Impfpflicht für Ergotherapeuten?

Meine Tochter, 26 Jahre, bis heute vollkommen ungeimpft arbeitet seit ein paar Wochen in einer Einrichtung für Behinderte als Ergo-Therapeutin. Sie fällt somit unter die Masern Pflichtimpfung. Spätestens bis nächstes Jahr muß sie sich impfen lassen ob sie will oder nicht. Sie meint dass sie ihre Arbeitsstelle verliert, wenn sie sich weigert. Sie hat wegen einem sehr schlimmen Impfschaden, den mein Bruder als kleines Kind (körperliche und geistige spastische Lähmungen) nach einer dreifach Impfung erlitt, regelrecht Angst davor ihre körperliche Unversehrtheit für die Arbeitsstelle aufgeben zu müssen.
Weiß jemand von euch vielleicht wie dies rechtlich geregelt ist?

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Spastische Lähmungen durch Impfen? Ist das erwiesen? Sowas kriegt man doch eher durch Sauerstoffmangel unter der Geburt.

Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man sowas durch eine Masernimpfung kriegen kann. - Ausschläge, Fieber oder sowas kann ixh mir vorstellen, aber keine spastischen Lähmungen, und schon gar nicht in dem Alter.

Ich würde mich eher nach der Wahscheinlichkeit von Impfschäden erkundigen, das halte ich für sinnvoller.

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Das ist eine durch Gesetzgebung erzwungene Pflicht, der sie sich, auf Grund ihres Berufes, schwerlich wird entziehen können:


Sie kann aber darauf bestehen, dass sie KEINE Mehrfachimpfung sondern nur die Masern Einzelimpfung bekommt. Schon das würde die Gefahr eines Impfschadens stark dezimieren. ramses90

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Das liegt aber zum großen Teil aber auch an Dir als Mutter. Oder warum sind die ganzen im Kindesalter vorgesehenen Impfungen an Dir gedanklich vorbeigegangen ?
Gehörst du also auch zu den Impfgegnern oder war das nur aus Schludrigkeit unterblieben ?

sag ihr einen schönen Gruß und sie möge sich einen anderen Beruf suchen. Sie handelt unverantwortlich und wäre deswegen völlig ungeeignet als Betreuerin zu arbeiten.

MfG
duck313

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Hi,

Sie rennt also als Bakterien- und Virenschleuder durch die Gegend, weil sie sich ihrer Angst ausliefern. Was sie sich nur leisten kann, weil sich ausreichend viele impfen lassen. Und möchte nun weiter ihren Wunsch durchsetzen, oops: ihren freien Willen ausüben, indem sie eine Lücke sucht, um mit möglichst vielen Menschen Körperkontakt… äh um sie behandeln zu dürfen,von denen der eine oder andere sich vielleicht nicht impfen lassen darf?
Selbst wenn wir mal annehmen, dass alle kolportierten Fälle von impfschäden wahr sind, dürfte das ein verschwindend geringer Prozentsatz der Geimpften sein. Die überwiegende Mehrheit der Menschen hat mndestens eine Impfung hinter sich. Bei einer Wahrscheinlichkeit von nur einem Prozent, dass eine Impfung einen Schaden hinterlässt, hätten wir Millionen Geschädigte allein in Deutschland. Ich habe die Impfungen gegen Pocken (ich bin alt), Keuchhusten, wundstarrkrampf, Tetanus, Tuberkulose, Pneumokokken, Hepatitis (vergessen welche), … bis wann kann so ein impfschaden denn auftreten?

Die Franzi

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An eine einzelne Impfung nur gg Masern wäre dann Plan B, muß sie dann aber selbst bezahlen.

Im übrigen sehe ich bei den übrigen Kommentaren der Anderen dass ich hier sonst keine fundierte Antwort auf meine eigentliche Frage bekomme, da sich niemand richtig damit beschäftigt hat und deshalb keine Antwort meinerseits wert sind.

Ausser Arbeitsplatzverlust und deswegen auch keinen neuen finden und selbst als Erwachsene, dann u.U. mit schwerstem Verlauf mit Masern angesteckt zu werden, wäre das in meinen Augen, das Geringste aller Übel.
Das muss sie dann eben für sich selbst abwägen. ramses90

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Hi,

Dann klartext: diese impfschäden sind zu 100% Einbildung. Die Gesundheit deiner Tochter ist durch die Impfung nicht gefährdet, und daher muss das recht sie vor nichts schützen. Das recht schützt aber die Patienten von zb ergotherapeuten, damit die Patienten sich keiner realen Ansteckungsgefahr aussetzen müssen.
Deine Tochter wird die geringen Kosten der Impfung in kauf nehmen, oder sich einen anderen Job suchen. So wäre das bei mir auch gewesen, nur hatte ich alle Impfungen. Und wegen ihrer Angst vor einem impfschäden kann sie in Therapie gehen, die ist auch für angstpatienten da, oder du berichtest ihr von meinen vielen folgenlosen impfungen - eine persönliche Erfahrung zählt für dich wohl mehr als ein paar Milliarden ( so viele Menschen sind schon ohne große negative Folgen geimpft worden, Katharina die große hat vor ein paar Jahrhunderten als eine der ersten in Europa sich demonstrativ selbst gegen Pocken impfen lassen, damit ihr Volk es ihr nachtut. Ihr Plan gelang, und die große Epidemie blieb aus.).
Wobei ich eher glaube, dass du Angst hast… aber das ist eine andere Geschichte.

Die Franzi

Und scheitert es an den Kosten?

Ausnahmen von der Impfpflicht

  • Menschen, die vor 1970 geboren wurden, müssen sich nicht impfen lassen.
  • Auch wer eine ärztlich bestätigte Immunität gegen Masern hat, braucht keine Impfung vornehmen zu lassen.
  • Gleiches gilt für Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, etwa weil sie allergisch gegen den Impfstoff reagieren.
  • Außerdem kann die oberste Landesbehörde Ausnahmen von der Impfpflicht zulassen, wenn es bei den Masernimpfstoffen zu Lieferengpässen kommt.
    Quelle: https://www.lebenshilfe.de/informieren/kinder/masernimpfung-wird-zur-pflicht/ den Text zum entsprechenden Gesetz musst du selbst googlen.

Angst und generelle Ablehnung sind seltenst ein akzeptierter Grund.

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Hallo,

Laut RKI gibt es in Europa keine Einzelimpfstoffe mehr:

Einfachimpfstoffe (monovalente Impfstoffe) gegen Masern sind seit 2018 in der EU nicht mehr verfügbar. Bereits seit 2014 waren nur noch wenige Kontingente eines monovalenten Impfstoffs im Rahmen eines Parallelimportes (PEI: Parallelimport-Arzneimittel) in Deutschland erhältlich.

Stand: 28.02.2020

Kontraindikationen laut RKI:

Als medizinische Kontraindikationen zur MMR-Impfung gelten im Allgemeinen:

  • akutes Fieber (>38,5°C) oder eine akute schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft (nach der MMR-Impfung sollte eine Schwangerschaft 4 Wochen vermieden werden)
  • bestimmte schwere Einschränkungen des Immunsystems (siehe weitere Informationen unten)
  • bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs. Die Bestandteile des Impfstoffes sind ebenfalls in der Fachinformation aufgelistet.

Keine Kontraindikationen laut RKI:

Im Allgemeinen keine Kontraindikation zur MMR-Impfung sind zum Beispiel:

  • banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (< 38,5° C) einhergehen und eine „erhöhte Infektanfälligkeit“
  • Behandlung mit Antibiotika
  • Ekzem u.a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen
  • chronische Erkrankungen wie Asthma
  • Behandlung mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Krampfanfälle in der Vorgeschichte oder bei Familienmitgliedern
  • eine Hühnereiweißallergie in den allermeisten Fällen
  • ein möglicher Kontakt der zu impfenden Person zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
  • Schwangerschaft der Mutter des zu impfenden Kindes
  • stillende Frauen: Sie können alle notwendigen Impfungen erhalten außer einer Impfung gegen Gelbfieber (s.o. unter Kontraindikationen)

Quelle: RKI

Also: wenn Deine Tochter den Job machen möchte und keine der wenigen Bedingungen der Kontraindikation erfüllt, wird sie sich wohl impfen lassen müssen.

Grüße
Pierre

P.S.: der Begriff der Herdenimmunität ist Euch bekannt? Bei Masern sollten etwa 90% geimpft sind, damit die 10%, die auf Grund der Kontraindikationen nicht geimpft werden können, geschützt sind. In die 10%-Gruppe passt aber niemand mit diffuser Angst. Gerade als medizinisch gebildete Person sollte sie doch in der Lage sein, sich mit den sachlichen Aspekten der Impfung und der Impfstoffe auseinander zu setzen.

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also war das eine Frage nach dem Motto:
ich habe eine Meinung und möchte diese bestärken lassen - kommt mir nicht mit Fakten.

Deine Tochter ist Ergotherapeutin - da kann sie sich ja selbständig machen oder zu einem anderen in eine Praxis gehen. Kein Mensch zwingt sie, in einer Wiedereingliederungs- oder sonstigen Einrichtung tätig zu werden.
Wenn/falls (das weiß ich jetzt nicht) die Impfpflicht grds. für den Beruf gilt: Augen auf bei der Berufswahl. Ich kann mir das jedoch nicht vorstellen, da da das GG entgegenstehen würde.

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Das Verfassungsgericht hat gestern abgelehnt eine einstweilige Verfügung gegen die Masern Impfpflicht bei den genannten Berufen zu erlassen. Es hat auch angedeutet, dass wenig Aussicht besteht, dass die Kläger im Hauptverfahren erfolgreich sein werden.
Was Du heraus finden solltest ist, ob eine Masernimpfung im Erwachsenenalter eine höhere Komplikationsrate hat als die üblicherweise im Kindesalter durchgeführte Impfung. Wenn das so wäre, wäre der Masern- Impfzwang für die genannten Berufe nicht auf Erwachsene anwendbar.
Udo Becker

Das ist ja nun leider auch nicht richtig und derartige Aussagen sind dann wieder Wasser auf die Mühlen der Impfgegner. Bei Impfstoffen aus den 70ern und 80ern gab es tatsächlich Impfschäden, aber die lagen im Bereich von einem knappen Millionstel der geimpften Kinder. Ich meine mich zu erinnern, daß die Zahl der bestätigten Masern-Impfschäden im niedrigen dreistelligen Bereich lag.

Gruß
C.

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Hi,

Da hast du recht, ein paar hundert und eine Generation her.

Die Franzi

Schon der erste Satz ist irrationaler Blödsinn.
(„Rennt als Bakterienschleuder… durch die Gegend…weil sie sich…“)

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Liebe community,

ich darf daran erinnern, die Frage lautet:

Bitte bleibt beim Thema.

Danke,
Dominik vom www Team

Du hast hier schon fundierte Antworten bekommen, sie passen nur nicht in Dein Konzept! Zur Impfgegerin hast Du mit Deiner Überzeugung die Tochter erzogen. Sie hat dadurch nun Nachteile. Impfgegner können sich ihre Ansicht nur leisten, wenn möglichst viele um sie herum geimpft sind. Also ein ziemlicher Egoismus - Trip. Masern sind u.a. deshalb auf dem Vormarsch.
Klar können Impfungen Neben (Neben) Wirkungen haben. Wäre auch komisch, wenn nicht!
Deine Tochter muss sich gegen Masern impfen lassen. Ich hoffe für sie, dass Sie nie mit Tetanus oder Diphtherie in Berührung kommt.
LG
Amokoma1

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Hallo Lila,

ich arbeite in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, Bei der gesetzlich vorgeschriebennen Eingangsuntersuchung wird auch der Impfstatus abgefragt. Ist dieser nicht vollständig, muss er vollständig sein (unter anderem auch Röteln, Hepatitis). Lässt sich der Arbeitnehmer nicht impfen, kann er nicht weiter beschäftigt werden. Das fällt unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Er muss sich absichern, dass der Arbeitnehmer und das Klientel weder sich noch andere ansteckt, schlimmstenfalls schwer erkrankt oder gar eine Behinderung erleidet.
Die Welt ist nicht nur mit bösen Zwangsimpfern bevölkert, sondern es ist in einer Einrichtung, wo viele Menschen sich sehr nahe kommen und man als Arbeitnehmer auch mit Ausscheidungen aller Art zu tun hat, ein Schutz, genau so wie Pflegehandschuhe usw.
Ich kenne auch Menschen, die einen Impfschaden erlitten haben, doch das ist vor mehr als 50 Jahren geschehen. (Und ich kenne wesentlich mehr Menschen, die durch Masern eine Behinderung erworben haben).
Die rechtliche Lage wurde dir schon geschildert.

Gabi

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das ist ja nun Quatsch. Ich bin wirklich kein Impfgegner, und der Nutzen von Impfungen überwiegt bei weitem die Risiken. Aber ein pauschales Leugnen allein der Möglichkeit von Schäden ist genau so unseriös.

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