Indonesien hochsteuerland gem. § 2 Außensteuergesetz

danke fuer den hinweis, aber das gute teil kostet ja doch ein ganzes stueck… von daher: sei doch bitte so nett und beantworte einfach meine vorfage… (ein einfaches ja oder nein wuerd ja schon reichen) ich mein: an dem bsp. sollte dann ja klar werden, ob ich das was falsch verstehe bei deiner ausfuehrung zum 31.12. bzw. zur steuerentstehung als ansessigkeitskriterium oder nicht… macht doch mehr sinn, wenn wir die sache abschliessend klaeren als wenn die ganzen vormails letztlich nicht wirklich zur erhellung des sachverhalts fuehren…

wuesste aber nicht wie ich die aussage anders verstehen sollte, als dass man in dem land steuern zahlen muss wo man am letzten Tag des betreffenden Jahres (wenn die Steuer entsteht) ansaessig ist… das wuerde aber dann ja bedeuten, dass die steuerpflicht in thailand waere insofern man am 31.12. in thailand ist (selbst wenn man den rest des jahres in der brd verbracht hat)…

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