Individuelle Zielvereinbarung mit dem Arbeitnehmer

Hallo ,

Bitte um Hilfe bei folgendem Problem:

Ich arbeite als Arbeitgeber im Versicherungsvertrieb. Alle Mitarbeiter sind nach Tarifvertrag Angestellte im Außendienst.
Zu Beginn eines jeden Jahres ist es „Brauch“ eine Zielvereinbarung (Produktionsziel) zu vereinbaren.
In der Praxis läuft es inzwischen so, dass Anfang des Jahres Jahresziele für jeden Mitarbeiter (SMART) individuell gewählt werden.
Leider schert es die meisten nicht, was vereinbart wird.
Im Arbeitsvertrag steht zwar drin, dass ich ein Weisungsrecht habe, aber es stehen keine Ziele im Sinne von Produktion drin, sondern nur, dass der Arbeitnehmer bemüht sein muss, Versicherungsprodukte zu vermitteln.

Nun meine Fragen, um dieser Aktion verbindlich für die Mitarbeiter zu gestalten:

1.) Müssen die Mitarbeiter die Zielvereinbarung unterschreiben, oder reicht die Kenntnisnahme dessen, weil einige es nicht unterschreiben wollen?

2.) Was kann ich machen, wenn die Zielvereinbarung vom Mitarbeiter nicht unterschrieben wird?

3.) Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Arbeitgeber, wenn die Zielvereinbarung nicht erreicht wird?

Danke im vorraus.

Hallo,

haben die „Ziele“ pekuniäre Folgen ?
gibt es in Deinem Betrieb einen BR ?

&Tschüß
Wolfgang

Naja. Wenn die Ziele erreicht werden, gibt es auch i.d.R. höhere Wettbewerbsprämien aus den Wettbewerben, die das unternehmen auslobt.
Und durch den höheren Umsatz, erarbeiten die Mitarbeiter sich dadurch auch höhere Provisionen.

Ja. Es gibt ein Betriebsrat

Hallo,

ok - somit sind die ‚Zielvereinbarungen‘ Phrasen ohne inhaltliche Bedeutung oder Funktion. Kein Wunder, dass sich keiner um sie schert.

Dazu kommt, dass es ‚Brauch‘ ist, so einen Wisch anzufertigen, d.h. an keiner Stelle vereinbart ist, dass diese „Vereinbarungen“ eine Funktion haben könnten.

Folge: Dieses Instrument ist so umgesetzt, dass man es komplett abschaffen sollte. Es gibt keine realistische Chance, es durch Nachbessern und Herumflicken zum Funktionieren zu bringen.

Schöne Grüße

MM

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Wozu soll das gut sein?

Rauswerfen? ich gehe mal davon aus, dass du nicht an das KSchG gebunden bist und keinen Betriebsrat hast

Rauswerfen? ich gehe mal davon aus, dass du nicht an das KSchG gebunden bist und keinen Betriebsrat hast

Hallo,

in diesem Fall,

unterliegt das Ganze sowieso seiner vollen Mitbestimmung. Ich empfehle dir mal die Lektüre des § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
Das gilt auch grundsätzlich unabhängig davon, was in Arbeitsverträgen steht.
Also setze Dich mal mit Deinem BR zusammen und arbeite mit diesem mal einen vernünftigen Rahmen aus, statt jedes jahr neuen Aktionismus zu starten, der zu nix führt. Dann wirst Du vielleicht auch mal wieder als AG ernst genommen.

&Tschüß
Wolfgang

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