In der öffentlichkeit im auto onanieren?

WENN man am Bahnhof rückwärts eingeparkt und zum Burger King auf
toilette geht und merkte, dass man vom anfassen beim
Pinkel erregt war, also schraubt man den fahrersitz runter und befriedigt sich selbst
heimlich, das es keiner sieht, falls einer auf so ca. 3 meter ans
auto kommen würde, könnte man schnell was drübergelegt, dann plötzlich sieht man
zwei männer auf das auto zukommen, man packt das geschöchtsTeil schnell
ein, aber die hose ging nich ganz hoch. Das wären
Zivilpolizisten, die sagen würden, dass sie denjenigen aus einem Fenster
beobachtet haben, wie er onaniert hätte. Sie sagten bitte mitkommen
und man müsste sein Ausweis hergeben. Sie kopierten Ihn und sagten,
dass sie dies an die krippo weiterleiten würden.

Was käme jetzt auf denjenigen zu?
Ist Auto nicht wie Wohnung? derjenige stand auf keinem öffentlichen
Parkplatz, sondern dem Parkplatz von der deutschen Bahn.

werden die nur prüfen ob sie denjenigen mit was in verbindung bringen
können?

erregung öffentliches ärgernis?

Habe schon öfters gelesen, dass es keine erregung der Öffentlichkeit
ist, wenn sich keiner beschwert?!

wenn man die Szene nachstellt, dann können die eigentlich gar nichts
gesehen haben, vlt.eine schulter. also höchstens, haben sie denjenigen
mit fast hochgezogener hose, aber bedecktem Geschlechtsteil gesehen.

was würde wohl auf denjenigen zukommen?
ob sowas wohl schon passiert ist?

Hallo Student 21,

hoffe dir ist das peinliche Missgeschick nicht passiert. Allerdings mehr als Peinlichkeit ist dabei auch nicht zu beanstanden - vom Rechtlichen zumindest - sofern das Fahrzeug nicht in Betrieb gesetzt war; sprich der Motor lief. Ansonsten könnten man davon ausgehen, dass der Fahrer zur Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet war was eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO wäre.
Sofern niemand (außer die Polizei) das Phänomen beobachtet hat dürfte das ganze schadlos ausgehen. Die Beamten haben sicherlich lediglich die polizeiliche Akte des vermeindlichen Täters eingesehen um sich zu vergewissern, dass es sich nicht um einen Sexualstraftäter handelt. Dies ist zulässig da ja ein so genannter Anfangsverdacht bestand.
Richtig ist deine Annahme, dass es den Tatbestand der „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nicht mehr in dieser Form gibt. Es wäre auch schlimm, was alles darunter fallen würde, wenn jeder der sich über etwas ärgert eine Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige machen würde.
Also dann demnächst immer Obacht geben, wer eventuell zuschaut. Dies gilt übrigens nicht nur beim Onanieren sondern auch beim Koitus Interuptus welcher zwangsweise bei Kontrollen durch die Polizei zu befürchten ist.
M.f.G.
Ralf

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Hallo,
das hört sich alles sehr konstruiert an, oder ist es tatsächlich so passiert???

Was käme jetzt auf denjenigen zu?

Die Frage kann ich so nicht beantworten, das kommt auf die Gesamtumstände an.

Ist Auto nicht wie Wohnung?

Eindeutig nein!!! Auto ist keine Wohnung!!

derjenige stand auf keinem

öffentlichen
Parkplatz, sondern dem Parkplatz von der deutschen Bahn.

Der Parkplatz der Bahn ist mit Sicherheit öffentlicher Verkehrsraum, weil von jedermann zugänglich!!
Daher vermutlich auch Bahnpolizei.

werden die nur prüfen ob sie denjenigen mit was in verbindung
bringen können?

erregung öffentliches ärgernis?

Das wäre natürlich möglich, bliebe halt festzustellen, in wie weit die Szene „öffentlich“ war.

Habe schon öfters gelesen, dass es keine erregung der
Öffentlichkeit
ist, wenn sich keiner beschwert?!

wenn man die Szene nachstellt, dann können die eigentlich gar
nichts
gesehen haben, vlt.eine schulter. also höchstens, haben sie
denjenigen
mit fast hochgezogener hose, aber bedecktem Geschlechtsteil
gesehen.

was würde wohl auf denjenigen zukommen?
ob sowas wohl schon passiert ist?

Es hört sich ganz danach an. Oder ist der Fall konstruiert??
Was die Person zu erwarten hätte, richtet sich auch immer nach dem Richter, der die Sache zu beurteilen hat!

Außerdem stellt sich natürlich die Frage, ob derjenige das zum ersten mal gemacht hat, oder ob das schon öfter vorgekommen ist. Vielleicht ist das ja auch eine Veranlagung, die er ausleben will.
Dann sollte er oder du dort hingehen, wo man sich beim Onanieren beobachten lassen kann, ohne die Gefahr das es Leute sehen, die es nicht sehen wollen.
Genauso wie es Leute gibt, die sich dabei gern zusehen lassen, gibt es ja auch solche, die gern dabei zusehen!

Also, ich hoffe dir geholfen zu haben.

Gruß Michi

Also,
die antwort ist nicht ganz einfach.
Bahnhöfe sind öffentliche Orte, zu denen jeder freien Zugang hat. Hier hat die Bundespolizei, bzw. die jeweilige Landespolizei (im Rahmen der Amtshilfe) sehr weitreichende Befugnisse. Personen oder Fahrzeuge können in diesen Bereichen nach Ermessen der Beamten kontrolliert werden, wenn auch eigentlich nichts vorliegen sollte. Dies zum einen.
Zum anderen, das Auto, schon gar nicht im öffentlichen Verkehrsraum, gilt es als Wohnung, oder ist dieser gleichzusetzen. Es gibt gewisse Ausnahmen, aber nur was eine Durchsuchung des Fahrzeugs betreffen würde.
Da die Beamten, seien es auch Zivil- oder Kripobeamte gewesen, offensichtlich beobachtet haben, wie eine Person in dem Fahrzeug onaniert hat, vermute ich einaml, dass ein Ermittlungsverfahren, zumindest wegen Verdachts des Exhibitionismus, eingeleitet. Das bedeutet, dass Ermittlungen aufgenommen werden, die im Endeffekt der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden und somit dürfte dieses Tun/Verhalten als Straftat im Sinne des StGB gewertet werden. Die Strafandrohung, wie üblich möglicherweise ein Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, je nachdem. Wobei hier, auch noch die subjektive Absicht in Betracht zu ziehen wäre. Das bedeutet: Hat derjenige onaniert, nur weil es ihm gerade danach war, oder aber hat er dies getan, grad an einem öffentlichen Ort, um eine gewisse Außenwirkung zu erzielen. Ich weiß nicht, ob da jemnd an dem Parkplatz vorbei gelaufen ist, oder wieviel Personen sich dort aufhielten. Dies spielt bei der ganzen Sache auch noch eine Rolle.
Ich hoffe hiermit einigermaßen geholfen zu haben. Sollten weitere Fragen sein, bitte melden.

hähä wenns echt so war stellt sich die frage: recht haben
oder recht bekommen!? also wie glaubhaft bist du!

hähä wenns echt so war stellt sich die frage: recht haben
oder recht bekommen!? also wie glaubhaft bist du!
du könntest ja das (öffentliche) ärgernis bei den bullen
hervorgerufen haben

Sorry, aber dazu kann ich nicht mehr sagen als meine Vorredner.
Mal ganz von meiner persönlichen Meinung zu solchen Geschichten abgesehen klingt diese Geschichte mehr als unglaubhaft und daher werde ich dazu auch nichts weiter beitragen.

Denn wenn man schon in der Öffentlichkeit masturbiert, sollte man auch dazu stehen und die Gründe nennen, wenn man eine vernünftige Antwort haben möchte.

Also noch an alle, ich habe den Text in der Ich Form verfasst, daraufhin hat wer-weis-was.de die frage gelöscht, nun in der konjunktiv form wird es nicht gelöscht. Die Story ist echt und am Tag vorher passiert, mit mir!

Also mir ist das wirklich passiert. Vlt noch ein paar Infos, ich hatte nicht die absicht dass ich gesehen werde. Man darf ja auch nackt autofahren , nur nciht nackt aussteigen. Ich habe halt sau angst, dass was in mein Führungszeugnis kommt, dann käme ich nicht in die Architektenkammer. Ja und ich kann mir als Student kein Anwalt leisten. Es war dämmerung , Abends 19 Uhr.
Vlt. hat ja noch jemand noch was konsturktives zu sagen .

Lg

Hallo Ralf, doch es ist mir passiert!
Wieso kennst du dich so gut aus?
Dein Beitrag macht mir hoffnung, da ich absolut kein Führungseintrag möchte und kein Anwalt zahlen kann. Andere wiederum schrieben, dass es Exhibitionismus sei, aber im auto darf man ja auch nackt fahren, nur ncih so aussteigen.
vlt. hast du noch ein paar fakten die mir helfen, bzw. die ich meinem anwalt, falls es soweit kommt, sagen kann.
Lg

Hallo Student 21,

ich habe jahrelang bei der Polizei gearbeitet. Exhibitionismus liegt nur dann vor bzw. ist vorsätzlich wenn das Onanieren darauf abzielt, dass es von anderen gesehen werden soll. Dies ist im parkenden Auto wohl eher nicht der Fall, es sei denn er stünde in einer belebten Fußgängerzone wo jeder auf das Auto aufmerksam würde.
Sofern dir nicht der Vorsatz (Mit Wissen und Wollen gesehen zu werden) nachgewiesen werden kann musst du dir keine Sorgen machen. Insofern würde ich - auch wenn es vor Gericht landen sollte - keinen Anwalt mit der Vertretung beauftragen sondern dem Richter erklären, dass dir gerade danach war und du es allein für dich und keinesfalls für irgendwelche „Zuschauer“ gemacht hast.
Hoffe, dir damit geholfen zu haben.
Gruß Ralf

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo, na das klingt ja schonma ganz gut, hattet ihr schonmal sowas als fall? also belebt, ja es war 19 uhr abends und am Bahnhof, nur am auto dirket sind eher weniger vorbei mind. 4 m. abstand !?! War vorher im burger king auf toilette und hab dann halt ne errektion bekommen und im auto…
Ich hab den sitz ganz runtergestellt udn es hat sich ja auch niemand beschwert, also ist es ja nicht erregung öffentl. ergernisses.
wie hättest du als polizist reagiert?

Also erregungung öffentlichen Ärgernisses kann immer geahndet werden , egal ob sich jemand beschwert oder nich. aber meist wird darüber hinweg gesehen .

aber beim onanieren im auto bin ich gade echt überfragt , das auto wird gehandelt wie „geschäftsräume“ bzw wie die eigene wohnung , also dürfte man auch im prinziep nackt fahren, aber es gibt so weit ich weiss n schlupfloch was sexuelle handlungen im auto betrifft .
ich weiss nicht wie die rechtsspechung da ist .
Ich denke wenn nichts gesehen wurde , ist das ganze etwas haltlos und beweislast ist etwas unzureichend nach der schilderung.

MfG
Ich =)
Hoffe kannte etwas weiter helfen , vielleicht weiss wer anders mehr

Zu meinem sachen von eben , man kann nur hoffen , wenn keine kinder in der nähe waren und die das beobachten hätten könnnen, kann kann das ganze schon übler ausgehen .

Zu meinem sachen von eben , man kann nur hoffen , wenn keine
kinder in der nähe waren und die das beobachten hätten
könnnen, kann kann das ganze schon übler ausgehen .

ist wirklich 19 uhr am bahnhof damit zu rechnen?

Hallo erst einmal,

grundsätzlich sollte man in der Öffentlichkeit nicht onanieren. Dafür gibt es andere Örtlickeiten. Da man dies in der Öffentlichkeit ausführt, geht man das Risiko ein, erwischt zu werden. Sollte diese Aktion von einem Minderjährigen oder einer Frau beobachtet werden, ist dies fatal.

In ihrem Fall werden die Personalien festgehalten und es wird möglicher Weise eine Anzeige gefertigt, welche zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Hier erfolgt sehr wahrscheinlich eine Einstellung, da kein Geschädigter vor Ort war. Trotzdem sollten Sie solche Aktionen tunlichst unterlassen, da Sie nie wissen können, wer gerade vorbei kommt und Ihre Aktion sieht. Grundsätzlich ist ein solches Verhalten auch nicht als normal einzustufen und meistens ein Vorläufer für weitergehende Aktionen, wie z.B. Exhibitionismus.

MfG
Frank Grunske

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

um diese Anfrage halbwegs seriös beantworten zu können, müsste man die
Örtlichkeit persönlich kennen. Eines scheint jedoch sicher, dass nämlich der
PKW offensichtlich an einem frei zugänglichen Ort gestanden hat, wo
jederzeit zufällig vorbeikommende Passanten in das Fahrzeug hätten schauen
und das „Ereignis“ beobachten können. Man hätte schon Vorkehrungen treffen
müssen, z.B. die PKW-Scheiben von innen verhängen, um eine Einsicht in das
Fahrzeug zu verhindern. So, wie der Fall aber hier liegt, ist der
Verursacher wohl für sein Verhalten strafrechtlich verantwortlich. Über die
Folgen kann ich nichts sagen, das hängt von der Einschätzung durch das
Gericht ab.

M.f.G. Kokad

Also mein Freund, meine ehrliche Meinung dazu: Entweder willst du mich verarschen, oder du blickst es wirklich nicht, dann solltest du vielleicht eine psychiatrische Behandlung in Betracht ziehen. Vom normalen Standpunkt aus gesehen, gibt es keinen Grund, nach dem Pinkeln im Fahrzug öffentlich zu onanieren. Das hättest in der Toilette tun können, da hätte es niemanden interessiert. Da du aber das Fahrzeug vorgezogen hast, geh ich davon aus, dass du eine Aussenwirkung erzielen wolltest. So wie ich Staatsanwälte und Gerichte kenne, wirst du eine Strafe erfahren. Mehr kann ich dazu nicht sagen und will es auch nicht. Kannst mir ne schlechte Beurteilung bei werweißwas ausstellen, aber du solltest froh sein, dass du nicht an mich geraten bist.

Ich habe heute Post bekommen, vom Polizeipräsidium,
Sehr geehrter Herr Sehr geehrte Frau mein Nachname (warum schreiben die, sehr geehrter Herr sehr geehrte Frau, ohne Komma ohne nix?? )
Anlass: § 183 Strafgesetzbuch, Exhbitionistische Handlungen
Zweck : Beschuldigtenvernehmung, Erkennungsdienstliche Behandlung. (die haben doch damals schon mein Ausweis genholt?)

so meine Frage, kann einem ,im Auto, vorgeworfen werden, exhibitionistische Handlungen (man darf im Auto Nackt sein) ?

ist ,nur, exhibitonistische Handlung die Anschuldung? oder kann da noch was dazu kommen, weil ja eventuell Kinder in der Nähe waren?

lg

Hallo Ralf,

ich habe heute Post bekommen, vom Polizeipräsidium,
Sehr geehrter Herr Sehr geehrte Frau mein Nachname (warum schreiben die, sehr geehrter Herr sehr geehrte Frau, ohne Komma ohne nix?? )
Anlass: § 183 Strafgesetzbuch, Exhbitionistische Handlungen
Zweck : Beschuldigtenvernehmung, Erkennungsdienstliche Behandlung. (die haben doch damals schon mein Ausweis genholt?)

so meine Frage, kann einem ,im Auto, vorgeworfen werden, exhibitionistische Handlungen (man darf im Auto Nackt sein) ?

ist ,nur, exhibitonistische Handlung die Anschuldung? oder kann da noch was dazu kommen, weil ja eventuell Kinder in der Nähe waren?

lg