Indiziert heisst nicht verboten
Hallo,
es gibt Bücher, die Indiziert werden, das heisst sie werden aus Gründen des
Jugendschutzes von der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften geprüft
und gegebenenfalls indiziert. Jeder Erwachsene kann diese Bücher gegen
Altersnachweis kaufen. Die Bücher dürfen allerdings nicht mehr offen in Läden
präsentiert werden und auch nicht mehr beworben werden. Deshalb findet man diese
Titel auch nicht in onlineshops.
Der Vertrieb kann untersagt werden, wenn ein Straftatbestand vorliegt, dann
kommt es in Einzelfällen sogar zu Beschlagnahmungen durch die Polizei.
Eine Straftat, die dazu führen kann ist beispielsweise „Volksverhetzung“.
Wenn durch ein Buch Persönlichkeitsrechte verletzt werden, kann es ebenfalls zu
einem richterlichen Verkaufsverbot kommen. Aber meistens wird dann hinter den
Kulissen statt. Ausgelieferte Exemplare ruft der Verlag zurück und eine
geänderte Neuauflage wird ausgeliefert. Beispiele hierfür sind etwa Günther
Wallraffs „Ganz Unten“ oder aber auch so literarische Highlights, wie Dieter
Bohlens Memoiren (ich glaube Naddel hatte geklagt).
Anlass für Indizierung oder Verkaufsverbot muss immer eine erfolgreiche Klage
durch eine Person oder eine juristische Person sein. Keine staatliche Stelle
prüft alle Neuerscheinungen.
Deshalb stimmt der Satz im Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt.“
Von 30.000 neuen Büchern, die jedes Jahr in Deutschland erscheinen sind davon
weniger als 100 betroffen.
Gruss JIBRON