Gut Morgen Auchmitmensch -
meine (eigentlich naheliegende) Antwort wäre:
Die Herkunft des Täters wäre m.E. dann sinnvoll zu nennen, wenn dies mit der eigentlichen Mitteilung definitiv zu tun hat. Sagen wir: der Türsteher hat sich rassistisch geäußert/verhalten, und davon fühlte sich der Türkischherkünftige provoziert. Die Meldung sollte das dann insgesamt klar darstellen.
Die Herkunft des Täters wäre m.E. dann NICHT zu nennen sinnvoll, wenn ein solcher Bezug eben nicht vorliegt. Zum einen mag es einen ganz anderen Grund für die Tat gegeben haben, der damit rein gar nichts zu tun hat (vielleicht ging’s um Geld oder Falschparken oder was auch immer), oder der Grund ist dem Redakteur einfach nicht bekannt. Dann würde durch die explizite Nennung der Herkunft mit der Meldung impliziert, dies sei der Grund der Auseinandersetzung: dann würde daraus zwar noch keine Falschmeldung, aber dennoch eine mit hoher Vermutlichkeit irreführende Meldung: der Leser wird verleitet, dies im Rahmen der Meldung für eine sachbezogene Information zu handeln.
Redakteure sind dabei eben auch nur Menschen: sie unterliegen Formatierungsvorgaben (hier muß noch ein Adjektiv rein, sonst stimmt die Länge nicht), Zeitlimits (die Meldung muß in drei Minuten bei der Schlußredaktion sein), und natürlich haben sie eigene - nicht immer bewußte - Meinungsbilder: ein Redakteur, welcher der Meinung ist ‚Alle Türken sind sehr gewaltbereit‘ wird dieses Detail vielleicht eher nennen als einer, der dieses Vorurteil nicht hat.
Selbstverständlich besteht auch die Option bewusster Leserirreführung durch solche rhetorischen Mittel, was in politisch unausgeglichenen Kontexten ausgiebigst zelebriert wird: Vorurteile werden geschaffen oder verstärkt, Personen verunglimpft. Genaues und kritisches Hinlesen ist daher stets wichtig, besonders in solchen journalistischen und juristischen Grauzonen (denn als evtl. Betroffener im Extremfall einer Zeitung auf diesem Wege Rufmord nachzuweisen, ist sicherlich äußerst vertrackt).
Das ist die subtile Macht der Medien, und wie jede Macht wird auch sie häufig beiläufig, unbedacht und in Kleinigkeiten schlampig angewandt.
Ein Gruß vom Pengoblin,
mehrfach Vorbestrafter*
[*dies nur als Beispiel - Du siehst selbst: die angehängte Information hat mit der Meinungsäußerung hier rein gar nichts zu tun, könnte sie aber durchaus für manche - kurzzeitig oder dauerhaft - in ein anderes Licht setzen. Abgesehen davon bin ich nicht vorbestraft.]
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