Import Inhaltsstoffe in die EU/Deutschland

Guten Tag,

wir Importieren regelmässig Nahrungsergänzungsmittel aus den USA und haben immer wieder Probleme mit dem Zoll.

Von 20 Produkten ist meist 1 dabei welches Inhaltsstoffe enthält die nicht ohne weiteres hier vertrieben werden dürfen.

So weit haben wir totales Verständnis dafür. Jedoch würden wir gerne eine Liste oder Erläuterungen dazu sehen,damit wir selber die Kontrollen im Vorfeld vornehmen können und dieses Rückschick-Prozedere vermeiden.

Beispiel Amtsapotheker:

Koffein ist nur bis zu 500mg pro Einzeldosis erlaubt.

Würde man also eine Kapsel oder ein Getränk vertreiben das mehr als 500mg enthält, darf es nicht Importiert bzw. Verkauft werden.

Wo finde ich diese Bestimmungen?

Natürlich beim Zoll: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs…

gutes Gelingen!

Da komm ich jetzt auch nicht weiter…wo soll das denn da stehen welche Inhaltsstoff erlaubt ist.

Natürlich beim Zoll:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs…

gutes Gelingen!

Ja, ein bisschen Recherchearbeit ist das natürlich. Sie können auch zu Ihrem zuständigen Zollamt gehen und es sich raussuchen lassen…

Ein bisschen? Seid Stunden wuseln wir da rum.
Das Zollamt ist nicht gerade um die Ecke bei uns.

Deswegen sind wir ja in diesem Portal um jemanden zu finden der Details kennt oder eine Seite bzw. Skript wo es aufgelistet ist oder eventuell Amtsapotheker ist oder einen kennt den wir Kontaktieren können beruflich.

Ja, ein bisschen Recherchearbeit ist das natürlich. Sie können
auch zu Ihrem zuständigen Zollamt gehen und es sich raussuchen
lassen…

Meines Wissens findet man die relevanten Vorschriften über die Nahrungsergänzungsmittel in der
Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV),
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nemv/g…

Diese Gesetz enthält in seinen Anhängen die Vorschriften, welche Vitamine als Nahrunsgergänzungsmittel zulässig sind, allerdings werden Substanzen wie Koffein in diesem Zusammenhang nicht erwähnt.

Vielleicht sollte man einfach den Amtsapotheker fragen, auf Grundlage welcher Verordnungen er seine Entscheidungen trifft.

Nach meinen Erfahrungen müsste auch Ihr Lieferant in de USA wissen, welche Stoffe oder Produkte bei der Einfuhr nach Deutschland Probleme machen - unsere Lieferanten waren da immer bestens informiert

M. E. könnte es sich - je nach Umfang der gesamten Aktivitäten - durchaus lohnen, eine Rechtsanwalt oder einen Berater anzuheuern, der sich in der teilweise komplexen Rechtslage auskennt und Ihnen helfen könnte solche „Fehlläufer“ in Zukunft zu vermeiden

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

mfg

ABerendes

Hallo,
ich habe auch versucht Bestimmungen zu finden. Das hat leider nicht geklappt.
Seitdem rufe ich die Amtsapothekerin an und frage sie explizit ob die Einfuhr erlaubt ist. Danach bestelle ich erst.

Viele Grüsse
Susanne

Sorry, da kann ich nicht helfen!

mir ist zwar das problem bekannt aus eigener erfahrung. und es scheint auch in den bundesländern zu differieren:

vielleicht kann diese dame weiterhelfen:

Frau Regina Rudolf
Regierung von Oberbayern
Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP)
80534 München
E-Mail: [email protected]
Website:http://www.regierung.oberbayern.bayern.de