Moin,
Das lese ich anders. Es geht um die Kreditwürdigkeitsprüfung. Das wäre aus meiner Sicht die Situation, bevor man einen Kredit aufnimmt.
Und das da
Die Kreditwürdigkeitsprüfung darf nicht hauptsächlich darauf gestützt werden, dass in den Fällen des § 491 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Wert des Grundstücks oder in den Fällen des § 491
Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Wert des Grundstücks, Gebäudes oder
grundstücksgleichen Rechts voraussichtlich zunimmt oder den
Darlehensbetrag übersteigt.
soll doch nur verhindern, dass jemand einen Kredit bekommt, „weil die Immobilie ja so oder so an Wert zunehmen wird“ und er kein Eigengeld mitbringt. Genau deswegen hat der Wert oder besser, der mögliche Wertzuwachs der Immobilie nichts zu suchen. Da wird geprüft, ob jemand kreditwürdig ist.
Bricht dir die Besicherung eines laufenden Kredites weg - und über genau das reden wir ja - dann ist das ein fauler Kredit und die Bank muss handeln.
Ulrich