In USA angemeldetes Auto in Deutschland fahren

Hallo.

Wie lange kann man ein in den USA angemeldetes und versichertes Auto mit amerikanischem Nummernschild in Deutschland fahren? Ginge es unbefristet?

Danke.

Bis zu einem Jahr ist es möglich. Und nein, es geht nicht unbefristet.

Geregelt in der „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)“
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html#BJNR013900011BJNG000400000

§20 (2) : In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie […] eine gültige Zulassungsbescheinigung […] ausgestellt ist […]

§20 (6): Als vorübergehend im Sinne der Absätze 1 und 2 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr. […]

Mein letzter Stand war dass das gar nicht geht. Aber man lernt ja nie aus.

Hallo,

das ging schon immer so, sonst hätte auch in vor-EU Zeiten ja kein Tourist in D mit seinem eigenen Wagen fahren können (und umgekehrt wir ja auch nicht nahc Italien zum B. :slight_smile: ).

Früher war es nur mit der Steuer noch erheblich komplizierter.

Hallo Knecht,

Bis zu einem Jahr ist es möglich. Und nein, es geht nicht unbefristet.

Bis auf die Ausnahmeregelung für Angehörige der US-Truppen in Deutschland.

Aber die können die betreffenden Personen bei ihrer jeweiligen Einheit erfragen.

Tach.

Da ist schon mein 1. Problem: Wer ist man? Deutscher, Ami, Diplomat, in DE wohnhaft gemeldet, etc.? Kann mir vorstellen, dass das ´ne Rolle spielt.

k.A. , aber Ausnahmen kann ich mir vorstellen. Nur manchmal geht auch meine Phantasie mit mir durch. :wink:

Gruß.

B

Das ist Unsinn. Du hast es doch selbst verlinkt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Lese nochmal genau nach. In den Staaten gibt es selbst angemeldete Badewannen auf vier Rädern. Die gelten dort als Auto, was in diesem, unserem schönen Land undenkbar wäre. Und bitte jetzt nicht quacken: „Die haben keinen TÜV und die Dinger sind nicht angemeldet“. Doch, die sind angemeldet.

Obwohl, wenn alle Erfordernisse erfüllt sind, hast du Recht. Also Asche auf mein Haupt,

Moin,

Ich erinnere mich daran, dass der ADAS jedes Jahr vor der Urlaubssaison darauf hingewiesen hat, dass man als Deutscher das Auto eines ausländischen Freundes in D nicht fahren darf.

Dass der ausländische Besucher mit seinem Auto in D fahren darf ist etwas anderes.

Wenn ich mich recht erinnere war der Punkt, das Auto gilt als nach D eingeführt sobalt ein Deuter den Wagen fährt, damit fallen Zoll und Einfuhrsteuern an, was genau weiß ich nicht mehr.

Ob sich da etwas geändert hat, habe ich nicht verfolgt.

Frag mal beim Autoclub, der Zulassungsstelle oder der Polizei nach, aber bitte NICHT über den Notruf, die haben auch „zivile“ Rufnummern, zumindest zu normalen Bürozeiten.

Gruß Volker

Die fahren auf jeden Fall nicht mit ihren eigenen Kennzeichen. Die dürfen zwar ihre Autos mitbringen, aber bekommen dann Diplomatenkennzeichen.

„man“ ist US-Amerikanerin, alternative US-Amerikaner mit deutschem Pass, die hier leben (warden).