In der Lohnsteuerkarte als evangelisch

Hallo, eine Bekannte von mir ist orthodox steht aber auf der Lohnsteuerkarte als evangelisch. Ist sie auch bei evangelische Kirche gemeldet? D.h. könnte (wenn sie wollte) evangelisch heiraten und Kinder evangelisch taufen lassen wenn der Mann z.b. evangelisch getauft wurde, aber ausgetretten ist.

Vielen Dank

Hallo, eine Bekannte von mir ist orthodox steht aber auf der
Lohnsteuerkarte als evangelisch. Ist sie auch bei evangelische
Kirche gemeldet?

Das kommt drauf an, wo der Fehler liegt.

Falls die Information „ev“ vom Einwohnermeldeamt kam, ziemlich sicher. Die Einwohnermeldeämter geben die Daten in der Regel über die Landeskirchen an die jeweilige Ortsgemeinde weiter. Damit sollte sie im örtlichen Pfarramt als Gemeindeglied geführt werden. Daß hier ein Meldefehler vorliegt, kann das Pfarramt für gewöhnlich nicht nachvollziehen, da eine Plausibilitätsprüfung (Taufe orthodox => ohne Übertrittsmeldung kann sie eigentlich nicht evangelisch sein) meines Wissens nicht durchgeführt wird.
Falls der Eintrag „ev“ fälschlicher Weise nur beim Finanzamt vorgenommen wurde, muß ich passen. Ich weiß nicht, ob die Kirchensteuerämter ihre Einnahmen mit den Meldedaten der Ortsgemeinden abgleichen.

D.h. könnte (wenn sie wollte) evangelisch
heiraten und Kinder evangelisch taufen lassen wenn der Mann
z.b. evangelisch getauft wurde, aber ausgetretten ist.

Wenn sie im Ortspfarramt als Gemeindeglied gemeldet ist, kann sie zunächst mal wie alle anderen Gemeindeglieder auch alle Leistungen der evangelischen Kirche / Kirchengemeinde in Anspruch nehmen.

Eine größere Rolle spielt die Frage nach dem Ausgetretenen:

  1. Taufen
    Für die evangelische Taufe eines Kindes sind zwei Umstände erforderlich: (a) Die Eltern müssen der christlichen Erziehung zustimmen bzw. der Ausgetretene muß zusagen, die christliche Erziehung zu ermöglichen. (b) Evangelisch sein muß nur ein Pate oder eine Patin. Die Taufe ist also kein Problem.

  2. Heiraten
    In der evangelischen Kirche ist die kirchliche Trauung einer Evangelischen mit einem Ausgetretenen nur in Ausnahmefällen möglich. Wie weit man das auslegt, liegt im Ermessen des Ortspfarrers/-pfarrerin.
    Alternativ zur Trauung ist aber auf jeden Fall ein „Gottesdienst anläßlich einer Eheschließung“ möglich. In diesem Fall entfällt die Traufrage, die Trauung wird nicht beurkundet und auch nicht in die Kirchenbücher eingetragen. Der Ehesegen wird genauso wie im Traugottesdienst gespendet.

Hilft das weiter?

Martinus

Hallo,
danke für die Antwort.

Eine Frage: Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, ist doch nur wenn einer der Partner nicht-christ ist. Es sind aber doch beide Christen!?

Hallo,

meines Wissens wird die Trauung mit Ausgetretenen in den verschiedenen Landeskirchen unterschiedlich gehandhabt:

http://www.ekd.de/einsteiger/hochzeit.html

Eine Frage: Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, ist doch nur wenn einer der Partner nicht-christ ist. Es sind aber doch beide Christen!?

Der Partner hat sich doch aber mit dem Austritt von der Kirche distanziert. Soll man das nicht ernst nehmen?

Viele Grüße,

Jule

Der „Gottesdienst anläßlich“ gilt auch für den Fall, daß nur einer der beiden Eheleute überhaupt Christ ist. Er gilt aber auch für die Fälle, in denen einer der beiden Christ ist, ohne irgendeiner Kirche/Gemeinde… anzugehören.

Da die Entscheidung „Trauung“/„Gottesdienst anläßlich“ aber wie gesagt eine individuelle Entscheidung ist, gibt es je nach kirchlicher Prägung und persönlicher Einstellung hier große Unterschiede.

Martinus

Melderegister (und damit FA) ist entscheidend

Falls der Eintrag „ev“ fälschlicher Weise nur beim Finanzamt
vorgenommen wurde, muß ich passen. Ich weiß nicht, ob die
Kirchensteuerämter ihre Einnahmen mit den Meldedaten der
Ortsgemeinden abgleichen.

Lustigerweise geschehen eine Menge solcher Ein- oder Austritte über Fehler beim Meldeprozess.
Entgegen der Praxis in anderen Ländern, ist in Deutschland die Steuerzahlung der Indikator für Kirchenmitgliedschaft. Erst im letzten Jahr gerichtlich bestätigt: http://www.zeit.de/gesellschaft/2012-09/katholische-…

Denn den Staat interessiert nicht der Status als Christ, sondern die Zugehörigkeit zu den großen Religionsgemeinschaften (evangelische Landeskirche, römisch kat. oder altkatholisch, jüdisch). Wenn man nicht zu diesen gehört (z.B. als Atheist, Baptist, Pfingstler, Orthodoxer usw.), muss man konfessionslos angeben, weil sonst die örtliche Kirchgemeinde die Meldung bekommen, dass jemand zugezogen sei. Und es wird natürlich Kirchensteuer einbehalten - ggf. anteilig von beiden Partnern. (http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchgeld_in_glaubensve…)
Vielleicht ist das mit der stärkeren Computerisierung jetzt nicht mehr so leicht.

Für eine kirchliche Hochzeit hat das aber nur wenig zu sagen. Da agieren die Geistlichen in der Praxis sehr individuell und einzelfallbezogen.

Ciao, Allesquatsch