Moin,
im Zusammenhang mit den aktuellen Gesetzesänderungen werden bei den geplanten Lockerungen Kontrollen an das Personal der Gastronomie, des Einzelhandels usw. delegiert, von denen oft weiter an Securityunternehmen. Ich möchte nicht die Diskussion der verschiedenen Behandlung bestimmter Bevölkerungsteile, die sich durch Eintragungen in ihrem Impfpass unterscheiden, hier führen, sondern habe eine juristische Frage. Auch möchte ich nicht die Frage nach dem Sinn oder der Notwendigkeit führen, das ist nicht nur das falsche Forum, darüber wird überall höchst polemisch „diskutiert“ (oder protestiert).
Bisher ist mein Kenntnisstand, dass Kontrollen, die ans „Eingemachte“, d.h. in die persönlichen Taschen gehen, Kontrollen von offiziellen (Ausweis-)Papieren, am Ende Personenkontrollen nur von per Gesetz dazu ermächtigten Personen, die zumindest früher einmal in der BRD Beamte sein mussten, gefordert und durchgeführt werden dürfen. Bei Kontrollen des „Impfstatus“ wird mindestens eine Urkunde (Impfpass) kontrolliert, sollte eigentlich, wenn man es richtig macht, auch der dazugehörige Ausweis mit dem dazugehörigen Menschen in Verbindung gebracht werden und so weiter, alles in Allem auch noch verbunden mit dem Einsehen sehr intimer persönlicher Daten (wenn man seinen Impfpass schon sein Leben lang mit sich trägt), die sicher auch schützenswert sind. (Ich habe in meinem Impfpass einige Eintragungen über die Jahrzehnte gesammelt, die meiner Meinung nach außer Medizinern eigentlich niemanden etwas angehen).
Diese Kontrollen werden bei Lockerungen der Lockdownregeln „einfach“ per Dekret an ungeschulte, willkürliche Personen delegiert.
- Von wem eigentlich, wer ist wirklich für dieses Delegieren verantwortlich?
- Mit welcher (gesetzlichen) Legitimation bekommen welche Personen genau welche Kompetenzen, welchen Personen die persönliche Freiheit zu begrenzen? (wie gesagt, ich möchte keine Schwurblerdiskussion anzetteln, die gibt’s genug, sondern eine juristische)
- welche Kompetenzen haben die armen Personen, die diese Kontrollen ausführen, durchführen müssen und jemandem z.B. den Zutritt verweigern müssen, und wer verleiht ihnen diese Kompetenzen? (Ich habe gerade mit einem befreundeten Gastronom gesprochen, der sich freuen würde, endlich aufzumachen, und dessen Personal schlicht Angst vor dem Kontrollieren des Zugangs hat)
Ich finde das abgesehen von den höchst emotionalen Zwei-Lager-Graben-Belagerungskämpfen eine wichtige Diskussion über Kompetenzen, gesetzliche Grundlagen und Machtausübung. Normalerweise müssten rechtlich gesehen, solche Kontrollen von den Institutionen (Polizei etc.) durchgeführt und dementsprechend persönliche Beschränkungen ausgesprochen werden und sind daher schon aus personellen Gründen nicht durchführbar.
Grüße ynot