In der öffentlichkeit im auto onanieren?

Hallo Frank, danke für die Antwort damals!

Ich habe heute Post bekommen, vom Polizeipräsidium,
Sehr geehrter Herr Sehr geehrte Frau mein Nachname (warum schreiben die, sehr geehrter Herr sehr geehrte Frau, ohne Komma ohne nix?? )
Anlass: § 183 Strafgesetzbuch, Exhbitionistische Handlungen
Zweck : Beschuldigtenvernehmung, Erkennungsdienstliche Behandlung. (die haben doch damals schon mein Ausweis genholt?)

so meine Frage, kann einem ,im Auto, vorgeworfen werden, exhibitionistische Handlungen (man darf im Auto Nackt sein) ?

ist ,nur, exhibitonistische Handlung die Anschuldung? oder kann da noch was dazu kommen, weil ja eventuell Kinder in der Nähe waren?

lg

Hallo,

die Anrede ist vollkommen egal, dies hat nichts zu bedeuten.

Der Tatvorwurf erfolgt in der Beschuldigtenvernehmung.

Weitere Angaben kann ein Außenstehender nicht machen, da dieser die Situation vor Ort nicht mitbekommen hat.

MfG

Sorry, habe die Anfrage heute erst gelesen…ich denke, die Antwort hat sich schon erledigt…falls nicht, noch mal melden…

Sorry, habe die Anfrage heute erst gelesen…ich denke, die
Antwort hat sich schon erledigt…falls nicht, noch mal
melden…

hallo, habe mir für 750€ einen anwalt geleistet, verfahren wurde ohne gericht eingestellt, da niemand geschädigt wurde bzw. mein glied sehen konnte und ich auch niemand direkt belästigt habe, die polizei wollte anzeige wegen exibitionistischen handlungen machen, rechtsanwalt hat drauf plädiert, dass es wenn überhaupt eine ordnungswidrigkeit wäre… alles nochmal gut gelaufen. lg und danke