"Inhaber" auf Englisch

Hi.

ein Einzelunternehmer ist in Deutschland der „Inhaber“ seiner Firma. Beispiel:

Kruse Import-Export
Inhaber: Thomas Kruse

Wie nennt sich dieser Inhaber nun auf Englisch? Ist es der „Owner“ oder der „General Manager“ oder der „Managing Director“? Oder gar der „CEO“? Dabei kommt es darauf an, dass die Bezeichnung global verstanden wird, d.h. dass jemand in Korea oder Chile die Stellung desjenigen (Chef vom Ganzen) genauso versteht wie jemand in den USA, UK oder Australien.

Gruss
K

Servus,

ich glaube, owner würde weltweit durchaus verstanden, auch proprietor/proprietess könntest du verwenden. Alle anderen von dir genannten Ausdrücke sind m.E. Funktionen in einer Firma, die durchaus auch der Besitzer innehaben kann, aber nicht jeder Manager, Director oder CEO ist auch der Besitzer.

Lieben Gruß aus dem Waldviertel, J.

Servus,

ich glaube, owner würde weltweit durchaus verstanden, auch proprietor/proprietess könntest du verwenden. Alle anderen von dir genannten Ausdrücke sind m.E. Funktionen in einer Firma, die durchaus auch der Besitzer innehaben kann, aber nicht jeder Manager, Director oder CEO ist auch der Besitzer.

Wäre es nicht sinnvoll, sowohl den director als auch den owner zu nennen (z. B. owner/director)? Denn anscheinend soll ja der oberste Entscheider als solcher erkannt werden, und nicht jeder Eigentümer entscheidet alles, besonders wenn er z. B. den Laden geerbt hat und von der Sache gar nichts versteht. - Oder ist das nicht üblich?

Viele Grüße

Servus,

Wäre es nicht sinnvoll, sowohl den director als auch den owner
zu nennen (z. B. owner/director)?

Wenn er das denn ist, sicher. Aber der owner kann in Mexico auf einer Hacienda mit Murmeln spielen - er bleibt dennoch der owner:smile:

Denn anscheinend soll ja der
oberste Entscheider als solcher erkannt werden, und nicht
jeder Eigentümer entscheidet alles, besonders wenn er z. B.
den Laden geerbt hat und von der Sache gar nichts versteht. -
Oder ist das nicht üblich?

Im Prinzip sicherlich. Ich habe die Frage aber so verstanden, dass ausschließlich der Eigentümer gefragt war und nicht jemand, der (auch) die Arbeit tut.

Wenn es um den obersten Entscheider geht, müßten m. E. die Funktionen nochmal geklärt werden.
LIeben Gruß aus dem Waldviertel, J.

Servus,

im Einzelunternehmen ist der Eigentümer der höchste Entscheider, unabhängig davon, wie gut er das macht.

International ist das ein bissle schwierig, weil Einzelunternehmen nicht überall so verbreitet sind wie in D, so dass man hier eventuell einen „CEO“ vermisst. Das ist aber Sache des Textes insgesamt und nicht nur von diesem einzelnen Begriff, der sich nur mit „owner“ wiedergeben lässt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

im Einzelunternehmen ist der Eigentümer der höchste
Entscheider, unabhängig davon, wie gut er das macht.

aber auch hier ist es owner.

International ist das ein bissle schwierig, weil
Einzelunternehmen nicht überall so verbreitet sind wie in D,
so dass man hier eventuell einen „CEO“ vermisst.

Schade, dass kasi sich bis jetzt nicht dazu äußert. Geht es ausschließlich um den Eigentümer eines Unternehmens (egal, ob Einzel- oder Firmenunternehmen) kommt nur owner in Betracht. Geht es um einen Eigentümer, der im Unternehmen eine Funktion („Entscheider“) hat, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt der Bezeichnung liegen soll und welche Funktion er hat.

CEO kann man auch mit „Firmenchef“ übersetzen - das ist dann in Deutsch auch eine ziemlich schwammige Formulierung.

Aber ich glaube, so ähnlich hast du es auch gemeint…odr?

Lieben Gruß aus dem Waldviertel, J

Commonwealth treasures
Servus,

Aber ich glaube, so ähnlich hast du es auch gemeint…odr?

noja, ich täte vielleicht eine allgemeine Version mit „owner“ entwerfen und parallel dazu eine für Pakistan und Indien, in der sowas steht wie „utmostly beloved and inexhaustible hoard of wisdom, owner of our most precious company, irreplaceable and unfailing general director, venerable Sir XY“.

In diesem Sinne

MM

oi hab ich jetzt gelacht…ymmd:smile:
danke!