Indirekte Fußraumbeleuchtung - Legal oder nicht?

Guten Abend,

ich habe mir in mein Auto die vorderen beiden Fußräume mit blauen LED-Stripes ausgeleuchtet.
Diese Stripes sind nicht direkt zu erkennen. Sie „erhellen“ nur den Boden indirekt.

Ist dies Legal, diese Beleuchtung zu haben?

Ich kann die Beleuchtung mit einem Schalter An- Ausschalten.

Ich habe etliche Forenbeiträge gelesen jedoch immer unterschiedliche Aussagen gehört.
Eventuell hat sich ja auch die Rechtslage inzwischen geändert. (Foreneinträge waren so im 2010er Zeitraum geschrieben worden…)

Über eine diskrete Antwort - Legal; Illegal, weil… - wäre ich sehr Dankbar!

Hallo Christopher,
ich habe leider Null Ahnung.
Ich würde denken dass es niemand interessiert weil es ja auf dem Fußboden innen ist.
Außen ist verboten das ist klar aber innerhalb auf dem Boden wen sollte es stören ???
Das Radio und das ganze Cockpit leuchtet in rot blau oder grün !!! Und ist das verboten ?? Nein von Hause aus eingebaut.
Es gibt sicher Vorschriften in denen geregelt ist was erlaubt ist.
Vielleicht fragst du mal zB bei der Dekra nach ?
Alles Gute sweetsour

Tut mir leid, kann leider nicht helfen.

Ich habe aber in einem Forum gelesen, wenn die Leuchten die Personen innen drin nicht anstrahlen und dann von außen (also Gegenverkehr) gesehen nicht gesehen wird, müsste das im Umkehrschluss erlaubt sein.

Es war die Rede von „Geisterbahn-Effekt“ den ich mir so vorstelle, wenn mir ein Auto entgegen kommt ich darin die Leute wie indirekt angeleuchtet sehe, wie halt in einer Geisterbahn.

Wenn deine Fußraumbeleuchtung während der Fahrt allerdings generell aus ist, also nur automatisch angeschaltet wird mit dem Türkontakt= Öffnen der Tür, dann ich (Unwissende) nicht erkennen wo das Problem sein soll.
Schließlich haben doch viele Autos Beleuchtungen, wenn die Tür aufgeht, damit man z.B. nicht in eine Pfütze tritt.

Viele Grüße.

Hallo Christopher,

leider kann ich da überhaupt nicht helfen…

VG

HK

Hallo,

es tut mir leid, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Meine ansprechpartner wäre hierfür der TÜV oder die KFZ Zulassungsstelle. KFZ Mechaniker könnten diesbezüglich vermutlich verschieder Auffassung sein.

Es grüßt
Andreas

Hallo ChristopherHahlbeck,

es ist zwar schon eine Weile her, als ich ebenso eine Blaue Innenbeleutung im Auto hatte, ebenfalls mit an und ausschalter, als dies die Polizei sah, drehten diese sofort un und bestraften mich mit 25€. Als Begründung hieß es, das andere Verkehrteilnehmer denken könnten es wäre Blaulicht (sah ich anders!). Eine andere Farbe hätte mir nichts gekostet. Wenn du Dir ganz sicher sein willst, fahre zur Polizei und frage dort.

Gruß Armour.

Hallo,

es gibt Fahrzeuge, die haben so etwas, also kann es nicht illegal sein. Ob du aber dafür eine ABE benötigst, kann ich nicht sagen.
Ich würde einfach beim TÜV anrufen und fragen, ob du dein Teil abnehmen lassen muss, dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite

mfG

Nach §49a (Absatz 1) StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Die Innenraumbeleuchtung ist von den Vorschriften zur StVZO nicht ausdrücklich erfasst, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung.
Aber auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§ 19 (Betriebs- bzw. Einbauerlaubnis), und 30 (Beschaffenheit darf niemanden stören) StVZO. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/

Ob diese beschriebene „Lichtanlage“ einer Einbau- oder Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO bedarf, kann ich von hier aus nicht sagen - nach dem Beschrieb glaube ich jedoch eher nicht-Hersteller fragen.
Grundsätzlich gilt hinsichtlich des Betriebs der Beleuchtung wohl: Dringt die Innenbeleuchtung oder die Fussraumbeleuchtung nach aussen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Aber auch eine Behinderung/Ablenkung des Fahrers während der Fahrt durch die Beleuchtung muss ausgeschlossen sein.

Es kommt also wohl nicht darauf an, ob die Lichtquelle direkt oder indirekt zu sehen ist, vielmehr auf die Wirkung des Lichts nach aussen.

Und wenn das coole blaue Licht das Fahrzeug von aussen als Disko erkennbar macht, also zB Aufmerksamkeit (=Ablenkung) für andere Verkehrsteilnehmer erregt, dann dürfte wohl die Polizei einschreiten.
Ist es wirklich eine Fussraumbeleuchtung, dürfte das mit den Schutzzielen der StVZO übereinstimmen, also zulässig und nicht zu beanstanden sein.
Im Ergebnis wird es eine Frage der Einzelfallbeurteilung sein - auffällig?, störend?, ablenkend? - dann nein, sonst o.k.

Gruß in die lichthungrigen, kürzer werdenden Tage, Grebnell.

Habe leider keine Ahnung was die STVO dazu sagt.

Ich glaube deine Fussbodenbeleuchtung beeinträchtigt niemanden, der das Auto von aussen betrachtet, ist also neutral gegenüber der Aussenwelt. Dein eigenes Fahrverhalten könnte allerdings beeinträchtigt werden, wenn die Leuchtstärke zu hoch wäre und deine Aufmerksamkeit gegenüber dem restlichen Verkehr ablenken würde, wie z.B. das Betätigen eines Handys…

Hallo Christopher,
die Frage ist erst mal, was definitionsmäßig als Beleuchtung für Kraftfahrzeuge zählt im Sinne der StVO und der StVZO.
Meines Wissens zählt dazu nur das nach außen gerichtete, also von außen sichtbare Licht, wie z.B. Blinkleuchten. Diese sind in beiden VO entweder vorgeschrieben (z.B. Blinkleuchten) oder für zulässig erklärt (Nebelscheinwerfer).
Nur im Innenraum wirksames Licht wie Deine indirekte Fußraumbeleuchtung wirkt nicht nach außen, ist von außen nicht sichtbar und damit hat meines Wissens dagegen niemand was einzuwenden.

PraktischerTipp: Fahr doch einfach mal zur nächsten TÜV-Niederlassung und frage dort einen der Prüf-Ingenieure. Fertig ! Die können Dir das schneller und besser beantworten als jemand anderer. Das geht ohne TÜV-Termin in weniger als 1 Minute und kostet nichts.

Herzliche Grüße
Bernhard

Hallo, kann ich leider nicht beantworten.

MfG

Marga1065

Kann ich leider nichts dazu sagen.

Hallo,

also grundsätzlich kenne ich auf Anhieb keine Norm die die Beleuchtung des Fußraums in Ihrem Auto verbieten könnte. Anders würde es sich verhalten, wenn das Licht für andere Verkehrsteilnehmer

  • irreführend (verwechselbar)
  • behindernd (blendend)
  • gefährdend (grelles Licht kann mitunter schädigend auf Augen wirken)
    wäre.

Dies dürfte aber in Ihrem Fall zweifelsfrei nicht zutreffen.

Dennoch wäre die Prüfung Ihres Sachverhaltes notwendig, wenn Sie Schaden von sich abwenden wollen. Hierzu empfehle ich weiteren Rechtsrat.

MfG

michael-sack

Hallo, da hab ich keine Ahnung. MfG

Hallo,

ist leider überhaupt nicht mein Gebiet…

AM besten beim Hersteller/Verkäufer nach einer sog. „allg. Betriebserlaubnis“ für D fragen.
Ansonsten bleiben da nur noch der TÜV bzw. die Straßenverkehrsbehörden oder die Verkehrspolizei…

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen. Wenn dem so ist, würde ich mich über einen Bewertungsstern freuen.