Impfpflicht im medizinischen Bereich/ Genesenenstatus

Liebe Experten!

Wie sieht das momentan mit dem Genesenenstatus im medizinischen Bereich aus?
Ich dachte, die Geltungsdauer wäre wieder auf 6 Monate verlängert worden.
An der Logopädieschule der Medizinischen Hochschule Hannover soll der Genesenenstatus nur 3 Monate dauern. Kann das in solchen Einrichtungen tatsächlich so gemacht werden? Auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen die das anders entscheiden?
Vor allem: Logopädieschüler haben ja nun nicht solche Kontakte wie Krankenschwestern, wie ich finde.
Wer kann mir was zur rechtlichen Lage sagen?
Gruß, Diva

Hallo,
dazu habe ich das hier gefunden - https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/genesenenstatus-corona-genesen-zertifikat-gueltigkeit-100.html.
Also ist es so - wer nicht geimpft ist, aber genesen, gilt nach drei Monaten als ungeimpft/nicht genesen, die Geimpften und Genesenen nach sechs Monaten, wenn nicht der Impfnachweis mit mindestens zwei Impfungen ein längeres Datum beinhaltet.
So sehe ich das.
Gruss
Czauderna

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Wer einmal gimpft und einmal genesen ist, gilt bereits als vollständig geimpft; insofern ist der Genesenenstatus da irrelevant - für sie gelten die gleichen Regeln wie für zweimal Geimpfte. Darauf sollte mE der letzte Absatz hinauslaufen.

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html;jsessionid=A011B86958CE029CA4A6E6832F787056.internet052

Naja, ich meine hier nicht Otto Normalverbraucher, da weiß ich ja, dass der Genesenenstatus wieder auf 6 Monate verlängert wurde.

Es geht hier um eine medizinische Einrichtung. Darf die den Status für ihre Angestellten auf 3 Monate verkürzen?
Es geht hier immerhin darum, um die betreffende Person noch Ihre Prüfung machen kann oder 3 Monate vorher die Ausbildung abbrechen muss.
(Bitte keine Diskussion um Impfen oder nicht, sie hat sich nunmal dagegen entschieden).

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!

Gruß, Diva

Hallo DDDiva,
heute wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht unten verlinktes Urteil veröffentlicht.
Die klagende Zahnärztin bekam recht, und ihr Genesenstatus gilt damit wieder 6 Monate.
Allerdings steht im Text deutlich, das Urteil gelte „nur für die Antragstellerin“.
Daraus schließe ich, dass momentan in Niedersachsen allgemein noch die 3 Monate für ungeimpfte Genesene gelten.
Es sei denn, deine bekannte Schülerin zieht vor Gericht🤷🏻‍♀️

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/verkurzung-des-genesenenstatus-voraussichtlich-rechtswidrig-209642.html

Naja, eigentlich nicht. Der Genesenenstatus gilt nach wie vor drei Monate.

Ausnahme: Man ist geimpft. Dann gilt er sechs Monate, was aber im Grunde irrelevant ist, weil man als geimpfter Genesener ohnehin als vollständig immunisiert gilt, was momentan unbefristet gilt.

Sie darf den Status nicht auf sechs Monate verlängern.

Grüße,
Max