Infrastrukturelles Facility Management

Hallo,

arbeite als Kleinunternehmer für eine Kunden bei dem ich denn Hausmeiter jetzt mache.

Nun dachte ich mir dann kann ich ja auf die Rechnung „Facility Management“ schreiben.

Nun hab ich gerade auf meine Gewerbeanmeldung geschaut unter Tätikeiten steht:

„Infrastrukturelles Facility Management ohne Dienstleistungen §34a GewO“ !!!

Hab selber schon gegoogelt bin aber nich wirklich schlau geworden, das „ohne Dienstleistungen“ irritiert mich schon.

Hoffe jemand weis mehr,will kein Stress mit dem Finazamt haben wenn die Die Rechnungen sehen.

Danke

Hallo,

„ohne Dienstleistungen“ musst Du zusammen mit „§34a GewO“ lesen. Und wenn Du Dir diesen Paragraphen ansiehst, stellst Du fest, dass es da ums Bewachungsgewerbe geht, wofür man eine besondere Erlaubnis braucht.

Wenn Du nicht bewachst, sondern normale Hausmeisterarbeiten durchführst, sollte nichts gegen die Angabe „Facility Management“ sprechen.

Viele Grüße,

Jule

Hallo,

die rechtliche Seite bespricht man eher im Brett Steuern. Hausmeistertätigkeit, ohne dies abwerten zu wollen, als FM zu bezeichnen wirkt jedoch eher zumindest belustigend. Guck dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Facilitymanagement

Gruß
Otto

Danke

steht ja auch " ohne Dienstleistungen nach §34a GewO"

1 Like

peinlicher geht es wohl nicht mehr ?

was soll daran jetzt peinlich sein ?