In-Private Fenster

Guten Morgen

Bei der Benutzung des In-Private Fensters wird kein Browserverlauf aufgezeichnet. Können bei einem Netzwerk mit 4 Computern mit „speziellen Computerkenntnissen“ die privaten Seiten ausfindig gemacht werden?

Vielen Dank.

Hallo,

die Möglichkeit gibt es. Wer bspw Zugriff auf den Router hat könnte den Datenverkehr mitschneiden und so herausfinden welche Seiten und Dienste aufgerufen wurden.

Gruß,
Steve

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Allerdings sind verschlüsselte Daten von https-Seiten inhaltlich nicht lesbar, Metadaten sind dagegen immer nachvollziehbar.
Wenn jemand stundenlang Daten von https://www.porno.xxx bekomnen hat, helfen weder Verschlüsselung noch privater Modus, die verhaltensbedingte Kündigung zu verhindern.

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Irgendwoher muss der Router (oder was auch immer bei euch den Daten-Kontakt zum Provider herstellt) wissen, zu welcher Adresse Du verbunden werden möchtest. Somit kann die Adresse gegenüber dem Router nicht verschlüsselt werden und durch einen Datenmitschnitt bzw. eine Protokollierung vom Administrator ermittelt werden.

Die Nutzung eines Proxys ausserhalb des Netzwerkes sorgt dafür, dass die eigentlich aufzurufende Adresse für den Router zu Nutzdaten werden und der Proxy aus Sicht des Routers zur Adresse wird. Somit ist die eigentliche Adresse verschlüsselbar und dann am Router nicht mehr festellbar. Allerdings wird in größeren Netzwerken Sicherheitssoftware verwendet, welche den Aufruf solcher Proxys sperrt, da sonst jede Sicherheitsmaßnahme unterlaufen werden kann.

Bei Arbeitnehmern kommt die Frage hinzu, ob der Arbeitgeber überhaupt solche Dinge gezielt auswerten darf. Anlasslos eher nicht.

Die eigentliche Frage ist aber, warum Du hier ein Problem vermutest. Wenn es nur um das „sichten“ Nutzdaten geht (z. B. private E-Mails), achte auf eine verschlüsselte Verbindung mit der Ziel-Adresse (also z. B. „https://www.example.com“ statt „http://www.example.com“). Dann muss der Arbeitgeber schon Software nutzen, welche gezielt angezeigten Text protokolliert. Das wäre rechtlich mehr als fragwürdig. Da hilft dir aber auch kein „privater Modus“ mehr weiter.

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Wenn ein Arbeitgeber generell jegliche private Nutzung des Computers untersagt (und nicht wenige machen das), dann darf er auch Kontrollen durchführen, eine durchgängige Protokollierung ist m.W. aber auch dann nicht zulässig.

Wenn eine private Nutzung zulässig ist, dann ist jegliche Kontrolle des möglicherweise privaten Datenverkehrs nicht zulässig.

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Ja.

Einzige Möglichkeit zur Geheimhaltung: ein VPN.

Ich befürchte aber, dass dir das zu kompliziert sein wird. Oder zu teuer. Oder zu langsam.

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Kurze Antwort: Ja es ist möglich - WENN der Private Browser die einzige Maßnahme ist.

Der Private Browser sorgt nur dafür, dass Internetseiten keine Daten dauerhaft bei dir speichern, oder gespeicherte Daten aufgerufen werden. Sessions, local storage, cookies, … werden nach schließen des privaten browsers gelöscht.

Alle browser unabhängigen Informationen werden nicht geändert/blockiert/gelöscht.

Wenn jemand im nachhinein Zugriff auf den PC hat, kann man auch z.B. über cmd => ipconfig /displaydns einige Infos aus dem Rechner auslesen.

Die Frage ist immer:
Was ist dein Ziel?
Mit genug Kenntnis kann man relativ viel rauskriegen, wenn die einzige Maßnahme der private Browser Modus ist.

In einem Netzwerk kann man außerdem wie oben beschrieben immer mit sniffen (Beobachen welche Pakete über im Netzwerk unterwegs sind).
Normalerweise sind diese Pakete aber verschlüsselt wenn z.B. eine ssl verschlüsselte internetseite aufrufst.

Wenn es eine Ebene Weiter nach oben/außen geht kann der Internetanbieter /dnsserver-Betreiber Infos über dein Browse verhalten Feststellen.

Wenn ich detailliert auf diese Frage eingehe könnte ich bestimmt viele Seiten füllen… gibt es einen genaueren Aspekt den du gerne beleuchtet haben möchtest?

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Vielen Dank an alle.

Bin da eigentlich zufällig auf das Private browsen gekommen.
Dachte es könnte auch in der Mittagspause sehr nützlich sein, wenn die Seiten nicht gesehen werden können.
Bsp. Stellenanzeigen, chatten oder sonstige Seiten, die nicht unbedingt gesehen werden sollten.

Hatte in der alten Firma einmal ein Problem - von dem her wäre ein privates (geheimes) Browsen auch zu Mittag ein Vorteil.

Schöne Grüße Wolfgang

Anlasslos darf (in Deutschland) auch nicht kontrolliert werden, wenn eine private Nutzung untersagt ist:

Eine unerlaubte private Internetnutzung […] darf unter Umständen stichprobenartig kontrolliert und dokumentiert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.

Quelle: https://www.ahs-kanzlei.de/2015/03/internetnutzung-arbeitsplatz/#Überwachung%20Internetnutzung

Bleibt zu klären, wo die Schwelle für „konkrete Anhaltspunkte“ liegt. Da nicht nur ein Information an den Betriebsrat reicht, sondern dessen Zustimmung eingeholt werden muss, dürften die Schwelle aber recht hoch angesiedelt sein.

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Ich finde es nicht erheiternd, dass ich von einem andere RA las:

Dabei kommt es zunächst einmal auf den Inhalt des Arbeitsvertrags an. Verbietet dieser, dass das dienstliche E-Mailsystem auch für private Zwecke genutzt werden kann, darf der Arbeitgeber grundsätzlich alle Mails mitlesen.
Quelle: https://www.ra-poeppel.de/e-mail-ueberwachung-im-buero-was-darf-der-arbeitgeber/

Stichproben sind nach dieser Einschätzung auch ohne Anlass erlaubt, wenn jede private Nutzung verboten ist:
Arbeitgeber, die überprüfen wollen, ob ihre Beschäftigten das Internet und Email ausschließlich für dienstliche Zwecke nutzen, können das stichprobenartig anhand von Protokolldaten tun. Mit Hilfe der der Verbindungsdaten lässt sich das Surfverhalten und Emailverkehr auswerten. Der Arbeitgeber kann auch grundsätzlich Einsicht in den dienstlichen Emailverkehr verlangen – außer es handelt sich um Emails an den Betriebsrat, Betriebsarzt, betriebliche Beschwerdestelle oder ähnliches.
Das sagt der DGB! https://www.dgb.de/themen/++co++40f70732-720b-11e7-90f6-525400e5a74a

Bei den verschiedenen Meinungen der Anwälte wäre es IMHO interessant, welche Klientel diese Anwälte typischerweise vertreten.

Es fehlt hier aber schon an einer klaren Begriffsdefinition. Ab welchen Level ist es eine Kontrolle, bis wohin geht ein „allgemeines Prüfen“.

Ich persönlich halte diese Kontrolliererei für wenig zielführend. Produktivität entsteht durch einrn positiven Umgang miteinander. Wenn das gegeben ist, ist auch eine private Internetnutzung während der Arbeitszeit unproblematisch.