Ich habe Anfangs diesen Jahres eine Wohnung gekauft. In dem notariellen Kaufvertrag steht: „Den auf den Kaufgegenstand antfallenden Anteil an der Instandhaltungsrücklage beziffert die Veräusserin mit ca. 4.300 €“. Nach vielen Monaten habe ich endlich einen Kontoauszug vom 1.1.2010 in dem unser Anteil ist nur: ca. € 290,00.
Meine Frage ist ob wir den Betrag von € 4.300,00 von dem Kaufpreis abziehen dürfen und den Notar mitverantwortlich machen können.
Herzlichen Dank für diese für uns wertvolle Information.
Liebe Grüsse und eine schöne gute Woche.
Luisa