In einer Bilanz sowohl "Nicht gedeckter Fehlbetrag" auf der Passivseite als auch "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auf der Aktivseite?

Guten Tag!
Ich lese gerade einen Jahresabschluss, der mir etwas kurios erscheint. Dort wird in der Bilanz auf der Passivseite ein „Nicht gedeckter Fehlbetrag“ und in gleicher Höhe auf der Aktivseite ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen.

Ist das eigentlich (sinnvoll) möglich?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

Servus,

Ja.

Addiere doch mal die Aktiva und die Passiva Punkt für Punkt, dann siehst Du, was es damit auf sich hat.

Schöne Grüße

MM

Hallo.
Mir geht es nicht darum, ob die Bilanzgleichung gewahrt ist. Ich frage mich, ob man widerspruchsfrei gleichzeitig die Posten „Nicht gedeckter Fehlbetrag“ auf der Passivseite und „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auf der Aktivseite ausweisen kann.

Viele Grüße
arbeitstitel

Schade.

Wenn Du nämlich meiner Empfehlung gefolgt wärest, hättest Du sofort gesehen, weshalb die Position „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ sowohl auf der Aktiv- als auf auf der Passivseite als Rechenhilfe (und was anderes ist das nicht: ‚Negatives Kapital‘ gibt es nicht) nicht nur „sinnvoll“ ist, sondern dringend benötigt wird. Weshalb sie links und rechts steht, hat damit zu tun, dass sie auf zwei verschiedenen Ebenen einfließt: Links braucht man sie, weil sonst die Summe der Passiven unheilbar größer wäre als die der Aktiven, und rechts braucht man sie, weil sich sonst (bei offenem Ausweis) eine Eigenkapitalposition mit negativem Vorzeichen ergäbe, und Vorzeichen haben in einer Bilanz nichts verloren.

Schöne Grüße

MM