Importieren von Waren und danach Verkauf unter einer neu gegründeten Marke in Deutschland

Guten Tag,

ich plane ein Unternehmen zu gründen, das Accessoires (Portemonaies, Taschen,…) aus südländischen Nicht-EU Ländern importiert. Diese sind teilweise per Hand gearbeitet, teilweise per Maschine. Die Produkte haben zwar ein gewisses Design, haben aber keine Markenkennzeichnung und werden auch nicht unter einer bestimmten Marke in diesen Ländern vertrieben.
Nun würde ich gerne eine Marke kreieren (mit Website, Marketing, etc) und ein entsprechendes Logo an diesen Produkten anbringen, um sie dann hier in Deutschland unter dieser Marke zu verkaufen. (Da ich glaube, dass sich Markenware besser verkauft und da ich gerne dann Schritt für Schritt auch Kollektionen erweitern möchte)
Nun ist meine Frage, ob das rechtlich so legal ist oder ob es zu Problemen kommen kann?
Das Design der Produkte ist zwar recht speziell, gleichzeitig gibt es aber viele Produkte mit diesem Design von verschiedenen Herstellern in diesen Ländern. Geschützt ist dort nichts, da bin ich mir recht sicher, da es ja auch keine Marke gibt.
Verletze ich damit evtl. andere Rechte? Oder ist das letztlich so, als würde ich noname Tshirts in China einkaufen und die hier als Brand verkaufen?
Letztlich nehme ich nur das Branding vor, würde die Produkte ansonsten aber unverändert lassen. Muss der Verkäufer (ist entweder ein Händler oder gleich der Produzent) davon informiert werden? Oder kann ich nach dem Kauf des Produktes damit machen was ich möchte?
Ich hoffe, meine Frage ist halbwegs klar geworden!
Vielen Dank im Voraus!

elrubio

Das ist ein sehr komplexes Thema, das ohne genauere Informationen nicht klar zu beantworten ist. Grundsätzlich muss beachtet werden, dass keine Schutzrechte verletzt werden. Um überhaupt Handel mit Waren zu betreiben sollten Sie eine Firma anmelden (z.B. Gewerbeanmeldung) und dann können Sie gewerblich Waren einkaufen und wieder verkaufen. Hierzu können Sie dann eine Marke erschaffen und diese Produkte unter der Marke zu vertreiben. Idealerweise schliessen Sie mit Ihren Lieferanten einen Vertrag ab, wo auch angegeben ist, dass Sie die Produkte zum Weiterverkauf erwerben und die Produkte unter einem von Ihnen bestimmten Namen und Label weiterverkaufen.

Bitte beachten Sie, das dies keine Rechtsauskunft darstellt und nur eine oberflächliche unverbindliche Information darstellt. Für eine genauere und verbindliche Auskunft konsultieren Sie einen Fachmann, wie z.B. einen Rechtsanwalt.

Weitere Informationen zum Thema Firmengründung, Marketing und Vertrieb sowie Unternehmensfinanzierung erhalten Sie bei der Handelskammer oder z.B. unter http://www.foerdermittel-deutschland.de

Hallo,

leider ist die Frage doch rechtlicher Natur, so dass ich diese nicht beantworten darf. Bitte wende Dich dazu direkt an einen Patentanwalt. Diese bieten oftmals auch telefonisch oder persönlich kostenlose Erstberatungen an.
Viel Glück mit Deinem Vorhaben!

Hallo und danke

für die Anfrage.

Die Beantwortung ist sehr umfangreich und stellt eine Rechtsberatung dar.

Bitte wenden Sie sich dazu an einen auf Urheber- und Markenrecht spezialisierten Anwalt.

Markenstarke Grüße

Stefan Geisler

Hallo elrubio,
der Import und das Labeling (mit Marke versehen) ist Geschäftsgrundlage vieler namhafter Unternehmen und rechtlich legal. Handelt es sich nicht um einen Reimport (in das Land des Herstellers oder Verkäufers) muss der Lieferant meines Erachtens nicht informiert werden, da ALLE seine Schutzrechte mit dem Verkauf dieses Produktes für dieses Produkt erschöpft sind.

Probleme:
Es kommt nicht auf die Schutzrechte (Marke, Design = Geschmacksmuster, Patent, usw.) im Exportland an. Vielmehr ist wichtig, ob Ihr unverändertes, importiertes Produkt im Inland (DE) bzw. Binnenmarkt (EU) ein Geschmacksmuster (wegen Nachahmung, Plagiat, Kopie) oder ein Patent bzw. ein Gebrauchsmuster (wegen gleicher technischer Lösung, Material, Verarbeitung) verletzt. Auch könnte Ihre angebrachte Kennzeichnung (Branding) eine Marke eines Dritten im Importland (wegen Verwechslungsgefahr) verletzen.

Durch sogenannte Grenzbeschlagnahme kann sich der Schutzrechtsinhaber bereits gegen den Import dieser Waren wehren und Sie kostenpflichtig abmahnen und die Vernichtung der Waren verlangen.

Es empfiehlt sich daher eine genaue Prüfung z.B. Ihrer Kennzeichnung (Markenrecherche) und des Designs des zu importierenden Produktes (Musterrecherche).

Gruß
patmade

Bezüglich der Markenrechte solltest du mal RS mit einem Patentanwalt halten. Für den Import mit einem qualif. Zollagenten. Rechne mal je nach Land mit 5 bis 10 % Zoll + 19% EUST (EUST ist wi MWST = für Unternehmer als Vorsteuer absetzbar)

Hallo Elrubio,
sicherlich kannst Du eine Marke kreieren,überprüfen,ob der Name „frei“ ist,kannst Du einen Patentanwalt lassen.
Im Vorhinain kannst Du natürlich auch „Googeln“ ,ob sich der Name irgendwo findet.Es gibt auch spezielle Seiten,auf denen Anwälte die Möglichkeit bieten,dies direkt abfragen zu lassen.Dann kannst Du den Namen schützen lassen,das geht National und international ,beim Patentamt in München. Für die verschiedenen Sachen ,die Du verkaufen möchtest ,kann man ein Gebrauchsmusterschutz auch in München eintragen lassen. Ist einigermassen aufwändig,aber es geht ja auch um viel Geld möglicherweise.
mfg
Micha

Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Das geht ungefähr in die Richtung, die ich schon erwartet hatte, sprich am besten sicherstellen, dass es im EU Raum nichts Ähnliches gibt, das als Marken / Muster eingetragen und geschützt ist.
Der Hinweis, beim Vertrag mit dem Produzenten auf die Vewendung hinzuweisen ist sicherlich auch hifreich. Das wäre wahrscheinlich die eleganteste Möglichkeit hier auf der Seite sicher zu sein.
Vielen Dank nochmals, sollten sich weitere Themen aus den kommenden Schritten ergeben, werde ich berichten.

Viele Grüße!