Info-Bringschuld für Studenten gegenüber Eltern?

Hallo zusammen!

Ich bin im Studium und bekomme von meinem Vater Unterhaltszahlungen. Leider ist unser Verhältnis nicht das beste und er neigt gerne dazu, sich seine eigenen Gesetze zu schaffen.
Neuerdings ist er auf den Trichter gekommen, dass ich ihm gegenüber eine Bringschuld hätte, was die Information über meine Leistungen betrifft. Sollte ich dieser nicht nachkommen, droht er mit Zahlungsverweigerung.
Nun die Frage: Stimmt das? Bin ich verpflichtet Informationen zu meinem Studium weiterzugeben, da er sonst die Zahlungen einstellen kann? Wenn ja, wo steht das geschrieben bzw. auf welcher Grundlage basiert dies?

Vorab schon mal herzlichen Dank für Eure Antworten!

Hallo,
ich denke schon, dass Sie dazu verpflichtet sind. Ich hab mal eine Seite kopiert, da können Sie selber lesen.

Gruss

http://www.treffpunkteltern.de/foren/viewtopic.php?t…

hallo,
nein, du mußt ihm nur sagen, wenn du noch andere Einkommen hast…mehr nicht.

liebe grüße
lisa

Hallo

die Zahlungspflicht deiner Eltern (Vater) endet mit dem Ende der Ausbildung. Dein Vater hat das Recht zu erfahren ob du das Studium betreibst und auch im angemesen Zeitrahmen beendest. Wenn nicht kann er die Zahlungen einstellen. Unterhalt muss nur fuer den Zeitraum der Ausbildung bezahlt werden. Zeitraum fuer das Studium ist die Regelstudienzeit +1-2 Semester. Danach musst du fuer dich selbst sorgen.

Verweigerst du die Auskunft, kann er eine Abaenderungsklage erwirken, wenn ein Titel besteht. Dann musst du sowieso reagieren.

Die Auskunftspflicht ist im BGB beschrieben und ist auch durch viele Urteile bestaetigt.

Den genauen Paragraphen habe ich nicht zur Hand, leasst sich aber sicher in Suchmaschinen finden.

Gruss

Hallo tobestar,
mir wurde vom Jugendamt bezüglich der Unterhaltszahlungen während des Studiums folgende Auskunft erteilt:
Der unterhaltsanspruchsberechtigte Student darf nicht vorsätzlich das Studium verschleppen oder einen Studiengangwechsel vornehmen, der nichts mit dem vorhergehenden Studiengang oder einer vorhergehenden Ausbildung zu tun hat.
Sollte dies der Fall sein, so kann der Unterhaltspflichtige, also in deinem Fall dein Vater die Unterhaltszahlungen einstellen.
Am besten du informierst dich beim zuständigen Jugendamt bei der für dich zuständigen Stelle für Unterhaltsfragen, die geben dir kostenlos Auskunft.
LG

Er kann es über Gericht verlangen selber nicht das gleiche von deiner Seite über sein Einkommen.

hallo,
hört sich ziemlich abstrus an, aber leider kenn ich mich in dieser richtung nicht aus!
alles gute für dich

Hallo tobestar,

wie du sicher weist sind die Eltern den Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig bis nach der 1 Ausbildung, oder Studium (bis 25 Jahre). Dein Vater kann von dir immer einen Nachweis zur Ausbildung oder Studium verlangen, denn solltest du dies abbrechen wäre dein Vater dir gegenüber nicht mehr Unterhaltspflichtig. Solltest du den Nachweis nicht bringen, kann dein Vater den Unterhalt kürzen oder streichen, dies geht aber nicht sofort, sondern er müsste dir eine angemessene Frist setzen.

Gruß
zutom