Ich möchte gewerblich verkaufen auf Ebay und erstelle mein Impressum gerade,muss ich als Kleinunternehmer irgendeine juristische Form eintragen?
Da du keine juristische Person bist nein.
Ein Hinweiss auf Steuerbefreiung gem. § 19 UmstG ist jedoch meistens sehr sinnvoll.
Servus,l
dieser Hinweis wäre aber falsch, weil die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 I UStG keine Steuerbefreiung ist.
Das UStG schreibt man abgekürzt übrigens ohne m.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM,
danke für die Hilfe,vielleicht könntest du mir noch in Bezug auf die Umsatzsteuer-ID helfen,da ich ja Kleinunternehmer bin und keine habe,muss ich dann im Impressum die normale Steuernummer angeben?
Sie können eine USt-IdNr. dann erhalten, wenn Sie als Kleinunternehmer auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten.
Und ich würde das hier mal lesen:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-kleinuntern…
Servus,
und wofür soll die im vorgelegten Fall gut sein?
Schöne Grüße
MM
dachte zwecks vollständigen Impressums,man hört ja viel zwecks Abmahnungen
Servus,
nein, das gibt der Wortlaut der einschlägigen Bestimmung nicht her. Falls eine USt-Identifikationsnummer vergeben wurde, muss diese im Impressum veröffentlicht werden - falls nicht, dann nicht.
Schöne Grüße
MM
Kurz und Klar,so soll es sein:smile:)Danke MM