Immobilienkauf Küche privatwirtschaftlich Grunderwerbssteuer

Hallo Zusammen

ich habe eine Wohnung gekauft und wir haben den Wert der EBK nicht im Kaufvertrag festgehalten aufgrund der Finanzierung,
Daher haben wir einen Kaufvertrag privatwirtschaftlich erstellt bzw. ergänzt mit realen Wert (durch Belege nachweisbar)

Frage:
wie reiche ich den Vertrag beim Finanzamt ein um die Grunderwerbssteuer zu mindern?
Lege ich dem Bescheid einen Widerspruch ein oder erkläre ich die Ausgaben in der Einkommensteuererklärung?

Vielen Dank

Hallo,

wenn du die Küche ausgeklammert hast und dadurch Steuern gespart hast, wie soll dann der Vertrag die Steuer noch weiter mindern.

Ich kann da nicht folgen.

Gruß,
Steve

Hi Steve,

ich denke, der Wert der EBK ist im Kaufvertrag enthalten, weil der Gesamtbetrag (Wohnung und Küche) für die Finanzierung gebraucht wurde.

Viele Grüße
Karin

Wenn der Bescheid kommt, legst du Einspruch (so heißt das im Steuerrecht) ein und begründest das unter Vorlage entsprechender Nachweise.

In der Einkommensteuererklärung erklärst du das nur, wenn du die Wohnung zur Einkünfteerzielung nutzt (z.B. durch Vermietung), denn dann hast du Anschaffungskosten, die abgeschrieben werden können. Wenn du nur eigene Wohnzwecke verfolgst, gehört da nichts in Einkommensteuererklärung.

Hallo nur mitlesen

haha genau ich meinte Einspruch haha, sorry und danke.

Und vielen Dank für die wertvolle Antwort.
Ja die Wohnung soll vermietet werden (habe ich auch vergessen zu erwähnen).

Viele Grüße

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