Immobilienrecht

Liebe/-r Experte/-in,

wie verhält es sich für den Fall, dass bei einem Hausverkauf keine Absprachen über den Verbleib der Feuerstätten (hier: transportable Öfen) getroffen wurden. Dürfen diese vom Verkäufer mitgenommen werden oder gehören sie zum Bauwerk?

Besten Dank für die Auskunft und beste Grüße aus Mecklenburg.
Gunnar

Sehr geehrter Herr Hagemeister,
das kommt auf die Verhältnisse an. Wenn transportable Öfen (d.h. die stehen lose und sind bloß über das Ofenrohr mit dem Schornstein verbunden) die einzige Heizungsquelle sind, dann dürfte es problematisch sein, diese zu entfernen (obgleich sie wohl nicht als Bestandteil des Gebäudes anzusehen sind), weil dann das Haus unbeheizt wäre, was ich als Käufer aber nicht voraus setze, wenn ich ein Haus in unseren Breiten kaufe. Hat der Käufer vorher besichtigt und steht im Vertrag, daß Inventar wird entfernt, dann könnte man die Wegnahme riskieren. Besser ist in jedem Falle noch eine evtl. nachträgliche Klarstellung im Sinne einer Einigung, um Ärger zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Ich kenne es nicht anders, dass in jeden Haus-Kaufvertrag der Passus gehört, ob mit oder ohne Zubehör verkauft wird. Wird mit Z. verkauft, dann werden die nennenswerten Sachen in einer Liste aufgeführt. Falls der Passus fehlt, sollte der Notar eine Rüge erhalten. In diesem Fall kann helfen, was in der Region üblich ist. Wenn z.B. bei dortigen Vermietungen die Öfen immer mitvermietet werden, dann sollte dieses auch für den Kauf gelten.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Guten Abend,

haben Sie recht vielen Dank für den Umriß, damit kann ich die Lage gut beurteilen.

Mit besten Grüßen von der Ostsee
G. Hagemeister

Guten Abend,

recht vielen Dank für die Informationen. Damit habe ich eine gute Orientierung.

Mit besten Grüßen von der Ostsee.
G. Hagemeister