In meinem auto ist eine frau reingefahren, wer hat schuld beziehungsweise stehen meine chancen gut?

Sehr geehrte damen und herren

mir ist eine frau mit dem auto in mein autogehren,als sie einen spurwechsel vorn links nach rechts machen wollte. Mein Auto ist von vorn bis hinten beschädigt worden und der leihwagen von ihr nur vorn rechts am Kotflügel. Nun bestreitet sie es. Die Polizei war da konnte aber nicht nachvollziehen wer schuld hat. Deswegen hat jedervon uns 35 euro strafe bezahlen müssen. Der Leihwagen gehört einem Autohaus,das ihrer in der werkstatt war,wegen einem weiteren unfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 1500 euro. Das Autohaus hat den Schaden nicht der versicherung gemeldet und das auto einfach repariert,da die kosten die Selbstbeteiligung abgedeckt hat. Sie haben keinen Gutachter hinzugezogen. Stehen meine Chancen gut oder schlecht meinen schaden ersetzt zu bekommen? Schließlich hat sie die Selbstbeteiligung einfach bezahlt, ohne es ihrer Versicherung noch der Versicherung des Autohauses zu melden. Ist das ein Schuldeingeständnis?( Fotos wurden von uns und von der Polizei gemacht von dem schaden. )

Hallo ! In solchen Fällen gibt man die Sache einen Rechtsanwalt! Der wird sich mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Mit Sicherheit werden Lackspuren an Deinem Fahrzeug zu erkennen sein.
So wie ich aus den Zeilen rauslese hast Du keine Rechtschutzversicherung.

Wenn Du den Prozess vor Gericht gewinnst, muss die Gegenpartei dir auch diese Kosten ersetzen.
Ansonsten bleibst Du auf Deine Kosten sitzen.

Gruß

hallo,
dazu kann ich nicht viel sagen… fraglich ist nur, warum sie, wenn sie davon überzeugt sind, dass sie keine schuld haben, das verwarngeld angenommen/bezahlt haben… das lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Bitte wenden sie sich an ihre versicherung und versuchen von dort aus eine Klärung zu erreichen, die haben anwälte dafür :smile:… da der eigene schaden durch die betroffene selbst bezahlt wurde, hat ihre versicherung ja nur ihren eigenen schaden zu beurteilen… man wird sehen, was dabei rauskommt. Wenn ihr Fahrzeug keine Kasko hat, dann wird allerdings auch ihre versicherung das nicht klären, weil die es nichts angeht und sie müssten selbst einen RA bemühen… sorry, aber einen anderen Tip habe ich nicht.
lg
conny

Hallo Pattrick,
wenn ich ehrlich sein soll, werde ich aus Ihrer Anfrage nicht klug.

MfG
der Verkehrsexperte