Immobilienmakler Freiberuflich und Vertrag,

Hallo Leute,

ich bin ein absoluter Neuling auf dem Gebiet des Immobilienmaklers, aber ich würde gerne dort anfangen als Quereinsteiger. Studiert habe ich BWL. Jetzt ist meine Frage:

Ich hatte Kontakt zu einem Immobilienmakler der Luxus immobilien verkauft, aber relative klein ist und kein Büro hat. Er hat aber wohl erfolg, weil er überall briefe in die entsprechenden Häuser einwirft und darauf melden sich dann die Hausbesitzer, die ein Haus verkaufen wollen. (hat auf seine seite auch einige gute Objekte)

Er wollte mir einen Vertrag anbieten, da hätte ich in meinem Gebiet überall Briefe einwerfen sollen, die dann meine Telefon nummer und Foto drauf haben (aber für seine Firma natürlich werben). Dann würden sich ja die leute bei mir melden und ich müsste die Kunden beraten und dann auch das Haus verkaufen. Dafür würde ich dann 33 % der courtage zahlen.

Zunächst stand im Vertrag drinn, das ich pro Jahr 1200 euro zahlen musste, für das Werbematerial ( die Briefe). Dies habe Ich Ihm ausgeredet, weil ich ja für seine Firma werbe, und da sehe ich nicht ein noch Geld zu zahlen, zumal das ich umsonst die ganzen Straßen abfahre und selbst Akquise machen muss.

Meine Frage ist, sind diese Arbeitsverhältnisse Gerecht? Ich meine ich habe schon oft gehört, das leute hier 25 - 30 % der provision erhalten, aber dafür hat die Maklerfirma ein representatives Büro und oft bekommen Sie einfach die Vermittlungsaufträge, ohne so große Akquise machen zu müssen. Ein Büro hat meine Firma nicht, und ich muss für alle Häuser die ich verkaufen will, selbst die Akquise machen. Ab und zu schaltet er wohl werbung und hat auch die Häuser im Netz inseriert. Es ist aber sehr kosten und Zeitaufwendig die Akquise so zu machen, das man alle Häuser abklappert mit den Briefen.

Ich hatte den Makler gefragt, ob ich im Vertrag auch meine Gebiete festlegen könne, also Gebietsschutz. Dies wollte er nicht, denn er meinte einen 100 % tigen vertrag könne man nicht machen. Da dachte ich mir - was ist wenn ich überall mit Zeit und Kosten Briefe verteile, aber die Leute dann nicht mich anrufen, sondern über die internetseite direkt Ihn anrufen. Dann könnte er ja zu mir sagen, die Leute haben Ihn direkt aufgesucht.

Ist es normal, das man im Vertrag keinen Gebietsschutz hat? Ist es normal, das man selbst so viel Akquise machen muss für 33 % ?

Was ist normal? Das würde mich brennend interessieren!

Vielen DAnk!

Hallo,

kann keine Antwort geben, da ich kein Makler bin.

Gruß Thomas

Es gibt verschiedene Modelle im Franchise-System. Die verschiedenen Modelle findest du im Internet. Empfehlen können wir Dir! www.div-immobilien.de

Hallo

hier möchte ich keine Beratung abgeben.

Mir sind solche Verträge absolut nicht geheuer.

Hallo, ja ich habe den Eindruck, um das mal vorsichtig zu formulieren, das der " Luxusimmobilienmakler" nicht ganz ehrlich ist. An Ihrer Stelle würde ich das mal einem Immobilienverband ( z. B. IVD )zeigen. Ich kenne den Namen des Maklers und in welcher Stadt nicht, sonst könnte ich helfen.
Am besten mache Dich selbstständig durch Anmeldung beim Gewerbeamt und der IHK. BWL ist eine gute Grundlage. Dann verdient man 100 % oder macht mit zuverlässigen Maklerkollegen schriftlich ein Gemeinschaftsgeschäft 50% zu 50 % der Provision.
Das angemeldete Gewerbe kann man auch von zu Hause betreiben.
Briefkopf als Firma z. B. Immobilien Mayer, entwerfen und dann los.
Antworte mal.
Willi Jänsch aus Berlin Immobilienmakler und Versicherungsmakler

Der Einzige, der bei diesem Spiel gewinnt, ist ihr bekannter Immobilienmakler. Zunächst einmal benötigen Sie den Maklerschein nach § 34c (Kosten in Köln ca. € 800,- und eine Gewerbeanmeldung ca. € 60,-). Anfangs werden Sie ein paar Immobilien akquirieren, nach ein paar Monaten (der Verkauf dauert in der Regel drei bis sechs Monate) werden Sie auch etwas Geld verdienen (33% von der Brutto oder Netto-Provision?, von 3% oder 6%?) Doch rechnen Sie sich das doch einmal aus, wieviel Sie in der Stunde verdienen würden. Und versteuern müssen Sie das dann auch noch. Das lohnt sich nicht, auch nicht bei Luxus-Immobilien. Was meinen Sie denn, wieviele Immobilien von diesen Luxusimmobilien im Jahr verkauft werden? Noch dazu in einem bestimmten Gebiet? Vielleicht zwei bis vier wenn´s hoch kommt? Und diese Aufträge werden Sie nicht alle ergattern können, da die Konkurrenz nicht schläft. Ihr Foto ist keinem der Eigentümer bekannt. Ich als Eigentümer würde auf einen mir empfohlenen oder bekannten Immobilienmakler des IVD zurückgreifen. Dort sind nur Makler beschäftigt, die eine qualifizierte Ausbildung vorweisen können. Wäre es Ihnen nicht peinlich, wenn Sie bei der Hausbegehung die fachlichen Fragen nicht beantworten können? (Wie gehen Sie damit um, dass ab 2013 die Daten aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige stehen müssen, damit Abmahnungen vermieden werden? Welchen Energieausweis empfehlen Sie ihren Kunden? Können Sie diesen ausstellen? Falls ja, wie schnell? - Um nur ein Beispiel zu benennen) Glauben Sie mir, das ist nichts für Quereinsteiger ohne Grundwissen.

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort!
Kann man Verträge der IVD zeigen? Mir war das auch alles nicht so geheuer, vorallem weil er mich auch ein bisschen gedrängelt hat zu unterschreiben. ich habe nicht unterschrieben.
Ich wohne in Schleswig Holstein, und hier ist der Maklerschein nicht so teuer - ca 260 Euro mit allen drum und drann. Wenn man einmal den Schein hat, und in ein anderes Bundesland zieht, gilt der Schein den dort auch?? Oder muss ich dann je nach Bundesland einen Schein beantragen?

Wie sehen denn normale Maklerverträge aus? Was für Konditionen schreiben die? Es gibt in meiner nähe einige Büros die Makler suchen, aber ich bin ja Quereinsteigerin, und weiss nicht wieviele Chancen ich habe bei den bekannten Maklern als Freiberuflerin tätig zu werden.

Übrigens stand auch in dem Vertrag das ich bei der Kündigung des Vertrages zwei Jahre lang nicht als Maklerin tätig sein da ( also woanders als bei Ihm). Ist das üblich?

Ich hätte ja auch lust selbständig zu sein, dennoch fehlt mir sehr viel wissen etc. Dies wollte der Makler mir ja alles beibringen, hat er zumindest gesagt.

Vielen Dank und viele Grüße!

Hallo eine weibliche Maklerin. Ich bin nicht orts- gebietsgebunden, also europaweit. Ich habe z.B. Kunden an der nordsee, Ostsee, Bayern, leipzig,Bodensee, Skandinavien, Portugal und Bulgarien.
Mein vorschlag senden Sie mir Ihre unterlagen - bewerbung und den " Vertrag" ich werde das vonm IVD rechtsanwalt prüfen lassen. Mein Angebot bei einer von Ihnen aqurierten Kundschaft erhalten Sie nach einem Notarvertragsabschluss 50 % meiner Provsion. ( ca. 7,14 % : 2 )vom Kaufpreis.
Na haben Sie jetzt Mut ? www.wjf-finanzdienstleistung.de
Die Gewerbeerlaubniss ist normalerweise unbegrenzt.
Bis bald Willi Jänsch

Hallo,

für diese Tätigkeit als Freiberufler brauchst Du einen Maklerschein, das ist die Erlaubnis gemäß § 34 Absatz c der Gewerbeordnung und Du musst ein Gewerbe anmelden.

Etwas Anderes wäre es, wenn Du beim Makler angestellt bist. Dann benötigst Du den Maklerschein nicht.

Wenn Du also die Erlaubnis brauchst, dann kannst Du es auch gleich selber machen und bist nicht auf den Makler angewiesen.

Was ist üblich? Eine vernünftige und fundierte Ausbildung! Es ist nicht mit ein paar Zetteln im Briefkasten getan. Was ist mit der Haftung? Gibt es eine Vermögensschadenversicherung?

Es wird oft differenziert, wer hat das Objekt reingeholt und wer hat es verkauft oder wenn einer beides gemacht hat, bekommt er auch beide Provisionen. Zum Beispiel: Reinholen 15%, Vermitteln 15% oder für beides 30%. Die Sätze sind frei verhandelbar. Für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern sind 50% üblich. Aber auch diese können frei verhandelt werden.

Sie richten sich danach was jeweils am Markt schwieriger ist, Reinholen oder Vermitteln. Im Verkäufermarkt (wie Zurzeit, geringes Angebot in den Großstädten) ist das Reinholen schwieriger. Im Käufermarkt (großes Angebot auf dem Land)ist das Vermitteln schwieriger.

Von den Bildern solltest Du dich nicht beeindrucken lassen, die kann man bei Fotoli oder bei anderen Anbietern im Internet erwerben. Es sagt nicht unbedingt etwas über die Leistung des Maklers aus. Hierfür sind andere Kriterien erforderlich.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo Herr Baumgarten,

vielen Dank für die informative Antwort. Können Sie mir nochmals erläutern was Sie mit Haftung und Vermögensschadenversicherung meinen? Brauche ich diese auch wenn ich als Freiberufliche Maklerin tätig bin?

Kennen Sie auch etwas zu dem Risiko verklagt zu werden, wenn man etwas in den Briefkasten wirft. Ich weiß, das man es nicht darf wenn dort steht „Keine Werbung“, aber es war gestern noch auf NTV online ein Artikel, das ein Rechtsanwalt eine Firma aufgrund von Werbung im Briefkasten mit Erfolg verklagt hat obwohl an seinem Briefkasten kein „keine Werbung“ Schild angebracht war. Das würde heißen, man geht mit Briefeinwurf immer das Risiko ein verklagt zu werden, egal ob dort steht „keine Werbung“ oder nicht.

Sie haben mir auch einige Details zu den Maklerprovisionen genannt, aber ist es auch so das man nur 30% bekommt, wenn man mühselig alle Häuser selber akquiriert und dann auch verkauft?

Können Sie mir denn eine gute Ausbildung vorschlagen? Macht man diese am besten beim Immobilienmakler selber?

Und ist es üblich das in einem Freiberuflichen Vertrag steht das man nach Beendigung des Vertrages man 2 Jahre lang nicht anderswo tätig sein darf als Makler?

Tut mir Leid das ich so viele Fragen habe!

Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe!

Hallo,

viele Makler sind sich der Haftung für ihre Aussagen im Exposé und auch mündlich bei Besichtigungen nicht im Klaren. Es wird ungeprüft etwas zugesagt, was sich anschließend nicht umsetzen lässt. Hier beginnt die Haftung. Besonders bei Anfängern werden aus Unsicherheit häufig Zusagen gemacht, die sich nach Prüfung als haltlos erweisen. Ein Weiß ich nicht oder ich werde es prüfen, ist oftmals angebrachter als die vorschnell zugesagte Eigenschaft.

Eine Versicherung ist nicht vorgeschrieben. Sie sollten sich im Vertrag zusagen lassen, dass die Firma die Haftung für Vermögensschäden die durch Sie verursacht werden, abdeckt.

Fälle, in denen Firmen für Wurfsendungen verklagt wurden, sind mir bis auf aktuell DHL, nicht bekannt. Das Risiko halte ich auch für sehr gering, wenn man sich an die Bestimmungen hält.

Die Provisionen liegen meistens zwischen 25 und 35 Prozent. Von der Gesamtprovision sind Büromiete und Nebenkosten, Sekretärin, Büroausstattung, Büromaterial, Anzeigen, Steuerberater, Gewerbesteuer,Körperschaftssteuer Umsatzsteuer usw. zu bezahlen. Ein Gewinn für das Risiko des Unternehmers soll auch noch übrig bleiben.

Die Ausbildung setzt sich immer aus Theorie und Praxis zusammen. Ich würde mir ein größeres Unternehmen suchen, da viele Unternehmen ihre eigenen Makler aus- und weiterbilden. Für den Anfang würde ich das Grund-Seminar für Immobilienmakler von der Industrie und Handelskammer besuchen. Es werden auch viele Fachseminare vom IVD angeboten. Einfach mal googeln.

Wenn ein Makler eine Ausschließlichkeit vereinbaren will, dann hat er eine Abfindung zu zahlen. Fragen Sie den Makler doch mal, ob er bereit ist, Ihnen für diese Ausschließlichkeit circa zwei Jahresgehälter als Abfindung zu zahlen. Ohne Abfindung ist die Klausel unwirksam.

Lassen Sie sich von Formalien nicht abschrecken. Es ist ein toller und abwechslungsreicher Beruf mit ganz vielen Fassetten, der ein lebenslanges Lernen erfordert. Sie dürfen mich auch direkt anschreiben. Siehe Google.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo Herr Baumgarten,

erstmal vielen Dank für wieder eine sehr informative Antwort! Ich hatte den Makler angesprochen ob er nicht im Vertrag schreiben könnte, dass im Falle wenn ich verklagt werde, seine Firma die Haftung dafür übernehmen würde. Er sagte dies könne er nicht im Vertrag schreiben, stattdessen hat er mir ein extra Dokument mit dem Titel „Vereinbarung“ zugeschickt, wo dann drin stand das er in diesem Falle haften würde. Aber ich fand es komisch das es nicht im Vertrag stehen konnte. Er meinte, das geht nicht weil ich freiberuflich bin, und nicht angestellt. Stimmt das?

Sie schrieben: „Wenn ein Makler eine Ausschließlichkeit vereinbaren will, dann hat er eine Abfindung zu zahlen. Fragen Sie den Makler doch mal, ob er bereit ist, Ihnen für diese Ausschließlichkeit circa zwei Jahresgehälter als Abfindung zu zahlen. Ohne Abfindung ist die Klausel unwirksam.“

Jetzt ist meine Frage, ist das wirklich unwirksam wenn es ohne Abfindung ist, wenn es im Vertrag steht? Weil wenn ich den Vertrag unterschreibe und zustimme mit der Aussage das ich zwei Jahre nach Beendigung des Vertrages nicht als Makler irgendwo tätig sein werde, dann ist es ja rechtswirksam, oder nicht?

Ist den diese Abfindung Marktüblich wenn man so ein Verbot ausschreibt?

Und wie ist es generell bei Maklern mit der Gebietssicherung? Wird diese meistens im Vertrag festgelegt, oder nicht. Oder wird das einfach nur mündlich abgestimmt?

Vielen Dank!

Hallo,

warum er es nicht im Vertrag haben wollte, kann damit zusammenhängen, das er seiner Versicherung mitteilen muss, wie viele Mitarbeiter er hat, da danach die Versicherungsprämie berechnet wird.

Wenn Sie meiner Meinung nach einen Vertrag unterschreiben, der einer rechtlichen Prüfung nicht standhält, dann ist der Vertragsteil der gegen geltendes Recht verstößt hinfällig, in diesem Fall der gesamte Vertrag.

Das ist marktüblich, wenn man eine Ausschließlichkeit vereinbaren will. Wenn man nicht zahlen will oder kann, dann lässt man sie weg.

Ich halte nichts von Gebiets-Sicherungen, da sie nur einschränken. Wenn ja, dann sollte das Gebiet schriftlich festgelegt werden.

Da ich keine Rechtsauskunft geben darf, um nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen, sind meine Auskünfte ohne Gewähr. Ich bitte Sie, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten