Moin allerseits,
wenn man §2 IfSG liest, dann steht dort:
Impfschaden
die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über
das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden
gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein
Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern
geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt
wurde
Der Impfschaden wird also ganz offensichtlich als von einer Schutzimpfung verursacht angesehen.
Nun bieten einige Versicherungen seit Jahren Versicherungen gegen Impfschäden an, und nehmen wir an, Herr X habe ebenfalls eine solche.
Fragen:
- Zu welchem Zeitpunkt gilt rechtlich ein Impfschaden als eingetreten?
- Kann die Versicherung (nachgewiesener Impfschaden vorausgesetzt) nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sie sowohl zum Zeitpunkt der Impfung als auch zum Zeitpunkt des Eintretens körperlicher Probleme (evtl. Jahre später) aktiv ist? [und Nein, die Versicherungspolice gibt genau diese Info nicht preis]
Gruß
mt6502
PS Die Frage ist ganz unabhängig von irgendwelchen gerade laufenden Schutzimpfungen, denn dafür hat ja ohnehin der Staat die Haftung übernommen.