Hallo wer-weiß-was-Community!
Person X wird mit einem erworbenen 12-monatigen ALG I Anspruch zum. 1.9.2017 arbeitslos. Nach zwei Monaten ALG I Bezug gründet Person X zum 1.11.2017 ein Einzelunternehmen und erhält dafür den Gründungszuschuss für 6 Monate.
Nun die Fragen dazu:
Soweit ich es richtig verstehe, verringert sich der ALG I Anspruch um die Anzahl der Monate, in denen der Gründungszuschuss in Höhe des ALG I bezogen wurde. Bedeutet das, dass nach Ablauf des Gründungszuschusses der ALG I Restanspruch von, in diesem Beispiel, 4 Monaten verbleibt? Wie lange bleibt dieser Restanspruch bestehen?
Angenommen, das Unternehmen läuft nicht so, wie erhofft. Unter welchen Voraussetzungen kann das verbliebene ALG I in Anspruch genommen werden?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!