Hallo Jürgen,
„Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an
Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden
darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben
über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.“
Wie ist denn das nun zu verstehen? Darf man sich nach dieser
Zulassung dann Sicherheitsingenieur nennen oder darf man nur
die Aufgaben des Sicherheitsingenieurs übernehmen?
Tja, eigentlich steht da ja „anstelle eines Sicherheitsingenieurs“, was nach meinem(!) Sprachgebrauch eigentlich eher darauf hindeutet, dass die Position zwar von jemanden ausgefüllt werden darf, der kein Ingenieur ist. Dies bedeutet aber IMHO nicht zwangsläufig, dass dieser auch die Bezeichnung führen darf…
Aber da ich nicht einmal wußte, dass es Ingenieurskammern gibt, solltest Du Dich einfach mal an diese wenden, wenn Dir der Franzmann-Techniker so wichtig ist…
Du weißt ja: Einem (zukünftigen) Inschenör ist nichts zu schwör:wink:
Grüße
Jürgen