Immobilienkauf mit 3 Wohnungen - Was ist zu beachten?

Wir interessieren uns für eine Immobilie mit 3 Wohnungen (alle 3 vermietet seit 2013).
Wir würden eine selbst nutzen (Kündigung auf Eigenbedarf mit 6 Monaten Frist) und die anderen beiden weiterhin vermieten.

Was ist dabei zu beachten?

  • Können wir einfach einem der drei Mieter auf Eigenbedarf kündigen?
  • Wie sieht es mit Baukindergeld und weiteren Förderungen aus?
  • 2 Wohnungen ließen sich zusammenlegen - könnten wir dazu auch (zu einem späteren
    Termin) einem weiteren Mieter auf Eigenbedarf kündigen?
  • Sollte es zu unvorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Tilgung kommen, wäre auch
    eine Option, eine der drei Wohnungen weiter zu verkaufen (würde fast
    den gesamten Kredit abbezahlen) - was ist hierbei zu beachten?

Vielen Dank für euren Input.

Das kommt drauf an wie lange die drin wohnen denn dann kann die Kündigungsfrist auch mal 9 Monate betragen.

Das kommt auch daruf an warum die von Euch bewohnte Wohnung um eine weitere erweitert werden muss! Einfach so mit dem Argument: „ich will halt dass der 4 Personenhaushalt statt auf den bisherigen 150 Qm jetzt auf 300 Qum lebt“. das wird (hoffentlich) seitens der Behörde und u.U. des Gerichtes nicht als Eigenbedarf gewertet werden! ramses90

Hallo,

genauso, wie es Mietervereine gibt, die ihre Mitglieder beraten, gibt es auch Haus- und Grundbesitzervereine, die ebenfalls für ihre Mitglieder eine professionelle Beratung im Einzelfall anbieten - auch nicht übermäßig teuer.

Und darauf kann man sich als Eigentümer im Zweifelsfall besser verlassen als auf Angaben in irgendeinem anonymen I-Net-Forum, bei dem auch nicht alle konkreten Einzelfallumstände offenbart werden.
Denn auch bei einer Eigenbedarfskündigung wird zB die soziale Schutzbedürftigkeit der Mietpartei geprüft, falls es zum Prozess kommt.

&Tschüß
Wolfgang

„einfach“ jedenfalls gar nicht.

Wenn am Ort oder in der Gegend vergleichbare Objekte unvermietet zu erwerben sind, und sei es teurer, wird bei Gericht „Kaufen, um den Mieter rauszukündigen“ gar nicht gerne gesehen. Dass die eigene Wohnung dann vielleicht zehn Minuten von den anderen weg liegt, ist ohne weiteres zumutbar.

Schöne Grüße

MM

Zunächst einmal müssen alle 3 Wohnungen tatsächlich in Wohnungseigentum erklärt sein (sprich: Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt, TE erstellt, Gemeinschaftsordnung besteht). Wenn dies nicht der Fall ist, muß das alles erst einmal erledigt werden. Dann gehe ich fest davon aus, dass sich eine finanzierende Bank eine Grundschuld an allen drei Wohnungen sichert und nicht nur an einer oder zwei. Das heißt ein Verkauf kommt nur mit Billigung der finanzierenden Bank zustande. Bei einem Verkauf innerhalb der ersten 10 Jahre ist der etwaige Gewinn voll steuerpflichtig. Für den Fall, dass die zu verkaufende Wohnung erstmalig in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde (um den separaten Wohnungsverkauf überhaupt zu ermöglichen), hat bei einem Verkauf der Mieter ein Vorkaufsrecht.