Ich habe einen Immobilienvertrag (Annuitätendarlehen) mit einer Zinsbindung von 15 Jahren. Durch glückliche Umstände kann ich mehr zurückzahlen als die im Vertrag festgelegte monatliche Zahlung. Ich nutze daher die Sondertilgung vollständig aus. Der Kredit könnte dadurch viel eher komplett zurückgezahlt werden.
Zum einen gibt es bekanntlich das gesetzliche Kündigungsrecht, nach 10 Jahren den (kleinen) Restbetrag zu kündigen. Durch die Sondertilungen ist aber ein noch früheres Ende möglich.
Hier nun die Fragen:
Darf durch die Sondertilgungen die Laufzeit weiter verkürzt werden, z.B. auf insgesamt 8 Jahre?
Darf in einem solchen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden ?
Wohlgemerkt, es handelt sich dabei nicht um eine Kündigung des Darlehens, denn das Darlehen wurde komplett zurückgezahlt.
Wie könnte ein Passus in einem Immobilienkreditvertrag aussehen, mit dem eine frühzeitige komplette Rückzahlung ausgeschlossen wird. Ich habe einen solchen Passus nicht gefunden, es kann aber im Bankendeutsch versteckt sein.
Hallo
Ich nutze daher die Sondertilgung vollständig aus.
die Sondertilgung? Also es steht ein maximaler jährlicher Betrag in deinem Vertrag?
Darf durch die Sondertilgungen die Laufzeit weiter verkürzt
werden, z.B. auf insgesamt 8 Jahre?
Kreditlaufzeit, Zinsen, Tilgung und Sondertilgung ergeben rechnerisch bestimmte Laufzeiten. Bei maximaler Sondertilgung die kürzeste Laufzeit. Ob das 8 Jahre sind musst Du im Zweifel nachrechnen (lassen).
Darf in einem solchen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung
berechnet werden ?
nicht für vereinbarte Sondertilgungen.
Wohlgemerkt, es handelt sich dabei nicht um eine Kündigung des
Darlehens, denn das Darlehen wurde komplett zurückgezahlt.
Wurde? und zurückgezahlt wird es doch in jedem Fall, also egal ob normal, sondergetilgt oder gekündigt.
Wie könnte ein Passus in einem Immobilienkreditvertrag
aussehen, mit dem eine frühzeitige komplette Rückzahlung
ausgeschlossen wird.
was meinst Du mit frühzeitig. Die Mindest- und Maximalrückzahlungen pro Tag oder Jahr stehen doch in Deinem Vertrag.
Gruß
achim
Hallo,
was meinst Du mit frühzeitig. Die Mindest- und
Maximalrückzahlungen pro Tag oder Jahr stehen doch in Deinem
Vertrag.
bei uns war das so, dass unser Kredit über 10 Jahre laufen sollte, weil die Bank aber mit der Auszahlung getrödelt hat, wurde das Geld erst im April statt im Januar ausgezahlt, somit ergab sich eine kürzere Laufzeit (die Sonderaktion war mit dem Ende eines bestimmten Jahres verknüpft). Wir haben auch die jährlichen Sonderzahlungen in Anspruch genommen, so dass unser Kredit eben vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit getilgt war. Es ging bei uns aber nur um 4-6 Wochen, genau weiß ich es nicht mehr, bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Ich nehme an, dass der UP so etwas meint, wobei wohl eine sehr hohe Sondertilgung vereinbart sein müsste, um die Laufzeit von 15 auf 8 Jahren zu verkürzen, also fast zu halbieren.
Gruß
Christa
Durch die :Sondertilungen ist aber ein noch früheres Ende möglich.
Hallo,
Moeglich meint jetzt, es ist im Vertrag so formuliert, das es moeglich ist. Oft sind Sondertilgungen auf eine feste Hoehe begrenzt, die auch bei Geldschwemme nicht ueberschritten werden darf.
Gruss Helmut