In welchem Gesetz sind 50 qm für Ledige definiert?

Meine Frage sagt schon alles:

In welchem Gesetz sind 50 qm für Ledige definiert?

In keinem ?
Ich kenne Ledige, die in einem Loft mit fast 240 m² wohnen. Niemand verwehrt es ihnen.
Hauptsache sie könne es bezahlen !
:smile:

In den Sozialgesetzen steht etwas vergleichbares, wenn es um die Wohnungsgröße geht, für die der Staat die Kosten übernimmt.
Mag sein, da steht die Zahl 50 m² für Einzelperson.

MfG
duck313

Das steht so nirgendwo.
Im SGB II steht nur, dass die Wohnung angemessen ein muss. Eine 50 qm Wohnung die kalt 1500€ kostet ist eben nicht angemessen, während eine 100 qm Wohnung kalt 250€ kostet demzufolge angemessen wäre denn es geht nicht um die Wohnungsgröße sondern um die Miethöhe.
https://www.hartz4hilfthartz4.de/wohnungsgroesse/ ramses90

Hallo ramses90,

genau da haben wir erneut die von mir angesprochene Situation. Seltsamerweise hältst Du – so verstehe ich zumindest Deine Aussage – eine 50-qm-Wohnung für 1500 € nicht für angemessen.

Warum sollte sie nicht angemessen sein? Wo steht das, wer sagt das, worin ist das Ermessen festgehalten? Genau darum dreht sich die ganze Sache. Was man selbst für angemessen oder unangemessen hält, sollte keine Rolle spielen.

Marco

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Nachtrag an ramses90: Nachdem ich wirklich alles gelesen habe, bin ich noch schockierter – weil wir beide recht haben und Du ein bisschen mehr als ich.

Diese Schwammigkeit als Gesetz ist keine Grundlage!

Man selbst nicht aber die Ämter werden, gestaffelt nach Stadt, Gemeinde etc., vorgegebene Richtlinien haben nach denen sie vorgehen werden und das 1500€ für 50 qm nicht der Solidargemeinschaft zur Last fallen dürfen sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen. ramses90

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Gewiss.

Aber: In welchen Gesetz ist der gesunde Menschenverstand definiert? :wink:

Moin,

in keinem. Vielleicht verwechselst Du da etwas mit dem Tierschutz, da gibt es irgendwo die Aussage, dass einem Dienst- oder Wachhund 12 qm zustehen.

Abgesehen davon: Jede Frage hat einen Kontext. Wird der versteckt, ist es mit passenden Antworten nicht weit her.

Gruß
Ralf

hi,

das übernehmen im Zweifel die Gerichte.

grüße
lipi

Gesetze sind meistens sehr allgemein gehalten, denn sie sollen auf eine Vielzahl von möglichen Fällen anwendbar sein und sie sollen auch bei einer Änderung der (beispielsweise) sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnisse Bestand haben. Deswegen regeln sie nicht jeden Einzelfall und nicht jeden Aspekt eines Einzelfalls. Die Anwendung der Gesetze erfordert deswegen Auslegung. Die Auslegung erfolgt in der Rechtsanwendung, beispielsweise ist auszulegen, was ein angemessener Wohnraum für einen Ledigen ist. Diejenigen, die das Recht anwenden, legen also aus, das sind beim Sozialrecht beispielsweise die Antragsteller, die eine Leistung (beispielsweise Mietkostenübernahme) begehren oder die Behörde, die darüber entscheidet. Da die Auslegungen unterschiedlich erfolgen, werden Streitfälle von den Gerichten entschieden, wobei die Gerichte sich auf die Vorträge der Parteien und auf die (rechts-) wissenschaftliche Literatur stützen. Da unterschiedliche Gerichte unterschiedlich auslegen, gibt es die Instanzen des Rechtswegs, die höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere des Bundesgerichtshofs) ist dann im Endergebnis diejenige, die die Maßstäbe für die Auslegung setzt. Die Auslegung durch die Gerichte ist auch veränderlich, das Bundessozialgericht urteilt bei vergleichbaren Sachverhalten heute teilweise anders als vor 20 Jahren.

Durch solch eine Auslegung kommt es dann beispielsweise zu einer konkreten Quadratmeterzahl.

Deine Frage sagt gar nichts.

Deine Frage macht überhaupt gar keinen Sinn!!

Ein Gesetz definiert nicht irgendwelche Quadratmeter!

Diese „Schwammigkeit“ beruht darauf, dass Mietkosten in verschiedenen Wohnorten auch sehr unterschiedlich sein können.
Während ich hier in abgelegenen Dörfern für 300 Euro evtl. ein ganzes Haus mieten kann, bekomme ich in München dafür wohl nicht einmal eine Besenkammer.
Deshalb „werden bei der Angemessenheit der Wohnung die lokalen Verhältnisse (z.B. Mietpreisniveau oder Lage) berücksichtigt. Hinsichtlich des Mietpreisniveaus geltend Mietkosten in der Höhe des ortsüblichen unteren Drittels als angemessen.“ ( https://www.juraforum.de/lexikon/hartz-4-angemessenheit-der-wohnung ).
Ich weiß, dass bei uns z.B. das Jobcenter alle paar Jahre die Vergleichsmieten überprüft - und auch schon diesen angemessenen Wert erhöht hat…

Beatrix

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