Servus,
- Ermittlung Steuerzahllast (zwei Konten VSt und USt oder ein USt-Verrechnungskonto?)
Diese Konten gibt es zwar, aber sie spielen bei der Ermittlung der Steuerzahllast keine Rolle - das machen die, die die Rechte dafür haben, im und mit dem System.
Generell gibt es unter SAP extrem wenige Aufgaben, die mit Hilfe klassischer SuSa oder Kontenausdrucke bearbeitet werden. Die einzelnen Arbeitsgänge sind als „Transaktionen“ definiert, Du kriegst jeweils das auf den Schirm, was Du für die Arbeit brauchst; die Bearbeitung selber erfolgt zwar unter anderem auch durch Buchungen, aber hauptsächlich durch Transaktionen, die Du festlegst.
Kurzer Sinn: Die Welt sieht unter SAP zumindest an der Oberfläche völlig anders aus als unter DATEV oder SIMBA; wenn Du als DATEV-Mann einen Job bekommst, bei dem unter SAP gearbeitet wird, solltest Du Dir genau überlegen, ob Du ein Training „on the job“ akzeptieren willst - es bringt für das Verständnis der Arbeit nicht so ganz furchtbar viel, wenn ein Kollege Dir bloß sagt, wann Du was eingeben musst. Anwenderschulungen in den einzelnen SAP-Modulen sind nicht ganz billig, aber sie verursachen unterm Strich für den Arbeitgeber weniger Kosten als im Hopplahopp nebenher eingewiesene Mitarbeiter.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder