Hallo;
ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen in Thüringen. In diesem soll demnächst ein Betriebsrat gewählt werden. Dazu wurde seitens des Arbeitsgericht ein Wahlvorstand eingesetzt. Zu diesem Wahlvorstand gehört ein Mitarbeiter der Fertigung, welcher im 3-Schichtbetrieb tätig ist.
Es ist nun schon zum wiederholten Male vorgekommen, dass dieser Mitarbeiter nicht zum Schichtbeginn erschien - ohne vorherige Begründung oder Info!
Ursache war jedes Mal - wenn der Mitarbeiter dann irgendwann mal an seinem Arbeitsplatz erschien - eine Sitzung des Wahlvorstandes.
Da die Mitarbeiter der Fertigung von jeweils einem Schichtleiter geführt und eingeplant/eingeteilt werden wurde diesem Mitarbeiter schon mehrfach nahe gelegt, er möchte doch wenigsten kurz vor Schichtbeginn den Schichtleiter informieren, dass er auf Grund einer kurzfristig einberufenen Versammlung später kommt. Ab und an schickt er kurz vor Schichtbeginn WhatsApp-Nachrichten auf ein privates Handy -> aber das wars auch schon! O-Ton des Mitarbeiters : „Ihr könnt eh nix dagegen tun, also was wollt ihr??“
Meine Frage : Gibt es eine Informationspflicht seitens des Arbeitnehmers an seine Vorgesetzten, dass er auf Grund einer Sitzung des Wahlvorstandes z.B. verspätet kommt?
Wohlgemerkt - der Kollege ist noch kein Betriebsratmitglied!!
Danke und Gruß
aiktr123