Zur Vorgeschichte vom Täter:
29 Jahre, Riesen strafAkte (btm, betrug, Bedrohung, Körperverletzung, hausfriedensbruch etc)
2010: verurteilung zu 11 Monaten auf Bewährung wg. gemeinschaftlicher Körperverletzung, sozialstunden
2011: verurteilung, Bewährungsverlängerung und Geldstrafe erhalten wg. Gefährlicher Körperverletzung in tateinheit mit Bedrohung an ex Freundin (Vorlage ärztliches Gutachten)
2013: NUN ERNEUTE ANZEIGE WEGEN KÖRPERVERLETZUNG, BEDROHUNG, BELEIDIGUNGEN IN WELCHE TEILWEISE AUCH KIND INVOLVIERT WAR. Wieder an ex. Diesmal gibt es keine ärztlichen attesteste, da sie alles zur Anzeige gebracht hat (alle Vorfälle seit der letzten Anzeige in 2011 ) hat sich von ihm mehr als denje einschüchtern lassen, drohte ihr auch oftmals Sohn zu entführen.
es gibt lediglich Zeugen die blaues augen, nasenbluten und Aggressivität des Täters bezeugen können.
und noch eine (!!!) separate Anzeige wegen Körperverletzung an einem bekannten der ex Freundin
Was erwartet ihn?
Mit welcher Strafe muss dieser gefährliche Typ rechnen?? Bewährungsverlängerung läuft noch 2 Jahre. Er streitet natürlich alles ab.
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