Hallo, folgendes Problem habe ich:
Meine Exfrau möchte aus dem Grundbuch ausgetragen werden und mir somit ihren 50%igen Anteil an unserem Haus übertragen. Die Finanzierung hierzu läuft auf beide. Die Raten habe ich immer gezahlt. Ist es notwendig von der Bank eine Bestätigung zu haben um seinen 50%igen Anteil dem anderen übertragen zu können? Diese Frage deshalb, weil die Exfrau es so haben möchte.
Hallo!
Bank muss zustimmen.
Schließlich werden aus 2 Schuldnern des Kredits nun nur noch einer. Das ist für die Bank ungünstiger.
MfG
duck313
Ich alleine habe bis dato immer die Raten gezahlt und dies soll auch so weiter gehen. Also sollte dies doch kein Problem für die Bank sein.
Für die Bank ist es trotzdem ungünstiger. Solltest du aus welchem Grunde auch immer als Zahler ausfallen, kann sich die Bank z.Z. an deine Frau wenden. Wird das alles auf dich übertragen, hat sie keinen mehr an den sie sich wenden kann.
Grüßle
Frank K.
Erstens handelt es sich nicht um eine Übertragung, sondern um einen waschechten Verkauf eines 1/2 Miteigentumsanteils. Wenn der Verkauf abgeschlossen ist, wird das Grundbuch geändert und davor holt der Notar das Einverständnis des Kreditinstitutes ein, zu dessen Gunsten die Grundschuld eingetragen ist. Liegt das Einverständnis nicht vor, passiert mal gar nichts.
Darüber hinaus soll da aber - sofern ich Dich da richtig verstehe - auch ein Wechsel des Darlehensnehmers stattfinden, d.h. statt bisher Dir und Deiner Frau bist Du zukünftig alleiniger Darlehensnehmer. Auch dem muß das Kreditinstitut zustimmen und im Zweifel wird sie sich das bezahlen lassen. Im schlimmsten Falle wird da noch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig bzw. zumindest erst einmal in den Raum gestellt. Mit den richtigen Argumenten wird man sich dagegen wehren können, aber die wird man als Fachfremder nicht sturzfrei formulieren können.
Also: zuerst Gespräch mit der Bank suchen und dabei hoffen, daß die Leute da nicht schon sauer sind, weil Ihr die über Eure Trennung nicht informiert habt (sofern das der Fall sein sollte; vgl. Kapital Pflichten des Kunden in den AGB des Kreditinstitutes). Danach von den Bankmenschen erklären lassen, unter welchen Bedingungen die das Spiel mitmachen und was das ganze kosten soll. Dann Notar suchen und mit der Erstellung des Kaufvertrages betrauen.
Dann gibt’s da noch die steuerlichen Aspekte. Wie Du den Sachverhalt beschreibst, habe ich den Eindruck, daß Ihr schon geschieden seid. Das hat den hauchzarten Nachteil, daß die Grunderwerbsteuer fällig wird (wäre bei einem Eigentumsübergang im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung entfallen) und mal die Frage ist, was der Kaufpreis für den 1/2 Miteigentumsanteil ist. Kaufpreis null wird nicht funktionieren, weil dann das Finanzamt Schenkungssteuer festsetzen wird. Man wird also damit argumentieren müssen, daß Du für den 1/2 Miteigentumsanteil Schulden bekommst, also auf dem Wege einen Kaufpreis in Höhe der Schulden bezahlst. Passen aber ausstehender Kreditbetrag (bzw. davon die Hälfte) so gar nicht zu einem ansatzweise realistischen Kaufpreis, steht wieder das Thema Schenkungssteuer im Raum.
Der Vorgang ist also alles andere als trivial und ob der Kreditgeber zustimmt, ist bei weitem nicht die wichtigste und schon gar nicht die einzige Frage, die geklärt werden sollte.
Gruß
C.
Genau,
einer wird schneller als zwei zum Pflegefall, oder nur arbeitslos.