Immobilienkredit

Nehmen wir an, man verliert seinen Job und kann Immobilienkredit nicht
zahlen, Immobilie verliert stark an Wert, welcher höher als Kredit ist.

Wie geht die Bank damit um? Bekommt die Bank nur das Geld von der Zwangsversteigerung oder müsste man den entstehenden Verlust der Bank noch nachzahlen?

Was für eine Frage. Natürlich ist der Kredit komplett zurückzubezahlen und wenn der Veräußerungserlös aus der Immobilie nicht ausreicht, ist die Restschuld eben anderweitig zu tilgen.

natürlich nicht!! Die Bank ist ja ein gemeinnütziger Verein, der Verlust wird auf alle Kunden verteilt. Das bedeutet natürlich auch, wenn man mehr Zinserträge erhält als gedacht, dann muss man die natürlich auch zurück geben.

Hallo,

ob die Immobilie an Wert verliert oder an Wert zunimmt, dass interessiert die Bank nicht. Die Höhe des aufgenommenen Kredits muss unter allen Umständen zurückgezahlt werden.

Kommt es allerdings zur zwangsversteigerung, dann wird der Verkehrswert ermittelt und der Erlös geht nach der Versteigerung an die Bank. Die Differenz zwischen Kreditschulden und Erlös aus der Zwangsversteigerung muss n i c h t gezahlt werden. Das ist das immer das Risiko einer Bank.

Ich hoffe ich konnte helfen

Moin,

Das verstehe ich nicht. Die Erlöse aus dem Zwang werden doch zur Tilgung des Kredites genutzt. Bleibt noch ein Rest offen, was dann? Was muss wie nicht gezahlt werden?

Ulrich, auf dem Schlauch stehend

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Soll das ein Witz sein?

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Vermute mal, da war was im Hinterkopf mit einer Privatinsolvenz

Du scheinst ein Witzbold zu sein. Hat in diesem Forum nichts verloren :thumbsdown:

Z.b. in den USA kann das nicht passieren, da die Schulden auf dem Haus und nicht der Person liegen.

Aber wir befinden uns mit der Frage doch nicht in den USA, oder?

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Der verbleibenden Restschuld kannst du dich in Deutschland nur durch ein Insolvenzverfahren entledigen.

Moin,

Das könnte sehr gut passen.

Ulrich

nein, nicht in USA.
Damit wollte ich sagen, dass es nicht selbverständlich ist, dass der Kreditnehmer das Ganze Risiko trägt. In manchen Ländern trägt eben die Bank das Risiko.
Vor allem ändern sich solche Regeln regelmäßig und wie es bei einer Zwangsversteigerung genau aussieht, weißt auch nicht jeder zu 100%.

Moin,

noch vergessen:

Das sehe ich anders: https://www.akademie.de/wissen/immobilien-kredit-risiko/wichtigsten-risikofaktoren
Dazu das BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/490.html

Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der
Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine
wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die
die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit,
gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor
Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der
Regel fristlos kündigen.

Wenn die Sicherheit sich in heiße Luft auflöst, kann die Bank kundigen. Von daher muss sie sogar ein Interesse am Wert einer Immobilie haben.
Ulrich

In manchen Ländern wird auch auf der linken Straßenseite gefahren. Das ist zwar leidlich interessant, aber keiner Erwähnung wert, wenn man über die Straßenverkehrsregeln hierzulande diskutiert.

Nein, die Regeln ändern sich weder häufig noch regelmäßig. Schuldner ist der Kreditnehmer und der haftet für den gesamten Kreditbetrag - egal, was bei einer Verwertung der Sicherheiten herauskommt.

Das ist auch nicht notwendig. Um die Frage zu beantworten reicht es aus, zu wissen, daß der Kreditnehmer den (gesamten) ausstehenden Kreditbetrag schuldet und zwar auch nach der Zwangsversteigerung.

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Wobei: nach der jüngsten Änderung des BGB im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie darf sie sich für den Wert der Immobilie eigentlich gar nicht mehr interessieren (vgl. §505b Abs. 2).

Moin,

Das lese ich anders. Es geht um die Kreditwürdigkeitsprüfung. Das wäre aus meiner Sicht die Situation, bevor man einen Kredit aufnimmt.
Und das da

Die Kreditwürdigkeitsprüfung darf nicht hauptsächlich darauf gestützt werden, dass in den Fällen des § 491 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Wert des Grundstücks oder in den Fällen des § 491
Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Wert des Grundstücks, Gebäudes oder
grundstücksgleichen Rechts voraussichtlich zunimmt oder den
Darlehensbetrag übersteigt.

soll doch nur verhindern, dass jemand einen Kredit bekommt, „weil die Immobilie ja so oder so an Wert zunehmen wird“ und er kein Eigengeld mitbringt. Genau deswegen hat der Wert oder besser, der mögliche Wertzuwachs der Immobilie nichts zu suchen. Da wird geprüft, ob jemand kreditwürdig ist.

Bricht dir die Besicherung eines laufenden Kredites weg - und über genau das reden wir ja - dann ist das ein fauler Kredit und die Bank muss handeln.

Ulrich

Erst letztes Jahr gab neues Gesetz im Immobilienmarkt: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/neues-gesetz-fuer-immobilienkredit-erschwert-hauskauf-14272622.html
Weitere Stichpunkte: Sanierungen, Makler, Mitpreisbremse … wenn das nicht häuftig ist, weiß ich auch nicht …

Es reicht nicht zu wissen, dass Schuldner der Kreditnehmer ist und für den gesamten Kreditbetrag haftet.
Für viele Sachen gibt es Sonderbestimmungen, man muss schon sicher sein, dass hier keine Sonderregelungen vorliegen.

Mit der USA habe ich erwähnt, weil der liebe Forenkollege einen Unsinn (gemeinnütziger Verein, Verlust wird auf alle Kunden) geschrieben hat, was so nicht sein muss wenn man das Risiko auf sich trägt - dafür hat sich Beispiel mit USA gut geeignet.

Hallo,

ich will Dir gar nicht widersprechen. Ich erlaubte mir an der Stelle nur einen eher unnötigen Schlenker zur weitaus unnötigeren bzw. kontraproduktiven (Umsetzung der) Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Wobei es in Zukunft schon schwierig werden wird, Sanktionen bzw. Kündigungen ggü. einem Kreditnehmer geltend zu machen, nur weil die Immobilie an Wert eingebüßt hat.

Ich bin jedenfalls gespannt, wann der erste auf der Grundlage gegen eine Kündigung aus wichtigem Grunde aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten klagt und wie das dann ausgeht.

Gruß
C.

Das alles hat mit dem Sachverhalt null zu tun, nämlich daß der Kreditnehmer ohne Wenn und Aber für den Kreditbetrag haftet und zwar ganz gleich, was eine Verwertung der Sicherheiten einbringt. Genauso hättest Du jetzt eine Liste mit den Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung der letzten 20 Jahre anbringen können.

Doch, das reicht vollkommen aus, um Deine Frage zu beantworten.

Hallo,
da sind noch einige Aspekte.
Wenn nur die Rate monatlich nicht gezahlt werden kann, mit der Bank verhandeln ueber Tilgung reduzieren, manchmal geht etwas (zu reduzieren).
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Wenn die Immobilie weniger Wert wird (wer ist da eigentlich dran schuld, kann man eingreifen) sollte der Wert mindestens die Rest-Schuld absichern.
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Vor der Zwangsversteigerung kann der Eigentuemer selbst verkaufen und die Schuld zumindest reduzieren. Dabei kann er ( noch ! ) alles selbst bestimmen. (Fuer 70 Prozent verkauft ist sicheres Geld, Zuschlag bei 70 Prozent ist nicht sicher und kann weniger einbringen, weil die Schulden noch ansteigen)
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Falls die Bank die Zwangsversteigerung startet, wird im Grundbuch die „Verkaufssperre“ eingetragen, nichts geht mehr ohne die Bank. Jedoch fast alles mit der Bank, verhandeln. Dann wird begutachtet und optimiert, inseriert und Gericht bemueht, kann jahrelang dauern. In der Zeit gilt der erhoehte Zinssatz aus dem Kreditvertrag, kann 8 oder 15 Prozent sein, selber nachlesen. Die Schulden steigen weiter an, selbst bei derselben Monatsrate.
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Der Erloes bei der Zwangsversteigerung reduziert die Schulden. Bleibt Geld uebrig, bekommt es der Kreditnehmer. Fehlt Geld (Zuschlag zu gering im Vergleich zu den mittlerweile aufgelaufenen hoeheren Schulden) zahlt der Vor-Eigentuemer anschliessend noch weiter. Zum Privatkredit-Zinssatz eines schlechten Schuldners. Dazu seine Miete.
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Tip: Man sehe sich einige Zwangsversteigerungen als Besucher / Zuschauer an. Idealerweise vor dem ersten Immobilienkredit-Vertrag seines Lebens. Es gibt auch Buecher zum Thema.
Gruss Helmut