Informationspflicht? Haftantritt nicht erfolgt

Guten Morgen,

ich brauche euren Rat!

Ich habe diese Woche durch Zufall erfahren, dass gegen meinen Exmann ein Haftbefehl vorliegt bzw. ein Schreiben zum Haftantritt durch die Staatsanwaltschaft rausgeschickt wurde.

Hintergrund:
Wir wohnen (wohnten) derzeit im gleichen Ort. Da mein Exmann nie Miete gezahlt hat, hat der Vermieter nun vor einem Monat die Schlösser austauschen lassen. Da er mich kennt, hat er mir die ganze Post, die da für meinen Exmann noch ankommt und die noch in der Wohnung war, hilfesuchend in die Hand gedrückt. U.a. war da ein bereits geöffneter und nicht mehr kuvertierter Brief der Staatsanwaltschaft mit der Mitteilung zum Haftantritt dabei. Das Datum ist schon seit Wochen verstrichen.

Ich weiß, wo sich mein Exmann befindet. Bin ich nun zur Anzeige bei der Polizei verpflichtet?

Nein, verpflichtet bist Du dazu nicht. Es würde dem Herrn aber vielleicht helfen sein Leben wieder in den Griff zu bekommen, wenn die Sache schnellstmöglich abgewickelt würde. Ein Leben auf der Flucht hat so gar keine Perspektive. Man kann nicht legal arbeiten, keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, … nichts Neues mit Aussicht auf längerfristige Besserung der Situation anfangen, ohne ständig damit rechnen zu müssen, doch noch geschnappt zu werden. Und die Chancen geschnappt zu werden sind bei der üblichen Klientel unserer JVAen recht hoch. Das sind zu 99,9% alles andere als die genialen Verbrechergenies aus den Krimis, sondern eher das Gegenteil. Und die erwischt man dann beim nächsten Ladendiebstahl, wenn sie mit besoffenem Kopf irgendwo Lärm machen, …

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