Hi Leute,
ich würde gerne wissen ob man ein Immobilienmaklerbüro Gewerbe eröffnen kann ohne das 34c?
Ich würde dann einen Makler mit 34c einstellen der für mich makelt, ich selbst würde dann natürlich nicht makeln, es wäre nur meine Firma.
Hi Leute,
ich würde gerne wissen ob man ein Immobilienmaklerbüro Gewerbe eröffnen kann ohne das 34c?
Ich würde dann einen Makler mit 34c einstellen der für mich makelt, ich selbst würde dann natürlich nicht makeln, es wäre nur meine Firma.
Guten Morgen!
ich würde gerne wissen ob man ein Immobilienmaklerbüro Gewerbe
eröffnen kann ohne das 34c?
Nein. § 34c der GewO bestimmt: Wer gewerbsmäßig … will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html .
Heißt also. wer ein Gewerbe als Immobilienmakler anmeldet/betreibt, muß die Anforderungen des § 34c GewO erfüllen. Die Angestellten des Maklerunternehmens, soweit sie das Unternehmen/die Niederlassung nicht leiten, müssen die Anforderungen nicht erfüllen.
Gruß
Wolfgang
Moin,
würde mich einfach aber mal der Neugier halber interessieren. Es gibt ja auch ein Unternehmen, das darauf basiert, dass EINER ein Büro einrichtet und dort Makler für ihn tätig sind. Er übernimmt die gesamte Organisation, makelt aber selber nicht … das gilt dann auch? Die, die das machen, haben alle einen 34c, aber rein interessehalber …
) Schönen Abend
Ex.
Hallo!
Es gibt ja auch ein Unternehmen, das darauf basiert, dass
EINER ein Büro einrichtet und dort Makler für ihn tätig sind.
Er übernimmt die gesamte Organisation, makelt aber selber
nicht … das gilt dann auch?
Die Bestimmungen der Gewerbeordnung gelten für den Inhaber/Leiter des Maklerbüros, nicht für seine Angestellten. Sind die im Büro tätigen Makler aber selbständig, müssen sie § 34c GewO erfüllen.
Gruß
Wolfgang