Hallo Frank, danke für die Antwort damals!
Ich habe heute Post bekommen, vom Polizeipräsidium,
Sehr geehrter Herr Sehr geehrte Frau mein Nachname (warum schreiben die, sehr geehrter Herr sehr geehrte Frau, ohne Komma ohne nix?? )
Anlass: § 183 Strafgesetzbuch, Exhbitionistische Handlungen
Zweck : Beschuldigtenvernehmung, Erkennungsdienstliche Behandlung. (die haben doch damals schon mein Ausweis genholt?)
so meine Frage, kann einem ,im Auto, vorgeworfen werden, exhibitionistische Handlungen (man darf im Auto Nackt sein) ?
ist ,nur, exhibitonistische Handlung die Anschuldung? oder kann da noch was dazu kommen, weil ja eventuell Kinder in der Nähe waren?
lg