Der Herd funktionierte nach 3 Monaten nicht mehr. der Vermieter weigerte sich jedoch, diesen auszutauschen. Da die Küche uralt war und mir auch nicht gefiel, habe ich eine andere eingebaut. ( mit dem mündlichen Einverständnis des Vermieters.)
nun habe ich nach 2 jahren die whnung gekündigt.
Die Küche nehme ich nun mit in die neue Wohnung. Der Vermieter verlängt von mir den ursprünlichen Zustand wieder herzustellen und beruft sich auf §20.
Was bedeutet das genau. Im Mietvetrag steht nichts von einer Küche.
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Gila
Dann soll er dich doch verklagen… Hab auch die uralte Einbauküche aus meiner Wohnung rausgerissen, aber vorher die Verwaltung via Email gefragt. Lass dir das eine leere sein, dich auf mündliche Absprachen nicht zu verlassen. Aber da von der Küche nichts im Mietvertrag steht, solltest du m. E. nichts zu befürchten haben. Manche Vermieter spinnen einfach total…
Und weil Kloschüssel, Waschbecken, Zimmertüren und Fenster im Mietvertrag auch nicht erwähnt sind, darf man die nach Lust und Laune rausreißen?
Interessiert
Christian
Dann war die Küche wohl zum Gebrauch überlassen. Das heißt aber nicht, daß der Vermieter die Instandhaltung, Wartung oder Reparatur zu übernehmen hat.
Was er mit § 20 meint, wird Dir der Vermieter erklären müssen. Mir fällt jedenfalls kein § 20 in deutschen Gesetzen ein, der damit zu tun haben könnte. So oder so kommt es auf die genaue Vereinbarung mit der Küche an. Wenn er erlaubt hast, daß Du eine eigene einbaust, heißt das noch lange nicht, daß Du die alte einfach so entsorgen durftest. Sofern Du andere Veränderungen vorgenommen hast (z.B. Leitungen oder Anschlüsse verlegt oder verändert), sind die in jedem Falle wieder rückgängig zu machen.
Grundsätzlich hat der Mieter jedenfalls den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herzustellen, wenn er auszieht.
Gruß
C.
"Im zugrunde liegenden Fall hat das Gericht vorgeschlagen, dass die
Mieter gegen ihren Vermieter einen Anspruch auf Entfernung der defekten
Geräte geltend machen und diese im Gegenzug durch eigene Elektrogeräte
ersetzen können. "
Dies könnte man hier ähnlich sehen. Mit der Entfernung der Küche war der Vermieter einverstanden. Im Übrigen sollte die Küche auch bei Gebrauchsüberlassung im Mietvertrag erwähnt werden.
Und mit § 20 meint der VM sicherlich den MV.
Manche Mieter allerdings auch!
Das kann ich so nicht erkennen. Wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, dass die Küche NICHT zur Mietsache gehört, gehört sie dazu. Mit der Pflicht des Vermieters, sie instand zu halten. Sagt:
https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/lp/hauseigentuemerverein/haftung-fuer-einbaukueche.html
„Ist die Wohnung mit einer Einbauküche/Küchenmöbeln ausgestattet und sind hierzu keine weiteren Vereinbarungen getroffen, gilt die Küche als zur Mietsache gehörend.“
Oder:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbaukueche-im-mietvertrag-gestaltungsmoeglichkeiten-fuer-vermieter_133992.html
Interessant im zweiten Link:
„Der Mieter baut die Einbauküche des Vermieters mit dessen Erlaubnis aus und ersetzt diese durch seine eigene Küche. In diesem Fall muss der Mieter die Küche sicher und geschützt aufbewahren und bei seinem Auszug wieder austauschen.“
Aber das wurde hier vielleicht gar nicht wirksam vereinbart. Das weiß nur der Fragesteller.
Eine leere Küche, oder was?
scnr