In welcher Form bleibt ALG I Anspruch nach Gründungszuschuss erhalten?

Hallo wer-weiß-was-Community!

Person X wird mit einem erworbenen 12-monatigen ALG I Anspruch zum. 1.9.2017 arbeitslos. Nach zwei Monaten ALG I Bezug gründet Person X zum 1.11.2017 ein Einzelunternehmen und erhält dafür den Gründungszuschuss für 6 Monate.

Nun die Fragen dazu:

Soweit ich es richtig verstehe, verringert sich der ALG I Anspruch um die Anzahl der Monate, in denen der Gründungszuschuss in Höhe des ALG I bezogen wurde. Bedeutet das, dass nach Ablauf des Gründungszuschusses der ALG I Restanspruch von, in diesem Beispiel, 4 Monaten verbleibt? Wie lange bleibt dieser Restanspruch bestehen?

Angenommen, das Unternehmen läuft nicht so, wie erhofft. Unter welchen Voraussetzungen kann das verbliebene ALG I in Anspruch genommen werden?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Ja und zwar für 4 Jahre.

Man gibt seine Selbstständigkeit auf und meldet sich (erneut) arbeitslos.

Deine Fragen wurden schon beantwortet.
Ungefragt noch dies:

Zeitlich und finanziell bietet ein Gründungszuschuss i. d. R. keine tauglichen Voraussetzungen für eine tragfähige Selbständigkeit. Manche Geschäftsideen sind erkennbar von vornherein aussichtslos und bei Ideen mit realistischen Chancen werden zeitlich und finanziell andere Größenordnungen gebraucht als das, was sich Amtsmenschen unter Unternehmensgründung vorstellen.

Mit gründlicher Vorbereitung (Gründerseminar, Buchhaltungskursus, Marktrecherche. Unternehmenskonzept/Geschäftsplan nur für den Gründer), angespartem Kapital und ohne Zeitdruck, weil aus einer Anstellung heraus, sind die Chancen besser, als wenn vom ersten Moment an die Uhr bis zum Ende der Almosen-Förderung tickt.

Gruß
Wolfgang