Hallo,
Ich habe eine Frage bzgl. des Parkens in Spielstraßen bzw. in Verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325). Da es sich bei den Spielstraßen nicht um Fahrbahnen, sondern um Mischverkehrsflächen handelt, bin ich mir unschlüssig: Darf man hier auf der linken Fahrbahnseite parken (natürlich auf den extra ausgewiesenen Parkflächen)? Da es sich ja um eine Mischverkehrsfläche handelt, dürft ja § 12 Abs. 4 StVO die Wirkung verlieren.
Ich bin bei der freiw. Feuerwehr, und deshalb würde es mir einiges an Zeit bringen, wenn ich schon in Fahrtrichtung stehen kann. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Liebe Grüße