In welche diese 3 Angaben (3, 4 & 5, s.u. ) in Anlage G der Steuererklärung 2020?
Bescheinigung zur Anlage G zur Einkommensteuererklärung 2020
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Angaben in €:
- Ergebnisanteil: xyz
2)…. Sonderbetriebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben, Veräußerungsgewinn:
keine Angaben
3) Summe der Beteiligungseinkünfte: xyz
4) Gewerbesteuermessbetrag: abc
5) Anteil Gewerbesteuer: def - Zinsabschlagsteuer: ghi
- Solidaritätszuschlag jkl
- Anteil in Prozent mno %
Ich sehe es so:
wenn in 2) nichts steht, dann ist 1) = 3), also zahlenmäßig dasselbe.
In welche Zeilen werden nun
3)
4)
5)
in Anlage G Kj 2020 eingetragen?
Das Problem: eigentlich „pflegt“ das FA diese Daten, die ihm vom Gewerbebetriebsinhaber übermittelt werden, selber automatisch „ein“.
Man kann aber nicht sehen, ob eingepflegt wurde, auch nicht bei Abruf der „vorausgefüllten Steuererklärung“
Wenn dann der Gewerbesteuerfreibetrag auf Grund noch eines weiteren Gewerbes des Steuerbürgers schon ausgeschöpft ist, wird’s teuer, wenn das FA 3,4,5 nicht richtig eingepflegt hat.
Ich kenne so einen Fall, er wurde durch zufällige Nachfrage beim FA entdeckt.
Drum sollte man diese Daten auf jeden Fall selbst auch eintragen. Doppelt hält besser.
Danke für Eure Hilfe!
Ciao Fragesteller45