Ingenieur ohne Studium?

Hallo,

habe mal irgendwo gelesen, dass es eine Möglichkeit gibt, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, ohne dass ein Studium vorausgesetzt wird.
Natürlich muss dann eine vergleichbare Qualifikation vorliegen.

Beim Sicherheitsingenieur muss z.B. eine langjährige Tätigkeit als Sicherheitstechniker (staatl. gepr.) vorliegen.

Kennt sich da jemand aus?

Gruß, Jürgen

Hallo Jürgen,

interessant:wink:

http://www.ingkbw.de/ingenieur.htm

Grüße
Jürgen (Dipl.-Ing.)

Hallo Jürgen,
vielen Dank für den link.

Habe jetzt nach langer Suche auch die entsprechene Stelle gefunden und zwar im Arbeitssicherheitsgesetz:

„Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.“

Wie ist denn das nun zu verstehen? Darf man sich nach dieser Zulassung dann Sicherheitsingenieur nennen oder darf man nur die Aufgaben des Sicherheitsingenieurs übernehmen?

In der Fachliteratur (Weka- Die Sicherheitsfachkraft in der betrieblichen Praxis) steht jedenfalls, dass man die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ führen darf, wenn o.g. erfüllt ist.

Gruß, Jürgen

Hallo Jürgen,

„Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an
Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden
darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben
über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.“

Wie ist denn das nun zu verstehen? Darf man sich nach dieser
Zulassung dann Sicherheitsingenieur nennen oder darf man nur
die Aufgaben des Sicherheitsingenieurs übernehmen?

Tja, eigentlich steht da ja „anstelle eines Sicherheitsingenieurs“, was nach meinem(!) Sprachgebrauch eigentlich eher darauf hindeutet, dass die Position zwar von jemanden ausgefüllt werden darf, der kein Ingenieur ist. Dies bedeutet aber IMHO nicht zwangsläufig, dass dieser auch die Bezeichnung führen darf…

Aber da ich nicht einmal wußte, dass es Ingenieurskammern gibt, solltest Du Dich einfach mal an diese wenden, wenn Dir der Franzmann-Techniker so wichtig ist…

Du weißt ja: Einem (zukünftigen) Inschenör ist nichts zu schwör:wink:

Grüße
Jürgen

Hi,

Du darfst _nach schriftlicher Genehmigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes_ die Tätigkeit entsprechend ASiG ausüben, dich aber _nicht_ Ingenieur nennen, sondern Sicherheitstechniker, -meister bzw. wenn Du keinen Techniker/Meister hast, Fachkraft für Arbeitssicherheit. Logisch, sonst würden alle ab 40 nur noch als Ing. rumlaufen, ohne je studiert zu haben.

Sinn der Regelung war, es Praktikern, die z.T. Jahrzehnte ein gleichwertige Tätigkeit ausgeübt hatten, zu ersparen nachträglich noch den ganzen Sifa-Kurs der BG zu absolvieren.

In der zitierten Stelle geht es weniger um das führen des Titels, als vielmehr um den Erwerb/Nachweis der als Sicherheitsing./Techniker/Meister nötigen Fachkunde.

A.

Hallo,
ihr habt recht! Die Aussage im ASiG bezieht sich nur auf die Fachkunde, nicht auf das Führen des Titels.
Wäre ja auch zu einfach sonst.

Gruß, Jürgen