In Zeitung heute Steht: Durchgangsarzt wg, Unfällen im Betrieb muss ausgehängt werden?

Ich iarbeite in einem kleinen Betrieb. Wenn ein Arbeitsunfall passieren mag, sollte man demnach zum Durchgangasarzt hin . Laut Zeitung sollte dies heute aushängen. Wo steht das gesetzlich geschrieben? Mein Arbeitgeber weiß von nichts…
Ebenso wenig welche Berufsgenossenschaft zuständig ist.

Was tun?

Ein Erste-Hilfe-Aushang ist Pflicht, ebenso einer über die zuständige Berufsgenossenschaft.

Wenn diesbezüglich Wissenslücken bestehen, kann man sich an die DGUV als Dachverband der Berufsgenossenschaften wenden.

Da werden Sie geholfen:
http://www.dguv.de/de/wir-ueber-uns/infoline/index.jsp

:wave:
KHK