Muss ich als Kleinunternehmer im Impressum einen Vertretungsberechtigten angeben?Was wenn ich keinen habe?
Nein, das ist keine Pflicht.
Mehr dazu,
z.B.„Bei juristischen Personen des Handelsrechts ist der Name die Firma des Unternehmens. Diese identifiziert auch das jeweilige Unternehmen. Die Angabe eines Vertretungsberechtigten gehört nicht zur Angabe der Firma. Das firmenmäßig bezeichnete Unternehmen soll durch die Angabe eines Vertretungsberechtigten auch nicht näher individualisiert werden“
wird ausführlich erklärt bei http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/gewerblich…
Ohne Vertretungsberechtigten geht es nicht.