Impfungen bei Mitarbeitern einer Kita - Wer muss die Kosten tragen?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

Ein Mitarbeiter einer Kita will seinen MasernMumpsRöteln-Schutz auffrischen lassen. Er geht zu seinem Hausarzt. Dieser verweigert die Impfung, da dies der Arbeitgeber erledigen müsse, am besten mittels des Betriebsmediziners.

Frage: Ist das korrekt? Wenn ja: Wie und wo ist das geregelt? Und b´vor allem warum? Bei „zusätzlichen“ Impfungen, die aufgrund des Berufes nötig werden (Hepatitis z.B.) kann ich das ja nachvollziehen, aber bei normalen STIKO-Impfungen? Das leuchtet mir nicht ein.

Kann mich jemand erhellen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hm, ist es denn für diese Person eine normale STIKO-Impfung? Im Grunde lässt man den Schutz nicht im Erwachsenenalter auffrischen, sondern es gibt die beiden Impfungen schon im Kindesalter. Die braucht dann auch nicht mehr wie die gegen Tetanus regelmäßig aufgefrischt werden. Eine Empfehlung der STIKO gibt es daher nur für nach 1970 Geborene ohne entsprechende Impfungen bzw. mit unklarem Impfstatus.
Ich denke mal, dass man da bei seiner Krankenkasse und bei seinem Arbeitgeber bzw. eben dem Betriebsarzt Infos bekommt. Nachher ist das wieder in jedem Bundesland anders geregelt und auch jede Krankenkasse handhabt es anders.
Wie muss ich mir die Verweigerung des Arztes im konkreten Fall vorstellen? Hat der nur an den Betriebsarzt verwiesen?
Mitarbeiter einer Kita, die mit Kindern direkt in Kontakt kommen, müssen sich einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterziehen. Und dann wäre auch gut möglich, dass auch nur der Betriebsarzt, die dann als notwendig erkannten Impfungen durchführen darf. Der Hausarzt darf das viellicht nur, wenn es der betriebsarzt an ihn delegiert.
Ergibt dann die Untersuchung einen mangelhaften/fehlenden Impfschutz, empfiehlt der eine Impfung. Die Kosten trägt der AG. Das gilt allerings nicht bei den normalen STIKO-Impfungen, wie auch Tetanus oder Diphterie. Die zahlt die Krankenkasse.
Das wäre so grob der Stand in NRW. In anderen Bundesländern kann es wie gesagt anders sein.

Grüße

Hallo!

Es gibt m.E. dafür gar keine „Auffrischung“.
Entweder die mehrteilige Grundimmunisierung ist im Kindesalter durchgeführt worden oder nicht.
Sonst gehört nach dem beigefügten Impfkalender nämlich für ab 18 Jährige ( man darf wohl annehmen, Kita-Mitarbeiter sind älter) gar keine Empfehlung mehr.

nur bei Masern und unklarem oder fehlendem Grundschutz würde die nachgeholt.
Röteln und Mumps nicht.

Und da kann also die „Weigerung“ des Arztes schon passen. Er sieht keinen Bedarf, verweist an einen Betriebsarzt, wenn ein möglicher betrieblicher (erhöhter) Schutz erforderlich sein sollte.
Was ich bei den genannten Erkrankungen nicht recht erkennen kann.

Wie gesagt, es gibt keine Auffrischimpfung dafür, weil der Schutz lebenslang anhält.

Info: http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfkalender.pdf;jsessionid=FF009C2639DBA953E15B73656ADF06E8.2_cid381?__blob=publicationFile

MfG
duck313