Hallo,
Person A befindet sich bei Bekannten im Urlaub in den USA.
Dort kauft A sich ein gebrauchtes Handy über ebay.com und
lässt es zu seinen Bekannten schicken. Nun ist der Urlaub
vorbei und A will das Handy natürlich mit nach Hause nehmen.
Da die Person A das Handy für sich gekauft hat und es bereits
nutzt, befindet sich das Handy nicht in seinem Gepäck sondern
in seiner Hosentasche. D.h. wenn A vom Zoll aufgefordert wird
die Tasche zu öffnen, ist nichts drin, was zu deklarieren
wäre. Das Handy befindet sich ja in seiner Hosentasche.
Grundwissen hier: /t/faq-zoll-und-import/4873917
Der Zoll unterscheidet nicht nach Gepäck und Hosentasche, sondern interessiert sich generell für alle Waren, die jemand mitführt.
Kann die Person auch aufgefodert werden die Hosentaschen zu
leeren?
Klar! das wird in jedem Fall passieren.
und wenn ja, muss diese Person auch einen Kaufbeleg
beihaben?
Nein, aber wenn der Zoll annimmt, dass das Gerät in den USA gekauft wurde (beispielsweise weil deutsche iPhones keine amerikanischen Stecker haben ), ist es an dir das Gegenteil zu beweisen. Das kannst du nicht - also gilt das Gerät im Zweifel immer als Nichtgemeinschaftsware, die verzollt werden muss.
Person A muss ja nicht sagen, dass das Handy gerade
im Urlaub gekauft wurde, ein anderes Handy besitzt A nämlich
nicht und führt es demnach auch nicht bei.
Verdächtig ist aber, dass das Ladegerät einen amerikanischen Stecker hat und man eine Packung mitführt… der Zoll ist nicht blöd.
Und falls doch ein
Kaufbeleg vorhanden sein muss, wie kann Person A von einem
privaten Verkäufer bei ebay.com einen Kaufnachweis erwirken?
Du MUSST keinen Kaufbeleg haben. Es wäre nur gut, um den Wert, zu dem du gekauft hast, belegen zu können, denn danach richtet sich der Zoll. Ohne Belege (hier: Ebay-Mail-Ausdrucke) wird der Zoll den Wert nach dem hiesigen Marktwert schätzen und dabei nicht unbedingt die allergünstigste Quelle als Maßstab nehmen. In der Regel kommst du damit schlechter weg als mit einem sauberen Beleg über das, was du wirklich gezahlt hast.
Und nur am Rande: den Wert nach unten korrigieren bringt nix. Wie gesagt, DU bist nachweispflichtig. Wenns zu preiswert ist, glaubt der Zoll dir nicht und du bist wieder ganz am Anfang…
Gruß,
MecFleih