Hallo !
Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen : Ich will mir unter Vollnarkose ( nach Kieferaufbau ) Implantate setzen lassen ( bin Privat versichert ).
Jetzt habe ich die Kostenübernahme bekommen und nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt.
Die nichterstattungsfähigen Kosten sieht man teilweise an den 4-Stelligen Abrechnungsnummern.
Häääää ? Bahnhof verstehe *
Es gibt ja eine Gebührenabrechnungsaufstellung mit Ziffern. Wenn der Zahnarzt das beziffern kann , sollte das doch auch abgerechnet werden können ( es sei denn es ist nicht im Tarif bei der KK mitversichert ),
Es gibt Sachen wie eine „Full-Mouth-Desinfektion“ die zahlen die KK generell nicht . Ähhhh ?
Wenn da rumgeackert wird, zahlt die KK die Desinfektion nicht ???
Einen speziellen „Wundverschluss“ wollen die auch nur in Begründung bezahlen - hier ( nach Rücksprache mit der Praxis - der Telefonfee ) kann erst NAAAAAACH dem Eingriff abgerechnet werden. Die medizinische Begründung für die Kostenübernahme muss aber vorher erfolgen - und das eine Wunder verschlossen werden muss, ist ja wohl klar !
Ich bitte einfach um Informationen zu diesem Thema !
Danke schon jetzt für Eure Postings !