Indikatoren zur Foto-/Urheberrechtssicherung

Hallo, alle miteinander!

Ein Bekannter erzählte mir, dass er seine Kinder im Rahmen eines Fotografenbesuches im Kindergarten kürzlich fotografieren liess. Zu den Bilder dazu gab es einen Hinweis, dass sie entweder gekauft, oder zurückgegeben werden müssten, ein eventuelles Abscannen würde bei einer Rückgabe erkannt und als Urheberrechtsverletzung verfolgt werden.

Gibts solche Indikatoren tatsächlich, oder is das nur ein Bluff? Mich interessiert einzig u allein die technische Realisierbarkeit dieses Schutzes.

Gruss

Mutschy

Hallo,

das Abscannen eines Bildes ist keine Urheberrechtsverletzung, zumindest so lange die Scanns nicht weiterverwertet werden.

Ein Foto so zu behandeln, dass ein Scan nachzuweisen ist, wird wohl eher schwierig.
Wenn auf dem Foto etwas auf Licht oder Wärme reagiert, dann könnte die Reaktion auch bei Sonnenlicht eintreten.

Meiner Meinung nach eher etwas Panikmache von Fotografen.

ABER: Der Fotograf muss auch seine Ausrüstung bezahlen und möchte eine Entlohnung für seine Arbeit. Von daher sollte man so ehrlich sein und die Bilder die man möchte auch bezahlen.

cu
sil

Hallo,

Gibts solche Indikatoren tatsächlich, oder is das nur ein
Bluff?

Das halte ich persönlich für einen Bluff es sei denn das verwendete Papier ist sagen wir mal präpariert bzw. so schlecht, das es bei entsprechender Bestrahlung „ausgilbt“. Ein abfotografieren würde man auch nicht weiter merken.

Die Urheberrechtsverletzung würde IMHO auch erst greifen wenn die Bilder eben verwendet, also z.B. online gestellt oder gar verkauft würden.

Mich interessiert einzig u allein die technische
Realisierbarkeit dieses Schutzes.

Wie gesagt KANN man machen. Ist aber mit entsprechendem Aufwand verbunden und ob das ein kleiner Kindergartenfotograf wirklich betreibt UND das dann auch noch „verwendet“… Unmöglich ist nichts, Kindisch ist es IMHO sowieso und machbar, klar.

Gruß
h.