Immobilienkredit

Hallo,

meines Wissens wird hier über den Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld „gestritten“.

Grundsätzlich ist in D auch eine „echte“ Hypothek möglich, d.h. als Sicherheit ist nur das Haus da. Es ist aber unüblich.

Ich lasse mich aber gerne korrigieren.

Gruß
Tycoon

Hallo,
da stimmt ja kaum etwas.

Doch. Die Immobilie soll die Restschuld besichern. Die Bank schaut oft erst hin bei Unregelmaessigkeiten der Rueckzahlung.

Nein. Nicht bei Privatinsolvenz
Ansonsten ja, plus die Zinsen, plus die erhoehten Zinsen und Kosten bei Kreditschwierigkeiten.

Und? Keine Sicherheit dass dieses Geld reinkommt.

Jein, auch an andere Schuldner. Wenn dabei, zuerst ans Finanzamt. Dann an die Stelle der Ersteintragung im Grundbuch, oft die Bank, kann auch anders sein.

ganz falsch, siehe andere Antworten
.
Gruss Helmut

was so nicht sein muss???

oweia, war die Ironie in meinem Post echt nicht zu erkennen??

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Hallo,

ob Grundschuld oder Hypothek: der Kreditnehmer ist der Schuldner und das Haus (bzw. das Grundstück mit Immobilie) ist die Sicherheit. Der praktische Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld beschränkt sich auf Details bei der Technik - insbesondere nach Rückzahlung des Darlehens.

Gruß
C.

Das es nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat, ist es wohl klar nur du hast geschrieben:

Ich habe dir paar Änderungen aufgezeigt die erst vor kurzem stattfanden …

Und was ist mit Privatinsolvenz? Da ist schon eine „Sonderregel“ welche mit mit Sonderbestimmungen und Sonderregelungen meine.

Die Schulden bleiben unabhängig vom Werteverfall und zwar zum vereinbarten Betrag am Anfang. Da ändert sich nichts, auch wenn das Haus niederbrennt und der Wert bei 0 ist.

Das ist keine Sonderregel, sondern ein Sachverhalt, der mit Deiner Frage nichts zu tun hat. Du hast gefragt, ob man den Restkredit zurückzahlen muß, wenn der Erlös Zwangsversteigerung unter der Restvaluta bleibt und das ist der Fall.

Die Privatinsolvenz hat damit erst einmal nichts zu tun, zumal anhand der Schilderung des Sachverhaltes überhaupt nicht klar ist, ob eine Privatinsolvenz überhaupt in Frage kommt. Wenn Du eine umfangreiche, alles abdeckende Antwort willst, geh zu einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatung, aber erwarte nicht, daß man Dir hier Fragen beantwortet, die Du nicht gestellt hast.

Ob man jetzt Sonderregel oder Sachverhalt nennt, ist doch Schnuppe.

Ich will eine richtige Antwort, und du behauptest mehrfach, dass es ausreicht zu wissen, daß der Kreditnehmer den (gesamten) ausstehenden Kreditbetrag schuldet was so nicht stimmt. Diese Frage habe ich gestellt und der Fall mit Privatinsolvenz ist bei einem Jobverlust wohl realistisch.

Der Schuldner schuldet auch nach einer Zwangsversteigerung den vollen Kreditbetrag. Punkt!

Ob er danach Privatinsolvenz beantragt und die sieben Jahre Wohlverhaltensperiode mit der Folge der Restschuldbefreiung durchzieht, ins Ausland flüchtet oder sich eine Kugel in den Kopf jagt, hat mit der eigentlichen Frage nichts zu tun.

Wenn Du eine vollumfängliche Beratung willst, geh zu einem Anwalt oder einer anderen Beratungsstelle. Hier bist Du dafür falsch. Zumal das Schlagwort Privatinsolvenz Dir auch nicht weiterhilft - nicht zuletzt, weil gar nicht raus ist, daß eine Privatinsolvenz inkl. Restschuldbefreiung überhaupt in Frage kommt.

Tatsache ist, daß Deine Frage nur wie folgt richtig zu beantworten ist: ja, auch nach einer Zwangsversteigerung schuldet der Kreditnehmer den ausstehenden Kreditbetrag.

Warum soll das nicht stimmen?

Privatinsolvenzen bei jobverlust sind die Ausnahmen nicht die Regel in 2015 gab es lediglich ca. 100.000 Privatinsolvenzen gegenüber 2.800.000 Arbeitslose = ca. 3 %. Wenn man die zahl der Erwerbslosen sieh ist die Quote noch kleiner.

Die Sache ist, dass diese 2,8 Mio Arbeitslose nicht Schulden in 6 stelligen Bereich hatten. Wäre es der Fall, wäre die Zahl der Privatinsolvenzen um einiges höher.

wobei bei den Insolvenzen nicht nur Arbeitslose betroffen sind, sondern auch Angestellte oder Selbständige, was diese zahl ja noch mal kleiner macht und daher es Endgültig die Aussage Jobverlust = Insolvenz widerlegen dürfte.

hat der fragesteller nicht, da ja der Wert der Immobilie dagegen steht.

Immobilie könnte einen starken Wertverlust erleiden.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass prozentual mehr Privatinsolvenzen unter den Arbeitslosen gibt als unter Leuten mit Arbeit.

Aussage Jobverlust = Insolvenz hat wohl keiner betätigt