In Bewährungsverlängerung neue Straftat. Knast?

Zur Vorgeschichte vom Täter:
29 Jahre, Riesen strafAkte (btm, betrug, Bedrohung, Körperverletzung, hausfriedensbruch etc)

2010: verurteilung zu 11 Monaten auf Bewährung wg. gemeinschaftlicher Körperverletzung, sozialstunden
2011: verurteilung, Bewährungsverlängerung und Geldstrafe erhalten wg. Gefährlicher Körperverletzung in tateinheit mit Bedrohung an ex Freundin (Vorlage ärztliches Gutachten)
2013: NUN ERNEUTE ANZEIGE WEGEN KÖRPERVERLETZUNG, BEDROHUNG, BELEIDIGUNGEN IN WELCHE TEILWEISE AUCH KIND INVOLVIERT WAR. Wieder an ex. Diesmal gibt es keine ärztlichen attesteste, da sie alles zur Anzeige gebracht hat (alle Vorfälle seit der letzten Anzeige in 2011 ) hat sich von ihm mehr als denje einschüchtern lassen, drohte ihr auch oftmals Sohn zu entführen.
es gibt lediglich Zeugen die blaues augen, nasenbluten und Aggressivität des Täters bezeugen können.

und noch eine (!!!) separate Anzeige wegen Körperverletzung an einem bekannten der ex Freundin

Was erwartet ihn?
Mit welcher Strafe muss dieser gefährliche Typ rechnen?? Bewährungsverlängerung läuft noch 2 Jahre. Er streitet natürlich alles ab.
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Hallo,

da ist eine verlässliche Antwort nicht möglich: Kann ihm die Tat nachgewiesen werden? Wenn ja, gab es Milderungsgründe?

Es ist Sache des Richters zu entscheiden, ob nocheinmal zur Bewährung ausgesetzt wird - das ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings sieht es stark danach aus, dass eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wird.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Gruß
polos

Hallo,

ohne genau Kenntnis der Strafakte, der konkreten Tatvorwürfe und der Beweislage insgesamt und ohne die anstehende Hauptverhandlung erlebt zu haben, kann man natürlich keine seriöse Aussage treffen.

Aber wenn sich nur ansatzweise die neuen Vorwürfe bewahrheiten, dann dürfte der Täter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nun eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung erhalten. Und die alte Bewährung wird widerrufen.

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo,

die Frage kann so allgemein hinsichtlich Höhe Strafmaß nicht beantwortet werden.
Allerdings besteht die Möglichkeit sich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft welche bei Anzeige tätig wird in Verbindung zu setzen. Ein Gespräch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft kann diese und eventuell weitere Frage klären.

Mit reundlichen grüßen

IWagner

Die letzte Tat (2011) hat er zugegeben.
Da er aber ein kleines Kind und neue arbeitsstelle hatte wurde der angekündigte Bewährungswiderruf in eine Bewährungsverlängerung umgewandelt.

Ein Beamter hat auch gegen ihn, hinsichtlich seiner Aggressivität und unberechenbarkeit ausgesagt.

Aus meiner eigenen Erfahrung bezüglich Strafwiederrufen sollte er davon ausgehen das er auf jeden fall zu einer Haftstrafe verurteilt wird. Die Aussage der Frau und das betroffene Kind wird das Gericht warscheinlich als glaubhaft werten und bei der Vorgeschichte …! wird er in diesem Fall verurteilt so wird auch die Bewärung der alten Strafe wiederrufen. Heißt also ab in den Bau.

Guten Morgen,
hier gibtes nur eines: sich wehren und die Prozedur über sich ergehen lassen.
Die ganze Geschichte ist verworren, zudem sind die Verjährungsfristen noch nicht abelaufen!
VINZENZ

wie schon erwähnt wurde, ist es schwierig, ohne Kenntnis von Details eine aussagekräftige Antwort zu erteilen. fakt ist aber, dass im falle einer verurteilung die bewährung widerrufen wird…also haft dürfte hier ziemlich sicher im raum stehen…
beweissicherung nach einer straftat ist wesentlich…ohne gutachten (es gab wohl mehrere vorfälle, jeweils ohne „beweissichere feststellung“ ist nicht clever, eine erhebliche anzahl von „vertrauenswürdigen/glaubhaften“ zeugen kann aber dem gericht/den ermittlungsbehörden klarheit bieten und ebenfalls zu einer rechtskräftigen verurteilung führen…jedenfalls bei der vorgeschichte:wink:

Neben der mehrfachen beinahe tägliche Angriffe auf Freundin und Kind, kam es ja jüngst ( vor 5 Tage.) zu einer weiteren Anzeige gg. Ihn da er einem bekannten Von ihr mittels leihwagen, ausgebremst bedroht ( soll ex und Kind nicht anfassen sonst macht er ihm leben zur Hölle) und versucht hat zu schlagen. Dieser konnte den Schlag gott sei dank abwehren und hat umgehend die Polizei aufgesucht mit Kennzeichen Von leihwagen.

Hallo,
ohne den Sachverhalt genauer zu kennen, ist natürlich nur eine grobe Einschätzung möglich.
Ich gehe davon aus, dass die zur Bewährung ausgesetzte Strafe nun in Vollzug gesetzt wird; allerdings nur, wenn die Bewährung noch aktuell läuft.
Dazu kommt die erneute Verurteilung, die sicher hier nicht mit Bewährung sondern direkt mit Vollzug bestraft werden dürfte.
Grüße,
strucki

Es tut mir leid, aber dazu kann ich Ihnen verständlicherweise keine Auskunft geben.

Der Vorsitzende wird entscheiden, ob die Tat(en) nachgewiesen sind, ob eine Schuld besteht und dann zu einem Urteil kommen.
Das kann von Freispruch über Bewährungsstrafe bis zu Freiheitsstrafe gehen.

Ja. Natürlich Knast.
Erneute Straftat in der Bewährung. Da gibt es fast immer eine Vollzugsstrafe, denn die Bewährung wurde nicht durchgestanden. Also der Verurteilt hat sich nicht bewährt.

Es droht der Bewährungswiderruf.
Ein zusätzliches Strafmaß ist nicht vorhersagbar, da es der Beweislage der Hauptverhandlung vorbehalten bleibt.

sollten die „belästigungen“ zu viel werden, würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen und mich beraten lassen…es gibt ausreichend möglichkeiten, bis zum abschluss der ermittlungen ein wenig ruhe ins leben zu bringen…

Hallo,
es ist ja eine ganze „Latte“ was der Tatverdächtige bisher hat.
Jedoch kann ich dir keine verbindliche Antwort darauf geben. Eine Antwort kann nur der Richter geben.
Natürlich kann er wieder eine Geldstrafe erwarten, er kann auch die Bewährungsstrafe aufheben und auch dazu noch verlängert bekommen. Jedoch ist es alles nur aus der Sicht des Richters zusehen.
Tschüss.