Info-Schaukasten genehmingungspflichtig?

Hallo,

ich möchte an meiner Grundstücksgrenze einen freistehenden festen Outdoor-Schaukasten anbringen, um darin kommunalpolitische Informationen auszuhängen.

Die Maße des Schaukastens selbst sind 960x1000x25

Mitsamt des Holzständers sind die Maße insgesamt wohl ca. 2000x1000x40

Der Standort ist nur ca. 50m von einem Ort entfernt, in dem regelmäßig politische Wahlen stattfinden.

Brauchts dafür eine baurechtliche Genehmigung?
Brauchts dafür irgendeine anderen Genehmigung?
Wie nah darf der Schaukasten an die Grundstücksgrenze heran?

Ich weiß, ich kann wo fragen, aber ich frag erst mal hier, weil sich hier vielleicht Fragen auftun, die ich sonst gar nicht fragen würde.

Gruß
F.

Hallo!

ich stutze etwas über die stark abweichenden Maße zw. Kasten und Montagegestell (?).

2 x 1 m ist ganz schön groß.

Nagele mich nicht fest, aber das wird genehmigungsfrei sein und kann dann auch direkt an der Grenze stehen (hinter dem Zaun). Evtl. Sichtbehinderungen muss man beachten und ausschließen.

Du solltest es in der jeweiligen Landesbauordnung unter „Werbeanlagen“ finden, da wären auch Schaukästen für Infos zu Veranstaltungen kultureller oder politscher Art einzureihen.

Die Nähe zu einem Wahllokal oder einem Sitzungssaal der Gemeindevertretung spielt hierbei keine Rolle.
Bei öffentlichen Wahlen würde z.B. Wahlwerbung nur direkt am Zugang zum Wahllokal untersagt und ggf. auch entfernt.

MfG
duck313

musst du nicht, es sind sicherlich die „Beine“. :stuck_out_tongue:

Das ist in dieser Pauschalität falsch. Es ist von Bundesland zu Bundesland extrem unterschiedlich. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bannmeile
Das letzte Wort hätte dann allerdings wieder der Bundeswahlleiter.

Soon

Moin,

was du auf deinem Grundstück treibst, ist erst einmal egal, solange es mit den geltenden Gesetzen in Einklang gebracht wird.
Tricky wird es tatsächlich, wenn du im Einzugsbereich eines Wahllokales liegst. Hier haben die jeweiligen Wahlleiter ein Bestimmungsrecht.
Nur ein Beispiel: In unserer Gemeinde dürfen Wahlplakate nur innerhalb geschlossener Ortschaften aufgehängt werden. Dies kann man tatsächlich umgehen, indem man die Plakate auf Privatgrundstücke stellt :wink:.
Wenn Wahlen sind, wird hier sehr genau hingeschaut, dass in der „Einflugschneiße“ zu den Wahllokalen (nicht nur direkt am Wahllokal) keinerlei Werbung mehr hängt.

Will sagen, es hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den Wahlleitern ab.

Soon

Servus,

Es gibt halt Leute, die sich ungerne bücken, wenn sie einen Aushang lesen. Ich finde es nicht so ganz ungewöhnlich, wenn jemand dem Publikum die Erleichterung gönnt, aufrecht stehend lesen zu können.

Schöne Grüße

MM

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Klar.
Dass der Kasten in (Augen)Sichthöhe stehen wird war mir schon klar.
Ich ging von der Breite aus.
Und da fragte ich mich, warum ein Kasten von 1 m Breite nun 2 m breit werden sollte.

:grinning:

Damit man ihn hochkant stellen kann. :stuck_out_tongue: Es stand doch „mitsamt des Holzständers“, uff!

Danke für deine Antwort!

Der Schaukasten selbst ist 960x1000 und damit unter 1qm (lt. Bayr. Bauordnung Art.63.11.a bedürfen „Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1 m2“ keiner Genehmigung) mit den „Beinen“ aber größer als 1qm oder zählt das Montagestellung nicht dazu?

Gruß
F.

Nein, Das Gestell zählt nicht mit, wenn es eben nur aus einem (luftigen) offenen Rahmen aus Pfosten und Riegeln besteht.
Eine volle Deckplatte würde mitzählen, weil es ja die Sicht ausmacht auf die diese Bauvorschrift abzielt.
Und schau noch mal in der BayrBauO nach. Meist ist ein innerörtlich angebrachter Infokasten/-Tafel zu kulturellen, sozialen, touristischen oder politischen Zwecken von den Vorschriften dort befreit.

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