In Mietwohnung Putz von der Decke gefallen, wer zahlt was?

Hallo zusammen,

Und zwar ist letztes Wochenende im Schlafzimmer einer Mietwohnung,
großflächig der Putz von der Decke gefallen.
(Mehrfamilienhaus ca 30 Jahre alt)

Dabei ist das Bett zu bruch gegangen und auch der Schrank hat eine Schmarre abbekommen.
Der Teppich kann noch nicht begutachten werden da dort noch der ganze Schutt liegt.

Mit der Schmarre im Schrank kann man leben, aber das Bett ist unbrauchbar und muss neu.
Jetzt ist die Frage, ob und welche Versicherung dafür aufkommt.

Gleich heute war die Besichtigung des Schadens durch den Vermieter, einem Sachverständigen und einem Handwerker.
Leider war sich der Vermieter nun auch nicht sicher welche Versicherung dafür aufkommt.
Er fragte ob der Mieter eine Hausratversicherung habe.
Es ist aber nur eine Haftpflicht vorhanden.

Morgen früh kommen die Handwerker und fangen an.
Das wird sicher ein paar Tage dauern bis alles fertig ist.

Auf jeden fall musste jetzt mit einem Helm auf dem Kopf, (wegen dem restlichen losen Putz)
das Schlafzimmer bis auf den Schrank ausgeräumt werden und der Raum soll sonst nicht betreten werden.
Bis alles fertig ist und das neue Bett geliefert wird muss der Mieter jetzt erstmal auf dem Sofa nächtigen.

Gibt es noch etwas das man als Mieter tun muss oder muss man auf etwas achten?

Grüße

Der Schaden an Bett und Schrank wird wohl beim Mieter hängenbleiben, da er keine Hausratversicherung hat.
Da die Nutzbarkeit nicht dem vertraglichen Zustand entspricht, kann vermutlich Mietminderung geltend gemacht werden. Allgemeiner Rat dazu: Wenn man nicht genau weiß wie so etwas funktioniert, sollte man sich jemanden suchen, der es kann. (RA, Mieterverein etc.)

vnA

Da die Nutzbarkeit nicht dem vertraglichen Zustand entspricht,
kann vermutlich Mietminderung geltend gemacht werden.

Schlafzimmer= 12% über 4Tage
macht bei 500€ Kaltmiete: 500 * 12/100 * 4/30 = 8€

Allgemeiner Rat dazu: Wenn man nicht genau weiß wie so etwas
funktioniert, sollte man sich jemanden suchen, der es kann.
(RA, Mieterverein etc.)

Da sollte man aber aufpassen, dass die Kosten nicht höher sind als die Ersparnisse!

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Hallo,

Der Schaden an Bett und Schrank wird wohl beim Mieter
hängenbleiben, da er keine Hausratversicherung hat.

Wenn der Putz einfach so von der Decke gefallen ist, hilft eine Hausratversicherung auch nicht!

M.E. zahlt den Schaden die Haftpflichtversicherung des Vermieters. (Zeitwert)

Gruß
tycoon

Die Haftpflichtversicherung zahlt dann, wenn der Versicherungsnehmer haftbar ist.
Im vorliegenden Fall hat sich der Vermieter keiner Haftpflichtverletzung schuldig gemacht, somit ist er nicht haftbar.
Schäden am Mobiliar und der Einrichtung zahlt die Hausratversicherung des Mieters (oder keiner). Bei Rohrbrüchen, Bränden, Überschwemmungen etc. ist es genau so.

vnA

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Hallo,

Die Haftpflichtversicherung zahlt dann, wenn der
Versicherungsnehmer haftbar ist.
Im vorliegenden Fall hat sich der Vermieter keiner
Haftpflichtverletzung schuldig gemacht, somit ist er nicht
haftbar.

Bist du Hellseher?
Wenn in einem Haus Putz von der Decke fällt, liegt erst einmal der Verdacht nahe, dass es mit der Instandhaltung nicht zum Besten steht. Daraus kann durchaus eine Schadensersatzpflicht des Vermieters entstehen.
Da ich kein Hellseher bin, habe ich mich nach dem Grund des Putzabfalls erkundigt.

Desweiteren stellt sich mir die Frage, ob es das Wort „Haftpflichtverletzung“ überhaupt gibt, und wie man sich einer Haftpflichtverletzung schuldig macht.

Schäden am Mobiliar und der Einrichtung zahlt die
Hausratversicherung des Mieters (oder keiner). Bei
Rohrbrüchen, Bränden, Überschwemmungen etc. ist es genau so.

Wenn ich bei dir den Fernseher runterschmeisse wird das deine Hausratversicherung nicht weiter interessieren. Ob du dann mit „keiner“ zahlt einverstanden bist, wage ich zu bezweifeln.
Diese Anmerkung von dir ist natürlich Unsinn.

vnA

Gruß
tycoon

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Hallo,

Weshalb der Putz von der Decke gefallen ist, bleibt vermutlich Rätzelhaft.
Der Handwerker der den Deckenputz repariert sagte das vermutlich damals bei der Aufbrinung ein Fehler gemacht wurde.
Er meinte das man sehen könne, das damals der Raum in Teilstücken mit Spritzputz verputzt wurde.
Also einen Teil an einem Tag und ein anderer dann an einem anderen Tag.

Der Mieter konnte zwischenzeitlich auch in Erfahrung bringen, das vor einiger Zeit, schon einemal in einem anderen Raum der Putz von der Decke gefallen ist.
Auch in einer anderen Wohnung im Haus gab es schon so einen Fall. Allerdings waren es dort kleinere Stücke und nicht die halbe Zimmerdecke.

Das der Mieter auf dem Schaden sitzen bleiben soll ist allerdings nicht so schön.
Zum einen weil ja schon einmal so etwas in der Wohnung/ im Haus aufgetreten ist und zum anderen kann man als Mieter ja nicht davon ausgehen das einem in einer Wohnung die Decke auf den Kopf fällt und die Möbel zerstört.

Außerdem hat der Mieter heute erfahren das er, nachdem neu verputz ist, für die restlichen Arbeiten (Malerarbeiten) verantwortlich ist.
Da die Decke (schon beim einzug) mit Rauhfasertapete Tapeziert war und die Decke jetzt nur teilweise neu verputzt wird, kommt da noch einiges an Arbeit auf ihn zu.
Alte Tapete irgendwie ab fummeln evtl noch Putz ausbessern und dann neu streichen.
Kann der Mieter für die Materialkosten und den Zeitaufwand eine Entschädigung erwarten?

Vielen Dank und Grüße

Bist du Hellseher?
Wenn in einem Haus Putz von der Decke fällt, liegt erst einmal
der Verdacht nahe, dass es mit der Instandhaltung nicht zum
Besten steht. Daraus kann durchaus eine Schadensersatzpflicht
des Vermieters entstehen.
Da ich kein Hellseher bin, habe ich mich nach dem Grund des
Putzabfalls erkundigt.

Ich erzähle dir mal ein Beispiel: Rohrbruch. riesiger Schaden an der Wohnungseinrichtung. Schadensmeldung an die Haushaftpflicht. Antwort: Da es keine Verpflichtung gibt die Rohre regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen, kann dem Eigentümer kann dem Eigentümer keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden, er ist daher auch nicht Haftbar zu machen. Fazit: keine Leistung der Haftpflichtversicherung (Schaden wurde von der Hausrat beglichen).
Im vorliegenden Fall bedeutet dies: Es gibt keine Verpflichtung für den Hauseigentümer die Decke in bestimmten Abständen auf Tragfähigkeit zu überprüfen. Also kann er auch nicht haftbar gemacht werden.

Desweiteren stellt sich mir die Frage, ob es das Wort
„Haftpflichtverletzung“ überhaupt gibt, und wie man sich einer
Haftpflichtverletzung schuldig macht.

Wenn du sonst keine Probleme hast …

Schäden am Mobiliar und der Einrichtung zahlt die
Hausratversicherung des Mieters (oder keiner). Bei
Rohrbrüchen, Bränden, Überschwemmungen etc. ist es genau so.

Wenn ich bei dir den Fernseher runterschmeisse wird das deine
Hausratversicherung nicht weiter interessieren. Ob du dann mit
„keiner“ zahlt einverstanden bist, wage ich zu bezweifeln.
Diese Anmerkung von dir ist natürlich Unsinn.

Meine Anmerkung ist kein Unsinn, sondern Versicherungstagesgeschäft. Dein Beispiel hat mit meiner Anmerkung rein gar nichts zu tun, da es sich dabei um eine vorsätzliche Tat handelt die so und so nicht versicherbar ist. Wenn du insolvent bist, bekomme ich tatsächlich nichts. Bitte meinen Text nochmals lesen und dann kannst du mir sagen, wen du außer den tatsächlichen Verursacher (Brandstifter, Lochbohrer) denn nun haftbar machen willst.

vnA

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Hallo,

auch wenn ich mich hier nicht reinsteigern will einige Anmerkungen:

Bist du Hellseher?
Wenn in einem Haus Putz von der Decke fällt, liegt erst einmal
der Verdacht nahe, dass es mit der Instandhaltung nicht zum
Besten steht. Daraus kann durchaus eine Schadensersatzpflicht
des Vermieters entstehen.
Da ich kein Hellseher bin, habe ich mich nach dem Grund des
Putzabfalls erkundigt.

Ich erzähle dir mal ein Beispiel: Rohrbruch. riesiger Schaden
an der Wohnungseinrichtung. Schadensmeldung an die
Haushaftpflicht. Antwort: Da es keine Verpflichtung gibt die
Rohre regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen, kann dem Eigentümer
kann dem Eigentümer keine Pflichtverletzung nachgewiesen
werden, er ist daher auch nicht Haftbar zu machen. Fazit:
keine Leistung der Haftpflichtversicherung (Schaden wurde von
der Hausrat beglichen).

Genau! Weil in deinem (völlig anderem Beispiel) dem Hauseigentümer keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann, zahlt die Haftpflicht nicht!

Beim UP ist dies aber (wie wir jetzt wissen) wohl nicht der Fall. Da gab es schon mehrere vergleichbare Fälle von Putzabfall!
Hier sehe ich (als Nichtjurist) durchaus eine Pflichtverletzung.

Im vorliegenden Fall bedeutet dies: Es gibt keine
Verpflichtung für den Hauseigentümer die Decke in bestimmten
Abständen auf Tragfähigkeit zu überprüfen. Also kann er auch
nicht haftbar gemacht werden.

Desweiteren stellt sich mir die Frage, ob es das Wort
„Haftpflichtverletzung“ überhaupt gibt, und wie man sich einer
Haftpflichtverletzung schuldig macht.

Wenn du sonst keine Probleme hast …

Du schreibst das doch als Begründung dafür, dass der UP kein Geld bekommt.
Das sollte dann auch schon etwas Substanz haben. (finde ich)

Schäden am Mobiliar und der Einrichtung zahlt die
Hausratversicherung des Mieters (oder keiner). Bei
Rohrbrüchen, Bränden, Überschwemmungen etc. ist es genau so.

Wenn ich bei dir den Fernseher runterschmeisse wird das deine
Hausratversicherung nicht weiter interessieren. Ob du dann mit
„keiner“ zahlt einverstanden bist, wage ich zu bezweifeln.
Diese Anmerkung von dir ist natürlich Unsinn.

Meine Anmerkung ist kein Unsinn, sondern
Versicherungstagesgeschäft. Dein Beispiel hat mit meiner
Anmerkung rein gar nichts zu tun, da es sich dabei um eine
vorsätzliche Tat handelt die so und so nicht versicherbar ist.
Wenn du insolvent bist, bekomme ich tatsächlich nichts. Bitte
meinen Text nochmals lesen und dann kannst du mir sagen, wen
du außer den tatsächlichen Verursacher (Brandstifter,
Lochbohrer) denn nun haftbar machen willst.

Es ist keineswegs Versicherungstagesgeschäft, dass bei Schäden am Hausrat nur geschaut wird, ob es eine Hausratversicherung gibt.
Von Interesse ist vielmehr was passiert ist, ob es einen Verursacher gibt etc…
Dann kann man sehen ob und ggf. welche Versicherung einspringt.

vnA

Gruß
tycoon

Hallo,

da im Haus schon mehrmals Putz runtergekommen ist, sehe ich durchaus Chancen für dich.
Ich würde den Schaden an die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers melden. Den Hinweis auf die „Vorschäden“ nicht vergessen.

Sollte den Vermieter ein Verschulden treffen, können die Kosten für Tapete und Anstrich m.E. auch nicht bei dir hängen bleiben.

Gruß
tycoon