Hallo,
auch wenn ich mich hier nicht reinsteigern will einige Anmerkungen:
Bist du Hellseher?
Wenn in einem Haus Putz von der Decke fällt, liegt erst einmal
der Verdacht nahe, dass es mit der Instandhaltung nicht zum
Besten steht. Daraus kann durchaus eine Schadensersatzpflicht
des Vermieters entstehen.
Da ich kein Hellseher bin, habe ich mich nach dem Grund des
Putzabfalls erkundigt.
Ich erzähle dir mal ein Beispiel: Rohrbruch. riesiger Schaden
an der Wohnungseinrichtung. Schadensmeldung an die
Haushaftpflicht. Antwort: Da es keine Verpflichtung gibt die
Rohre regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen, kann dem Eigentümer
kann dem Eigentümer keine Pflichtverletzung nachgewiesen
werden, er ist daher auch nicht Haftbar zu machen. Fazit:
keine Leistung der Haftpflichtversicherung (Schaden wurde von
der Hausrat beglichen).
Genau! Weil in deinem (völlig anderem Beispiel) dem Hauseigentümer keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann, zahlt die Haftpflicht nicht!
Beim UP ist dies aber (wie wir jetzt wissen) wohl nicht der Fall. Da gab es schon mehrere vergleichbare Fälle von Putzabfall!
Hier sehe ich (als Nichtjurist) durchaus eine Pflichtverletzung.
Im vorliegenden Fall bedeutet dies: Es gibt keine
Verpflichtung für den Hauseigentümer die Decke in bestimmten
Abständen auf Tragfähigkeit zu überprüfen. Also kann er auch
nicht haftbar gemacht werden.
Desweiteren stellt sich mir die Frage, ob es das Wort
„Haftpflichtverletzung“ überhaupt gibt, und wie man sich einer
Haftpflichtverletzung schuldig macht.
Wenn du sonst keine Probleme hast …
Du schreibst das doch als Begründung dafür, dass der UP kein Geld bekommt.
Das sollte dann auch schon etwas Substanz haben. (finde ich)
Schäden am Mobiliar und der Einrichtung zahlt die
Hausratversicherung des Mieters (oder keiner). Bei
Rohrbrüchen, Bränden, Überschwemmungen etc. ist es genau so.
Wenn ich bei dir den Fernseher runterschmeisse wird das deine
Hausratversicherung nicht weiter interessieren. Ob du dann mit
„keiner“ zahlt einverstanden bist, wage ich zu bezweifeln.
Diese Anmerkung von dir ist natürlich Unsinn.
Meine Anmerkung ist kein Unsinn, sondern
Versicherungstagesgeschäft. Dein Beispiel hat mit meiner
Anmerkung rein gar nichts zu tun, da es sich dabei um eine
vorsätzliche Tat handelt die so und so nicht versicherbar ist.
Wenn du insolvent bist, bekomme ich tatsächlich nichts. Bitte
meinen Text nochmals lesen und dann kannst du mir sagen, wen
du außer den tatsächlichen Verursacher (Brandstifter,
Lochbohrer) denn nun haftbar machen willst.
Es ist keineswegs Versicherungstagesgeschäft, dass bei Schäden am Hausrat nur geschaut wird, ob es eine Hausratversicherung gibt.
Von Interesse ist vielmehr was passiert ist, ob es einen Verursacher gibt etc…
Dann kann man sehen ob und ggf. welche Versicherung einspringt.
vnA
Gruß
tycoon